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Vorlage - /2021/078  

Betreff: Antrag auf ganzjährige Außengastronomie
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bauausschuss
01.06.2021 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
09.09.2021 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
Hauptausschuss
07.06.2021 
Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Nach Gang der Beratung

 

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Sach- und Problemdarstellung:

Der Großteil der am Markt ansässigen Gastronomiebetriebe stellt einen Antrag auf dauerhafte ganzjährige Sondernutzung der Außenflächen und der Parkbuchten über das Jahr 2021 hinaus, siehe Anlage.

Hierzu fand am 19.05.21 ein Gespräch zwischen dem Gastromomen (außer Bäcker Balzer, der Eisdiele sowie entschuldigt Stilbruch), Bürgermeisterin und der Wirtschaftsförderin statt. Alle Anwesenden Gastronom*innen sprachen sich für die ganzjährige Nutzung aus. Zudem wurde aber deutlich, dass die Gastronomie die Herrichtung der Terrassen in den Parkbuchten möglichst witterungsunabhängig ausführen möchten.

 

Hinweis der Verwaltung:

Laut Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Stadt Glückstadt wird die Sondernutzungserlaubnis auf Zeit oder auf Widerruf erteilt. Zudem können Bedingungen und Auflagen festgesetzt werden.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 22.01.2019 das Konzept für Sondernutzungen am Markt und am Fleth beschlossen (VO 2018/200). Nach diesen wird der Zeitraum der sogenannten „Außengastronomie-Saison“ auf die Zeit vom 15. April bis 15. Oktober des jeweiligen Jahres festgesetzt. Bei Sondernutzungen für Außengastronomie, die vor bzw. nach diesem Zeitraum erfolgen, können jedoch weitere Sondernutzungserlaubnisse auf Antrag erteilt werden. Die beim Gespräch anwesenden Gastronomen haben zugesagt, die Terrassenflächen nachfrageabhängig zu bespielen. Eine dauerhafte Öffnung kann jedoch angesichts der damit einhergehenden Kosten bei geringer Nachfrage nicht garantiert werden.  Keineswegs soll aber der Eindruck vermittelt werden, dass die Parkbuchten als Lagerfläche genutzt werden.

 

Hinsichtlich der gestalterischen Vorgaben für die Errichtung von Außenterrassen bezieht sich das Konzept auf die im Jahr 2000 beschlossenen Richtlinien (Beschluss zur VO 2000/059). Nach diesen unterliegt die Inanspruchnahme der Parkbuchtflächen im Bereich des Marktplatzes für Gastronomiemöbel einheitlichen Ausführungs- und Gestaltungsvorgaben. Danach sind nur bis zu 1,60 hohe Elemente als Absperrung gegen die öffentliche Verkehrsfläche und gegen Windeinflüsse seitlich und parallel zur Straße zulässig. Pandemiebedingt wurde seitens der Verwaltung auch darüberhinausgehende Abschirmungen geduldet. Im Raum steht insofern die Frage, ob dauerhaft von den Gestaltungsvorgaben abgewichen werden darf bzw. diese anzupassen sind.

Zudem ist im Einzelfall abzuklären, ob durch die jeweils beabsichtigte witterungsunabhängige Ausführung baurechtliche Belange berührt sind.

 

Dem Antrag ist neben der Ausdehnung des Zeitraumes, der Wunsch nach Reduzierung der Gebühren für den Verlängerungszeitraum (16. Oktober bis 14. April) zu entnehmen. Begründet wird dies mit den zu erwartenden geringeren Einnahmen. Im Schnitt würden sich die Gebühren damit für den einzelnen Gastronomen um durchschnittlich 992,00 € reduzieren. Dem entgegen stehen die zusätzlichen – gegenüber der Sommersaison jedoch niedrigeren -  Einnahmen und die wegfallenden Aufwendungen für den Auf- und Abbau. Die Gebührensatzung müsste angepasst werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Gebühren sind nur für die Zeiträume zu erheben, in denen eine entsprechende Inanspruchnahme der Flächen erfolgt. Die Sondernutzungsgebühr für die Außengastronomie umfasste in der Regel bislang 6 Monate. In 2019 wurden für die Gastronomie Gebühren in Höhe von ca. 16.000 € vereinnahmt. In 2020 sowie 2021 hat der Hauptausschuss beschlossen die Sondernutzungsgebühren (mit Ausnahme von Veranstaltungen) zu erlassen.

 

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Anlagenverzeichnis:

Antrag ganzjährige Außengastronomie

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Antrag ganzjährige Außengastronomie (933 KB)