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Vorlage - SV/2014/007  

Betreff: Namensgebung für die Regionalschule nach deren Umwandlung zur Gemeinschaftsschule
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Schulverbandes Glückstadt
14.05.2014 
Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Glückstadt geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag


Die Regionalschule Glückstadt erhält vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses der Schulkonferenz und der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde nach deren Umwandlung zur Gemeinschaftsschule als Zusatz den Namen n.n.

 


Sach- und Problemdarstellung:

Sach- und Problemdarstellung:


Nach den Bestimmungen des neuen Schulgesetzes (SchulG) werden mit Wirkung vom 31.07.2014 die im Schuljahr 2013/14 bestehenden Regionalschulen mit mehr als 240 SchülerInnen in Gemeinschaftsschulen umgewandelt. Die Schulkonferenz der derzeitigen Regionalschule hat angeregt, dass zu diesem Zeitpunkt die Schule dann auch einen neuen Namen erhalten sollte.

 

Nach den zum Schuljahresbeginn 2014/15 geltenden Bestimmungen des SchulG

(§ 10) führt jede Schule eine Bezeichnung, in der die Schulart, der Schulträger und die Gemeinde, in der sich die Schule befindet, anzugeben sind. Der Schulträger kann der Bezeichnung einen Zusatz, insbesondere einen Namen hinzufügen. In Betracht kommen nicht nur Personennamen mit lokaler, nationaler oder internationaler Bedeutung, sondern auch Traditionsbezeichnungen (z.B. Gelehrtenschule, Stadtschule) oder örtliche Bezüge Der Zusatz ist der Schulaufsichtsbehörde anzuzeigen. Sie kann die Führung des Zusatzes untersagen, wenn er eine Verwechselung mit anderen Schulen oder einen Irrtum über die Schulart hervorrufen kann.

 

Die Entscheidung über eine zusätzliche Bezeichnung liegt beim Schulträger. Gem § 7 der Verbandssatzung trifft die Schulverbandsversammlung alle für den Zweckverband wichtigen Entscheidungen. Vorschläge kann gem. § 63 Abs. 1 Ziff. 22 SchulG die Schulkonferenz unterbreiten.

 

Für die Vorschläge zur Namensgebung einer Schule ist ein Beschluss der Schulkonferenz erforderlich. Die Schulkonferenz der Regionalschule tagt nicht mehr vor der Sitzung der Schulverbandsversammlung am 14.05.2014. Da ungewiss ist, ob bis zum Schuljahresbeginn 2014/15 noch eine weitere Sitzung der Schulverbandsversammlung stattfinden wird und der Name zeitgleich mit der Umwandlung der Regionalschule zur Gemeinschaftsschule erfolgen sollte, wird vorgeschlagen, in der Schulverbandsversammlung einen Beschluss über die Namensgebung vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses der Schulkonferenz und der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde zu fassen.

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage lagen noch keine Vorschläge für einen Namen vor. Diese sollen von der Schulleitung dann in der Sitzung am 14.05.2014 vorgetragen werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:


Keine
 

 


Anlagenverzeichnis:

Anlagenverzeichnis


Keine