Vorlage - /2021/073
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Beschlussvorschlag:
Die gemäß Erhaltungssatzung der Stadt Glückstadt erforderliche Genehmigung für den Abbruch des Gebäudes Königstraße 51 wird erteilt.
Sach- und Problemdarstellung:
Die neuen Eigentümer des Gebäudes Königstraße 51 beabsichtigen, das Gebäude abzureißen und mit einem Wohnhaus neu zu bebauen. Hintergrund für den Abbruch sind Feststellungen zum Zustand des Gebäudes und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen.
Es werden glaubhaft statische Probleme (keine eigenen Grenzwände) und ein schlechter baulicher Zustand angeführt – siehe Anlage 1.
Dem Gebäude wurden im Rahmen von Bestandserhebungen im Jahr 1989 sowohl städtebaulicher Wert als auch ortstypischer Bauwert zugemessen. Aktuelles Foto sind in Anlage 2 beigefügt.
Das Baujahr lässt sich anhand der vorliegenden Hausakte nicht exakt bestimmen. Es wird davon ausgegangen, dass das Haus vor 1900 errichet wurde.
Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. Da aber das Nachbargebäude Königstraße 50 ein Baudenkmal ist, befindet sich Nr. 51 im sogenannten Umgebungsschutzbereich. Es wird davon ausgegangen, dass seitens der Denkmalbehörde dennoch keine Einwände gegen den Abbruch vorgetragen werden (können). Beim Neubau wird die Baugenehmigungsbelörde voraussichtlich die Denkmalbehörde beteiligen.
Bei einem Neubau ist neben dem sogenannten Einfügungsgebot gem. §34 Baugesetzebuch die Gestaltungssatzung zu beachten. Dies ist den Eigentümern und der Denkmalbehörde bekannt.
Ein erster Entwurf des Neubaus wurde bereits zur Kenntnis eingereicht – siehe letzte Seite der Anlage 1.
Die Gebäudeeigentümer haben ein Schreiben vorgelegt, wonach ein Statiker davon ausgeht, dass die Nachbarhäuser mit Nr. 50 und 52 jeweils eigene Wände haben und jedes für sich standsicher ist. Die Fundamente des Hauses Nr. 51 würden im Boden verbleiben. Unterfangungen der Nachbarhäuser seien nicht vorgesehen. Dies zu Kenntnis. Relevant für die Entscheidung über den Abbruchantrag nach Erhaltungssartzng ist das nicht.
Die Genehmigung zum Abbruch darf nach Erhaltungssatzung nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage erhalten werden soll,
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagenverzeichnis:
1. Abbruchantrag mit Anlagen der aktuellen Eigentümer
2. aktuelle Fotos
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 1. Abbruchantrag mit Anlagen der aktuellen Eigentümer (5813 KB) | |||
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2 | 2. aktuelle Fotos (687 KB) |