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Vorlage - /2021/023  

Betreff: Bürgermeisterwahl 2021/2022
Bildung eines Gemeindewahlausschusses
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
08.03.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss wählt für den Gemeindewahlausschuss anlässlich der Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters in 2021 / 2022 folgende Beisitzerinnen und Beisitzer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter:

 

Beisitzerin / Beisitzer:

 

Stellvertreterin / Stellvertreter:

1. Frau Heike Bremer

1. Frau Annette Klei

2. Frau Ebba Okkens-Theuerkauf

2. Herr Ulf Gängler

3. Herr Hartmut Sierck

3. Frau Meike Sierck

4. Herr Lutz Harder

4. Frau Anja Fanter

5. Frau Christine Berg

5. Herr Uwe Mertens

6. Herr Guido Nedden

6. Herr Jörn Ehlers

7. Frau Susann Laatz

7. Herr Nicolas Bruhn

8. Herr Sönke Rix

8. Herr Daniel Asmus


 

 

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Sach- und Problemdarstellung:

Nach § 12 Abs. 3 GKWO wählt die Stadtvertretung vor jeder Wahl aus dem Kreis der Wahlberechtigten 8 Beisitzerinnen und Beisitzer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Dabei sollen möglichst die im Wahlgebiet vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. Die Stadtvertretung hat ihre Befugnis mit Beschluss vom 30.11.2020 auf den Hauptausschuss übertragen.

Die Beisitzerinnen und Beisitzer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus (§ 55 GKWG).

 

Dem Gemeindewahlausschuss obliegen nach den Bestimmungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes sowie der Gemeinde- und Kreiswahlordnung diverse Aufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl. Insbesondere handelt es sich um

-          die Bestimmung des Wahltages und des Tages einer notwendig werdenden Stichwahl,

-          die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge und

-          die Feststellung des Wahlergebnisses.

 

Die Parteien wurden mit Schreiben vom 03.11.2020 gebeten, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Mitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung von 15,-- € pro Sitzung. Die Kosten sind im Haushalt 2021, Produktkonto 1.2.1.010.542100 eingeplant.

 

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Anlagenverzeichnis:

Keine Anlagen