Vorlage - /2021/012
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Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der Anregungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB (Baugesetzbuch)
Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung der Abwägung beschlossen.
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches und des § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan Nr. 3.50 „An der Bahn – südlicher Teilabschnitt“ der Stadt Glückstadt, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen, die Begründung wird in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung gebilligt.
Der Geltungsbereich umfasst den Bereich des südlichen Teilabschnitts des ehemaligen Eisenbahnausbesserungswerkes EAW und das im Süden daran angrenzende Teilstück der Straße Janssenweg sowie eine ehemalige Friedhofsfläche im Osten des Plangebietes (jetzt die Flurstücke 985, 986, 987, 990 und 992) und ein Teilstück des Flurstücks 984 (alle Gem. Glückstadt, Flur 2). Der Geltungsbereich wird begrenzt im Süden durch den ehemaligen Festungsgraben und die Grundstücke Janssenweg 8 und 10, im Westen durch die Bahnlinie 1210 Hamburg-Westerland und im Osten durch das Grundstück Janssenweg 21, das Wohnquartier Kleiner Janssenweg, den Friedhof und die Kleingartenanlage.
Sach- und Problemdarstellung:
Planungsanlass, Planungsziele, wesentliche Planinhalte und die Auswirkungen der Planung auf die Umwelt wurden in den Drucksachen 2017/092 und 2020/203 ausführlich erläutert. Deshalb wird an dieser Stelle auf eine Wiederholung verzichtet und auf die genannten Drucksachen verwiesen.
Planänderungen aufgrund des Beteiligungsverfahrens
Aufgrund mehrerer Änderungen, die in der Summe bzw. inhaltlich über redaktionelle Korrekturen hinausgehen, wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 30.11.2020 die erneute Beteiligung der Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange (TöB) und die erneute öffentliche Auslegung der Planung für den Bebauungsplan Nr. 3.50 "An der Bahn- südlicher Teilabschnitt" für das Gelände des ehemaligen Eisenbahnausbesserungswerkes beschlossen (Drucksache 2020/203). Es wurde bestimmt, dass nur zu den geänderten Teilen Stellung genommen werden durfte; die Beteiligungsfrist wurde auf zwei Wochen verkürzt. Im Zeitraum 11.-25.01.2021 fand die erneute öffentliche Auslegung und im Zeitraum 11.-29.01.2021 die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden bzw. TöB waren in der ersten Beteiligungsrunde 23 Stellungnahmen von Behörden bzw. TöB und eine aus der Öffentlichkeit eingegangen. Im Rahmen der zweiten Beteiligungsrunde waren es 16 Stellungnahmen von Behörden /TöB und keine aus der Beteiligung der Öffentlichkeit.
Zu den eingegangenen Anregungen beider Beteiligungsrunden wurden Abwägungsvorschläge formuliert (siehe Anlage 13).
Planänderungen aufgrund des Beteiligungsverfahrens
Aufgrund der zweiten Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit hat es Planänderungen gegeben. Diese sind in der beigefügten Übersicht dargestellt (vgl. Anlage 14). Die Planänderungen betreffen planerische Detailfragen und sind geringfügig. Da sie die Grundzüge der Planung nicht berühren, ist ein erneutes Beteiligungsverfahren nicht erforderlich.
Plangeltungsbereich
Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3.50 „An der Bahn – südlicher Teilabschnitt“ hat sich im Bereich des Regenrückhaltebeckens im Vergleich zum ersten Entwurf leicht verändert, umfasst aber nach wie vor nicht das gesamte Gelände des ehemaligen Eisenbahnausbesserungswerkes, sondern etwa 2/3 davon zuzüglich östlich angrenzender Flächen, die die Vorhabenträgerin erworben hat. In einem weiteren Bauleitplanverfahren kann zu einem späteren Zeitpunkt der nördliche Teilabschnitt entwickelt werden.
Entwicklung der Planung aus dem Flächennutzungsplan
Die Darstellung im Flächennutzungsplan wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.50 durch die 22. Flächennutzungsplanänderung geändert von derzeit „Gewerbliche Baufläche“ in Wohn- bzw. Mischgebietsfläche sowie eine kleine Sondergebietsfläche (siehe Drucksache 2021/011).
Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffes in Natur und Landschaft
Der durch die Planung verursachte Eingriff in Natur und Landschaft wird in Kapitel 8 des Umweltberichtes beschrieben und bewertet. Im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wurde ein Kompensationsdefizit ermittelt, welches nicht durch Maßnahmen im Bebauungsplan ausgeglichen werden kann. Es bedarf der Bereitstellung externer Ausgleichsflächen. Hierzu hat die Vorhabenträgerin einen Vertrag mit der Schleswig-Holsteinischen Landgesellschaft abgeschlossen (siehe Anlage 15).
