Vorlage - /2020/053-5
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Beschlussvorschlag:
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- Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wird als städtebauliches Entwicklungskonzept (im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch) in der beigefügten Fassung beschlossen. Es wird zur Grundlage bei der Entscheidung über die zukünftige Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben.
- Dem Vorschlag zur Abgrenzung des „zentralen Versorgungsbereiches“ und zur Festlegung der zentrumsrelevanten Sortimente wird zugestimmt.
- Bei zukünftigen einzelhandelsbezogenen Maßnahmen und Planungen steht die Revitalisierung der Innenstadt im Vordergrund.
- Zur Umsetzung des Konzeptes wird ein externes Unternehmen zeitlich begrenzt beauftragt. Entsprechende Haushaltsmittel werden im Haushalt 2022 bereit gestellt.
Sach- und Problemdarstellung:
Mit dem Beschluss vom 05.05.20 zur Erstellung eines Leerstandsmanagement in der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wurde die Grundlage für dieses Gutachten gelegt.
- Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes von 2013 (DS 2013/030) wurde am 04.05.21 im Wirtschaftsausschuss öffentlich vorgestellt. Das gesamte Gutachten ist als Anlage beigefügt: Es steht auch auf der Homepage der Stadt (www.glueckstadt.de) zur Einsicht zur Verfügung.
- Nach § 1 Abs. 6 Nr.4 BauGB sind der Erhalt und die Entwicklung „zentraler Versorgungsbereiche“ bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Nach geltender Rechtsprechung müssen solche zentralen Versorgungsbereiche konkret beschrieben und parzellenscharf abgegrenzt sein. Die Festlegungsempfehlung der Fortschreibung orientiert sich im Wesentlichen an der bestehenden Abgrenzung gemäß EHK 2013und enthält folgende Änderungen:
- geringfügige Erweiterung im Norden an der Straße am Fleth
- Einkürzung im westlichen Bereich der Königstrasse
- Einkürzung im Süden mit vorherrschender Wohnnutzung
- Aufnahme der Stadtkirche im östlichen Bereich
Ausführliche Erläuterung auf Seite 89 der Anlage 1
- Die Glückstädter Sortimentsliste sollte ltd. Gutachten nicht für sich allein betrachtet werden, sondern auch berücksichtigen, dass sich ihre Zentrenrelevanz teilweise zusätzlich aus der Kopplung mit anderen Sortimenten begründet. (Anlage 1 S. 111). Die Sortimentsliste im EHK 2013 wird weiterhin als plausibel betrachtet. Es ergeben sich im Kontext der Fortschreibung folgende wesentliche Anpassungen Auszug: (Anlage 1 Seite 112-114)
- -Zusammenlegung der Sortimente Bekleidung
- Gesonderte Aufführung der Sortimente Antiquitäten, Bettwaren, Briefmarken und Münzen, Erotikartikel und Teppiche
- Zusammenlegung der Sortimente Computer und Zubehör, Telekommunikation sowie Foto Film und Unterhaltungselektronik in ein Sortiment Neue Medien/Unterhaltungselektronik
- Auflösung des Sortiments Geschenkartikel und Zuordnung zu den jeweiligen Sortimenten
- Zusammenlegung der Sortimente Bad Sanitäreinrichtung und –zubehör, Baustoffe, Baumarktartikel,…., zu Baumarktsortiment i.e.S.
- Das Sortiment Parfümerieartikel und Kosmetika wird als zentrenrelevant eingestuft.
- Als wichtige Handlungsfelder sieht das Gutachten:
- Stärkere Vermarktung von regionalen Produkten z.B. durch Nutzung von Leerständen/Pop Up oder Unverpackt-Laden, Tante Emma Laden aufgrund der kleinteiligen Strukturen in Glückstadt
- Im Verfolgen des Bedarfs an Bioläden
- Erhöhung der digitalen Sichtbarkeit der Bestandsläden
- Etablierung/Einsatz eines professionellen ‚Centermanagement der Innenstadt‘. Siehe DS 2020/053-4 Gerade in der jetzigen Zeit ist es zwingend notwendig, sich auf die Zeit nach der Pandemie vorzubereiten.
- Die im Gutachten aufgezeigten Maßnahmen, bei denen im Rahmen der Städtebauförderung unterstützt werden könnte sind folgende:
- Aufstellen von mehr Sitzgelegenheiten, diese können im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen förderfähig sein oder im gesamten Stadtbild über alternative Fördertöpfe finanzierbar sein
- Veranstaltungen und Feste können über Verfügungsfonds organisiert werden
- Steigerung der Attraktivität für Kinder/Jugendliche: z:B. Spielplatz Ballhausstraße als Maßnahme vorziehen, straßen- und wegebegleitende Spielmöglichkeiten im Innenstadtkern planen.
- Weitere werden geprüft werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagenverzeichnis:
1. Fortschreibung des regionalen Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Glückstadt und den Nahbereich
(Hinweis: Um Kosten und Ressourcenverbrauch gering zu halten, wird darauf verzichtet, der gedruckten Version der Sitzungsunterlage die Anlage 1 mit einem Umfang von 129 Seiten beizufügen. Sie kann unter www.glueckstadt.de und den Menüpunkten „Verwaltung & Politik / Politik / Sitzungsunterlagen“ bzw. im Ratsinformationssystem eingesehen werden. Auf Nachfrage werden auch gedruckte Exemplare zur Verfügung gestellt.)
2. n.ö. Abschließende Rückmeldung zur Nacherhebung
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Anlagen: | |||||
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1 | 1. Fortschreibung des regionalen Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Glückstadt und den Nahbereich (16459 KB) |