Vorlage - /2021/031
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Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der BFG-Fraktion wird Herr Reinhard Bührens als Mitglied in den Wirtschaftsausschuss und als stellvertretendes Mitglied in den Hauptausschuss, den Kommunalausschuss und den Wahlprüfungsausschuss gewählt.
Sach- und Problemdarstellung:
Der Stadtvertreter Jürgen Albers ist am 19.01.2021 aus der Stadtvertretung ausgeschieden. Nach dem bei der Gemeindewahl eingereichten Listenvorschlag der BFG ist Herr Reinhard Bührens der nächste zu berücksichtigende Bewerber.
Herr Bührens hat am 04.02.2021 die Annahme der Wahl erklärt.
Mit dem Tag der erfolgten Annahme seines Mandats als Stadtvertreter scheidet Herr Bührens kraft Gesetzes als bürgerliches Mitglied aus den Ausschüssen der Stadt Glückstadt aus. Diese Regelung gilt nicht für seine Wahl als stellvertretendes bürgerliches Mitglied (37 GKWG und § 67 Abs. 3 GKWO sowie § 46 Abs. 3 GO).
Herr Bührens war bürgerliches Mitglied im Wirtschaftsausschuss.
Zuständig für die Wahl der Mitglieder und stellv. Mitglieder der Ausschüsse ist gemäß § 45 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 46 GO die Stadtvertretung.
Wird die Wahlstelle eines Mitglieds eines Ausschusses während der Wahlzeit frei, wird gemäß § 46 Abs. 10 Satz 3 GO die Nachfolgerin oder der Nachfolger nach dem Meiststimmenverfahren gewählt. Danach ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Enthaltungen und Nein-Stimmen haben keinen Stimmwert.
Die Anwendung setzt voraus, dass respektiert wird, dass durch die Nachwahl keine Veränderung der Stärkeverhältnisse eintreten soll. Dieses gilt gemäß § 46 Abs. 4 GO auch für die stellvertretenden Mitglieder.
Auf Antrag der BFG Fraktion stellt sich in den Ausschüssen die Reihenfolge der stellvertretenden Fraktionsmitglieder nach der Wahl wie folgt dar.
Hauptausschuss | Kommunalausschuss | Wahlprüfungsausschuss |
1. Jörn Gehrig | 1. Dr. Siegfried Hansen | 1. Dr. Siegfried Hansen |
2. Mandy Seifert | 2. Birgit Steup | 2. Birgit Steup |
3. Reinhard Bührens | 3. Mandy Seifert | 3. Mandy Seifert |
| 4. Reinhard Bührens | 4. Reinhard Bührens |
Finanzielle Auswirkungen:
Die Beschlussfassung hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen