Vorlage - /2021/108
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Beschlussvorschlag:
Der außerplanmäßigen Ausgabe von ca. 15.000 € für den Einbau eines Treppenliftes in der Bücherei wird zugestimmt.
Sach- und Problemdarstellung:
Unter Einsatz von Fördermitteln wurden/ werden im Jahr 2021 bauliche Barrieren in und an der Stadtbücherei abgebaut.
Im Inneren der Bücherei konnten über das Programm „Vor Ort für Alle - Soforthilfeprogramm für zeitgemäße Bibliotheken in ländlichen Räumen“ des Bundesministeriums für Ernährung und landwirtschaft (BMEL) und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bis zu 11.250 € brutto gewonnen werden. Ziel ist, an der Spindeltreppe einen Treppenlift nachzurüsten. Dieser kann zwar nicht die Barrierefreiheit nach DIN 18040 herstellen, aber es handelt es sich dennoch um eine Verbesserung. Der Eigenanteil liegt bei 3399,15 € brutto.
Da die Kosten die Grenze von 10.000 €, bis zu der die Bürgermeisterin über- bzw.- außerplanmäßige Ausgaben freigeben kann, überschreitet, aber gleichzeitig Kenntnisse über Gegeneinnahmen und enge Förderfristen vorlagen, hat die Bürgermeisterin im Rahmen einer Eilentscheidung der Ausgabe zugestimmt. Im Nachgang wird um die Zustimmung von Hauptausschuss und Stadtvertretung gebeten.
Die exakte Höhe der außerplanmäßigen Ausgabe wird erst nach Abrechnung bekannt sein. Die Auftragssumme liegt bei 13.596,62 € brutto. Es kommen Elektroarbeiten dazu, so dass mit ca. 15.000 € gerechnet wird. Die Ausführung soll spätestens im November 2021 abgeschlossen und abgerechnet sein.
Es konnte für die Bücherei darüber hinaus eine Förderung aus dem Regionalbudget LAG AktivRegion Steinburg e.V. und zwar aus dem Regionalbudget im Rahmen GAK in Höhe von 6998,44 € brutto eingesetzt werden für einen barrierefreien Zugang. Der Eigenanteil liegt laut Verwendungsnachweis bei 1716,67 € brutto. Die Zuwegung erfolgt auf der Gartenseite des Gebäudes über eine rollstuhlgerechte Anrampung und durch eine Tür mit ausreichender Breite. Hierzu bedarf es keines Beschlusses der politischen Gremien.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung erfolgt über die Buchungsstellen 2.72.2010/0600.785100 und 2.7.2.010/0600.681005. Es handelt sich um außerplanmäßige Ausgaben und Einnnahmen. Die Mittel sind im 2. Nachtrag des städtischen Haushaltes in Höhe von 15.0000 € für den Treppenlift eingeworben. Dessen Rechtskraft konnte aber nicht abgewartet werden aufgrund der von den Fördermittelgebern eng gefassten Antrags- und Abrechnungsfristen. (bis Ende 2021). Vorübergehende Deckung erfolgt über Mittel des Finanzplanes für Baumaßnahmen im Rathaus.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen