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Vorlage - /2020/139-2  

Betreff: Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Glückstadt GmbH
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
/2020/139
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
07.06.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
09.06.2021 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

A: Der erfolgte Beschluss zur Drucksache /2020/139 in Kenntnis der Drucksache /2020/139-1 wird aufgehoben.

 

B: Die Stadtvertretung beschließt die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Glückstadt GmbH.

 

C: Die Stadtvertretung empfiehlt daher der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Glückstadt GmbH den nachstehenden Beschluss zu fassen:

 

Ziffer 1:

Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Glückstadt GmbH stimmt der Neufassung des Gesellschaftsvertrages für die Stadtwerke Glückstadt GmbH hiermit zu.

 

Ziffer 2:

Die Stadtvertretung weist damit den Vertreter der Stadt Glückstadt in der Gesellschafterversammlung an, der Gesellschafterversammlung zu empfehlen, die Neufassung des Gesellschaftsvertrages zu beschließen.

 

Ziffer 3:

Die Stadtvertretung genehmigt das Abstimmungsverhalten des Vertreters in der Gesellschafterversammlung zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages.


Sach- und Problemdarstellung:

Aufgrund der Drucksachen /2020-139 und /2020/139-1 wurde die Neufassung des Gesellschaftsvertrages in der Sitzung der Stadtvertretung am 30.11.2020 zum 01.01.2021 beschlossen.

 

Leider wurde nunmehr mitgeteilt, dass die eingereichte Satzung in Teilen nicht eintragungsfähig ist. Konkret beanstandet das Registergericht die in der Anlage 1 markierten Passagen im § 11 Absatz 3 und 5 des Satzungstextes.

 

Dieser Sachverhalt wurde am 26.05.2021 dahingehen besprochen - Gesprächsteilnehmer*innen: Frau Ritter (Stadtwerke), Herr Fischer (Geschäftsführer), Herr Richter (Stadtwerke), Herr Nedderhut (Vorsitzender ARS), Herr Dr. Lück (ARS), Herr Gehrig (Gesellschaftsvertreter), Frau Biel (ARS, BM) sowie Herr Venner (Beteiligungsmanagement), dass diese in Rede stehenden Passagen mit dem Ziel ersatzlos gestrichen werden, dass alsdann die neu beschlossene Satzung eintragungsfähig wird.


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten, die im Zusammenhang mit der Neufassung des Gesellschaftsvertrages stehen, werden von den Stadtwerken Glückstadt GmbH getragen.


Anlagenverzeichnis:

1. Satzungstext mit Änderungen

2. Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Glückstadt GmbH

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Satzungstext mit Änderungen (996 KB)      
Anlage 2 2 2. Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Glückstadt GmbH (991 KB)