Vorlage - /2021/119
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beaufragt, ein förderungskonformes Konzept für die Stadtbücherei zu erarbeiten.
Im Stellenplan zum Haushalt 2022 ist ein weiterer Stellenanteil von 0,44 für die Stadtbücherei zu berücksichtigen, im Finanzplan sind entsprechende Mittel für eine Neumöblierung und IT-Ausstattung einzuplanen, jeweils mit einem Sperrvermerk mit Freigabe nach einem Beschluss der Neukonzeption versehen.
Sach- und Problemdarstellung:
Das Bibliothekswesen wird im Land übergreifend gemanagt vom Büchereiverein Schleswig-Holstein e.V. Dafür erhält der Büchereiverein finanzielle Mittel aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG).
Grundlage für die Finanzierung des Bibliothekswesens sind zwischen den Kommunen und dem Büchereiverein abgeschlossene Verträge, in denen nach exakten Kriterien die Art der Zuschüsse an die Bibliotheken geregelt wird. Ein wichtiger Punkt dabei ist die Qualitätssicherung durch gut ausgebildetes und fest angestelltes Personal, die Ausstattung mit diversen Medien und Angeboten von Veranstaltungen als auch die Gestaltung der Öffnungszeiten.
Die Zuwendungen des Büchereivereins sind somit an Bedingungen hinsichtlich der Personalausstattung sowie auch einer Gesamtkonzeption geknüpft. Dabei werden die bisherigen Förderkriterien künftig durch erweiterte Qualitätsmerkmale ersetzt werden.(s. auch Erläuterungen im anl. Konzept)
Dem bereits von der Leiterin der Stadtbücherei erarbeiteten Bibliothekskonzept wurde seitens des Büchereivereins aufgrund der bisher geduldeten, aber rechtlich nicht zulässigen Außenstellen in Schulbüchereien nicht zugestimmt. Die anvisierte Zusammenarbeit mit den Schulen ist somit neu zu konzipieren.
Um entsprechende Mittel für die Umsetzung einer Neukonzeption, die Voraussetzung für die künftige Zuschussgewährung und Gestaltung der Zuschusshöhe sein wird, im Haushalt 2022 bereitstellen zu können, wird zunächst das anliegende Kurzkonzept vorgelegt. Die Leiterin der Stadtbücherei wird ein umfassendes förderungskonformes Bibliothekskonzept in Abstimmung mit dem Büchereiverein erstellen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die voraussichtlich zur Erfüllung der Anforderungen an eine Förderung erforderliche weitere Teilzeitstelle in den Stellenplan 2022 aufzunehmen, diese aber mit einem Sperrvermerk zu versehen, der nach Beschlussfassung über die mit dem Büchereiverein abgestimmte Neukonzeption durch den Wirtschaftsausschuss freizugeben wäre.
Ebenso sollten Haushaltsmittel für eine mobile Neumöblierung, einen weiteren Arbeitsplatz und 1 weiteren öffentlichen PC sowie die Einführung der RFID-Technologie zur Verbuchung von Ausleihen und Rückgaben per Selbstbedienung im Haushalt 2022 eingeplant werden. Die Möblierung wird auf mobile Regalsysteme ausgerichtet, die unabhängig vom Standort eingesetzt werden können, aber zunächst schon einmal mehr Raum für Veranstaltungen schaffen würden. Die Mittel für die Einführung von RFID wurden bereits im Haushalt 2020 genehmigt, dann aber bis zum Vorliegen des neuen Bibliothekskonzeptes per Ermächtigung in 2021 übertragen. Sie wären nun in 2022 neu einzustellen. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten gegenüber der Planung der vorherigen Leiterin der Stadtbücherei zwischenzeitlich gestiegen sind. Daher ist der Ansatz von ursprünglich 50.000 € auf 55.000 € zu erhöhen. Alle mit der Umsetzung der Neukonzeption verbundenen Aufwendungen wären mit Sperrvermerk zu versehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt 2022 sind Kosten für eine Teilzeitstelle von rund 20.200,00 € einzuplanen. Der Büchereiverein fördert diese Personalkosten bisher mit 18 %, der Anteil des Kreises an den Personalkosten beträgt 21,46 %. Eine Förderung wird auch künftig erfolgen.
Im Finanzplan 2022 sind 100.000 € für Umgestaltung/Neumöblierung, 1.500,00 € für die IT-Ausstattung eines weiteren Arbeitsplatzes und öffentlichen PCs sowie 55.000,00 € für die Einführung von RFID bereitzustellen.
Anlagenverzeichnis:
Bibliothekskonzept Stadtbücherei Glückstadt 2021-2026
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1 | Bibliothekskonzept Stadtbücherei Glückstadt 2021-2026 (1618 KB) |