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Vorlage - /2021/083  

Betreff: Neufassung der Stadtverordnung über ein Abbrennverbot pyrotechnischer Gegenstände (StVO Abbrennverbot)
Status:öffentlich  
Art:Mitteilung
Beratungsfolge:
Bauausschuss
03.08.2021 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
16.09.2021 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sach- und Problemdarstellung:

Die Stadtverordnung wurde wegen eines weitergehenden Abbrennverbotes ergänzt. Grund ist die in Kürze auf dem Areal der früheren Marinekaserne in Betrieb gehende Abschiebehaftanstalt der Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.

 

Die Stadtverordnung hat sich in der Vergangenheit bewährt, Bürger*innen werden jeweils zum Jahreswechsel auf die Verordnung und Einhaltung der Vorschriften hingewiesen und somit sensibilisiert.

 

Stadtverordnungen werden nach § 55 Abs. 2 LVwG von der Bürgermeisterin erlassen und sind der Stadtvertretung gem. § 55 Abs. 3 LVwG vorzulegen.

 

Nach Kenntnisnahme durch die Stadtvertretung wird die Neufassung der Stadtverordnung direkt bekannt gegeben.


Anlagenverzeichnis:

Neufassung Stadtverordnung Abbrennverbot

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Neufassung Stadtverordnung Abbrennverbot (2784 KB)