Wald
Im Plangebiet war einmal Wald. Dieser kann nach Landeswaldgesetz nicht einfach entfallen. Die Forstbehörde hat eine Zustimmung zu einem Antrag auf Waldumwandlung schriftlich in Aussicht gestellt und über die Größe der betroffenen Waldfläche wurde Einigkeit erzielt. Damit darf davon ausgegangen werden, dass der Verwirklichung des Bebauungsplanes keine unüberwindbaren forstrechtlichen Hindernisse im Wege stehen.
Weiterer Verlauf des Bauleitplanverfahrens
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss durch Bauausschuss und Stadtvertretung zum Bebauungsplan Nr. 3.50
- Abwägungs- und abschließender Beschluss zur parallellaufenden 22. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Bescheinigung vom Katasteramt zu Richtigkeit der Plangrundlage einholen, dazu ist ggf. ein sogenannter Feldvergleich erforderlich, Dauer ca. 1 Monat
- Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung beim Innenministerium beantragen,
- nach Vorliegen der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung
- Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan öffentlich bekannt machen; am Tag darauf ist er rechtkräftig.
Diese Abläufe sind gesetzlich vorgeschrieben.
Da die parallellaufende Änderung des Flächennutzungsplanes genehmigungspflichtig ist, kann der Bebauungsplan erst danach bekannt gemacht und rechtskräftig werden. Erfahrungsgemäß schöpft das Innenministerium beim Genehmigungsverfahren den vollen zulässigen Zeitraum von drei Monaten aus und verlängert diesen bei wichtigen Gründen sogar um bis zu weitere drei Monate.
Das bedeutet, dass die Möglichkeiten des § 33 Baugesetzbuch zur Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung eine wichtige Rolle spielen werden. Bauherr*innen können vor Rechtskraft Bauanträge bzw. Baufreistellungsanzeigen stellen, unter der Voraussetzung, dass die Erschließung gesichert ist und die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes für sich und Rechtsnachfolger schriftlich anerkannt werden und das Vorhaben den künftigen Festsetzungen nicht entgegensteht.
In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Ausweisungen der Gebietskategorien Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet und Sondergebiet - also quasi alle Baugrundstücke - gemäß Ziffer 6.1 und 6.2 der Textlichen Festsetzungen erst dann rechtskräftig werden, wenn die Lärmschutzeinrichtungen fertig gestellt und die Bodensanierung gänzlich abgeschlossen und sowohl von einem Sachverständigen als auch von der Bodenschutzbehörde (Kreis Steinburg) abgenommen wurden.
Der Satzungsbeschluss in der Stadtvertretung soll erst erfolgen, wenn der Erschließungsvertrag unterschrieben ist und damit von der Herstellung der Erschließungsanlagen ausgegangen werden kann. Die vorbereitende Beratung und Beschlussempfehlung im Bauausschuss ist schon zu einem früheren Zeitpunkt möglich und wird verwaltungsseitig angestrebt.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Stadt entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten für das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.50. Die Kosten für die städtebauliche Planung werden auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages von der Vorhabenträgerin übernommen (siehe Drucksache 2021/004).
Anlagenverzeichnis:
1. Übersichtsplan Geltungsbereich
2. Planzeichnung (Stand September 2021)
(Bitte die digitale Planzeichnung stark aufzooomen, dann wird sie gut lesbar!)
3. Textliche Festsetzungen (Stand Juli 2021)
4. Begründung (Stand 01.09.2021)
5. Umweltbericht (Stand August 2021)
6. Lärmuntersuchung (Stand 15.05.2017)
7. Plan zur Lärmuntersuchung (Stand 13.05.2017)
8. Ergänzung zur Lärmuntersuchung (Stand 11.03.2019)
9. Erschütterungstechnische Untersuchung (Stand 06.10.2016)
10. Bodensanierungskonzept
(Hinweis: Um Kosten und Ressourcenverbrauch gering zu halten, wird darauf verzichtet, der gedruckten Version der Sitzungsunterlage die Anlagen 5 bis 10 beizufügen. Sie können unter www.glueckstadt.de und den Menüpunkten „Verwaltung & Politik / Politik / Sitzungsunterlagen“ bzw. im Ratsinformationssystem eingesehen werden. Auf Nachfrage werden auch gedruckte Exemplare zur Verfügung gestellt.)
11. Auszug aus dem städtebaulichen Vertrag zu Altlasten
12. Artenschutzuntersuchung
13. Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen der ersten und zweiten öffentlichen Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
14. Liste der Änderungen im Vergleich zum Entwurf aus der zweiten Beteiligungsrunde (nachrichtlich)
15. Ausgleichsvereinbarung (Stand 02.08.2018)