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Vorlage - /2021/010-1  

Betreff: KiTa Königskoppel - Grundsatzentscheidung zum Vorentwurf
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
/2021/010
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
08.03.2021 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
18.03.2021 
Digitale Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss des Bauauschusses vom 03.03.2021 mit dem Wortlaut „Es soll die Variante 1 mit 8 Gruppen zur Förderung beantragt und die weiteren Planungen konkretisiert werden“ wird bestätigt. Haushaltsmitttel in Höhe von 2.447.000 € sind im Nachtrag 2021 als Verpflichtungsermächtigung einzuwerben.

 

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Sach- und Problemdarstellung:

Der Bauauschuss hat in seiner Sitzung am 03.03.2021 einen Beschluss gefasst, der über die bis dato bestehende Beschlusslage der Stadtvertretung hinausgeht. Für die Variante 1 gab es folgendes Abstimmungsergebnis: 9 Ja / 2 Nein / 0 Enthaltungen.

 

Beschluss der Stadtvertretung am 19.11.2019 zur Drucksache 2019/072-1:

„1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Planungen zum Bau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte mit Erweiterungsmöglichkeit am Standort Königskoppel auszuschreiben für die Bereich Hochbau, Haustechnik und Tragwerksplanung.

5. Der Neubau der KiTa am Standort Königskoppel wird zunächst auf sechs Gruppen ausgelegt. Die Stadt Glückstadt tritt als Bauherrin auf. Bei dem Entwurf ist darauf zu achten, dass eine Erweiterungsmöglichkeit auf bis zu acht Gruppen besteht. Dieser Entwurf ist durch den Bauauschuss freizugeben. Die Betreibersuche erfolgt ergebnisoffen.“

 

Gemäß Anlage 6 zur Drucksache 2021/010 sind für Variante 1 mit 6+2 Gruppen gerundet 5.622.000 € brutto im Haushalt bereit zu stellen.

Abzüglich der bereits zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 300.000 € (Veränderungsliste zum HH 2020) und 2.875.000 € (Ansatz Haushalt 2021) sind das 2.447.000 €.

 

Da im Haushaltsjahr voraussichtlich nicht mehr als die als Ansatz vorhandenen Mittel abfließen werden, genügt im Nachtragshaushalt eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe der 2.447.000 €. Im Haushalt 2022 wäre diese dann in einen Ansatz umzuwandeln.

 

Der Fördermittelantrag für die Schaffung von Betreuungsplätzen wird nun für acht statt sechs Gruppen gestellt, d.h. für vier (statt drei) Kindergartengruppen(ehemals) Regelgruppen à 20 Kinder, für zwei altersgemischte Gruppen à 15 Kinder und zwei (statt eine) Krippengruppe à 10 Kinder, gesamt 130 (statt 100) Kinder. Daraus ergibt sich

 

Hinweis

neu geschaffene Plätze:

sechsgruppig

achtgruppig

max. förderfähige Kosten:

 

 

neu geschaffene Plätze 100 x 22.000 

2.200.000 €

 

neu geschaffene Plätze 130 x 22.000 

 

2.860.000 €

Investitionszuschüsse

 

 

Kreismittel (30 % der Höchstförderung)

660.000 €

 

Kreismittel (30 % der Höchstförderung)

 

858.000 €

*Bundesmittel (25% prognostizierte Förderquote Stand 02/2021)

550.000 €

 

*Bundesmittel (25% prognostizierte Förderquote Stand 02/2021)

 

715.000 €

*Landesmittel (Förderprogramm ausgeschöpft)

0 €

0 €

zu erwartende Gesamtförderung

1.210.000 €

1.573.000 €

* Die Förderquote 2021 ist abhängig vom Volumen der im Kreis Steinburg geplanten Maßnahmen.

 

Die Stadtvertretung und im Vorwege der Hauptausschuss als Finanzausschuss werden um Bestätigung gebeten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Bei der Buchungsstelle 3.6.5.010/0600.785110 ist im Nachtrag 2021 eine Verpflichtungs­ermächtigung über 2.447.000 € einzustellen.

 

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Anlagenverzeichnis:

Keine Anlagen