Vorlage - /2021/057
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Beschlussvorschlag:
Im 1. Nachtragshaushalt wird bei der Buchungsstelle 3.6.5.010/0600.785110 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.565.000 € bereit gestellt.
Sach- und Problemdarstellung:
Nach Beschlussfassung zu den Vorentwurfsvarianten letztendlich durch die Stadtvertretung in der Sitzung vom 18.03.2021 (vgl. Drucksachen 2021/010 und 2021/010-1) wurden die im 1. Nachtrag 2021 zusätzlich bereit zu stellenden Haushaltsmittel geschätzt – siehe Anlage.
Mangels Haustechnikplanungsbüro und auch Freianlagenplanungsbüro - die Vergabeverfahren dazu laufen noch - hat das Architekturbüro auch diese Kosten geschätzt. Es liegen Kostenkennwerte je m² Bauteil und einem gewissen Standard zu Grunde. Die Fortschreibung der Kostenschätzung ist dann laut DIN die Kostenberechnung. Soweit ist der Sachstand derzeit noch nicht.
Die derzeitige Entwicklung der Baupreise ist rasant. Trotz eines rechnerischen Aufschlages von 15% wegen sachstandsbedingter Ungenauigkeiten ist nicht auszuschließen, dass die Mittel letztendlich nicht auskömmlich sein könnten.
Da auf die zusätzlichen Mittel zwar voraussichtlich noch in 2021 für den Beginn von Vergabeverfahren nachgewiesen werden müssen, aber die Mittel in 2021 noch nicht abfließen werden, genügt eine Verpflichtungsermächtigung.
Der Antrag auf Förderung von Investitionen zum Ausbau von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege wird voraussichtlich Ende April/Anfang Mai 2021 beschieden. Mit Einnahmen ist erst im Jahr der Fertigstellung zu rechnen. Daher ist im Haushalt 2021 kein Einnahmeposten enthalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlage
Anlagenverzeichnis:
Baukostenschätzung
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1 | Baukostenschätzung (133 KB) |