Vorlage - /2021/121
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Beschlussvorschlag:
Im 2. Nachtragshaushalt 2021 sind Kosten i.H.v. bis zu 6.700,00 € für die Beschaffung eines Kunstrasenpflegegerätes für den Sportplatz Königskoppel einzustellen.
Die Pauschale für Pflege- und Unterhaltungskosten des Kunstrasenplatzes ist mit dem Ziel einer künftigen Reduzierung zu überprüfen.
Sach- und Problemdarstellung:
Die Stadt Glückstadt als Eigentümerin des Kunstrasenpatzes an der Königskoppel hat die Nutzung dem ETSV Fortuna Glückstadt e.V. übertragen. Gemäß Vetrag zwischen der Stiftung Glückstädter Jugendsport und Kulturförderung der Sparkasse in Glückstadt, dem ETSV Fortuna Glückstadt e.V. und der Stadt Glückstadt über die Nutzung und Unterhaltung der auf der Königskoppel in Glückstadt geschaffenen Sporteinrichtungen garantiert der ETSV der Stadt und der Stiftung gegenüber die sach- und fachgerechte Durchführung der Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen. Die Stadt zahlt gem. Vertrag hierfür einschl. der zur Anlage gehörenden städtischen Freiflächen eine jährliche Kostenpauschale i.H.v. 8.280,00 € an den ETSV.
Vertraglich geregelt ist ebenso, dass die Kosten für die einmalige Anschaffung der notwendigen Gerätschaften, die zur Durchführung der notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen des Kunstrasenplatzes unerläßlich sind, von der Stadt getragen werden. Wartung und Unterhaltung der Geräte obliegen dem ETSV.
Der ETSV hat nun zur Senkung von Pflegekosten den Einsatz eines Kunstrasenpflegerätes beantragt. Dieses Gerät wurde vom Verein zur Probe eingesetzt und in Zusammenarbeit mit der Tiefbauabteilung des Fachbereiches IV begutachtet. Es besteht Einvernehmen, dass es sich um eine sinnvolle Investition zur Senkung regelmäßiger Pflegekosten handelt und zudem die Lebensdauer des Platzes verlängern wird. Außerdem kann die bisherige jährliche Wartung durch eine Fremdfirma entfallen. Es konnte ein 20%iger Rabatt ausgehandelt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, der Beschaffung des Gerätes zuzustimmen und entsprechende Mittel im Nachtragshaushalt bereitzustellen mit der Option, die Pauschale für Pflege und Unterhaltung künftig nach entsprechendem Nachweis der Pflegekosten durch den ETSV zu senken.
Finanzielle Auswirkungen:
Im 2. Nachtragshaushalt ist ein Betrag i.H.v. 6.700 € bei der Kostenstelle 4.2.1.010/0510/781800 bereitzustellen.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen