Sprungziele
Seiteninhalt

Vorlage - /2014/032  

Betreff: Zukunftskonzept Daseinsvorsorge "Glückstadt und Umland"
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bauausschuss
06.05.2014 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Wirtschaftsausschuss
02.09.2014 
Sitzung des Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
29.09.2014 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

 

a)     Die Stadtvertretung beschließt das gemeinsam mit den Umlandgemeinden erarbeitete „Zukunftskonzept Daseinsvorsorge Glückstadt und Umgebung“, einschließlich des Konzeptes zur Barrierefreiheit, als Grundlage für Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der demographischen Entwicklung.

b)     Zur Steuerung der anstehenden Aufgaben wird die Arbeit der bereits bestehenden und mit VertreterInnen aus dem Umland und der Stadt Glückstadt besetzten Lenkungsgruppe fortgeführt.

c)     Maßnahmen, von denen sowohl die Stadt Glückstadt als auch die Umlandgemeinden betroffen sind, werden einvernehmlich abgestimmt. Gemeinsame Maßnahmen mit beiderseitigen finanziellen Auswirkungen bedürfen der jeweiligen vorherigen Zustimmung.

d)     Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen, die ausschließlich die Stadt Glückstadt betreffen, bedürfen der jeweiligen vorherigen Zustimmung der zuständigen städtischen Gremien.

 

 

 


Sach- und Problemdarstellung:

Sach- und Problemdarstellung:

 

Zukunftskonzept

Am 30.11.2010 beschloss der Hauptausschuss eine Interessensbekundung der Stadt Glückstadt zur Teilnahme an dem Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – Überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ (siehe Drucksache 2010-134). In einer Broschüre des Bundesbauministeriums zu den Zielen dieses Städtebauförderungsprogrammes heißt es:

„Das Förderprogramm richtet sich vor allem an kleinere Städte und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlich geprägten, von Abwanderung bedrohten oder vom demografischen Wandel betroffenen Räumen. Ziel ist es, sie darin zu unterstützen, die zentralörtlichen Versorgungsfunktionen öffentlicher Daseinsvorsorge dauerhaft, bedarfsgerecht und auf hohem Niveau für die Bevölkerung der gesamten Region für die Zukunft zu sichern und zu stärken.“

 

Im Mai 2011 erfolgte die Mitteilung des Innenministeriums, dass die Stadt Glückstadt in das Programm aufgenommen worden sei. Nach einer öffentlichen Ausschreibung wurde Ende September 2012 die Arbeitsgemeinschaft Gertz, Gutsche, Rümenapp und GEWOS GmbH mit der Erstellung eines „Zukunftskonzeptes Daseinsvorsorge Glückstadt und Umland“ beauftragt. Die Erarbeitung des Zukunftskonzeptes wurde von einer Lenkungsgruppe - bestehend aus VertreterInnen des Innenministeriums, der Umlandgemeinden, der Fraktionen der Stadtvertretung Glückstadt, der Stadtverwaltung und der beauftragten Büros - begleitet, die in 6 Sitzungen die inhaltliche und verfahrenstechnische Koordination übernahm. Eine inhaltliche Vertiefung erfolgte in themenzentrierten Arbeitsgruppen unter der Mitwirkung von Vertreterinnen und Vertretern von Vereinen und Institutionen.

 

Das Ergebnis des Zukunftskonzeptes und die daraus entwickelten Maßnahmen wurden in einem Workshop am 08.03.2014 öffentlich vorgestellt und diskutiert; die in dem Workshop erarbeiteten, ergänzenden Inhalte flossen in die Endfassung des Konzeptes ein, das nunmehr zur Beschlussfassung gestellt werden soll. Aufgrund des Umfanges des Konzeptes (ca. 140 Seiten) wird dieses nicht als Anlage beigefügt, sondern auf der Homepage der Stadt Glückstadt (www.glueckstadt.de) unter „Verwaltung & Politik / Zukunftskonzept Daseinsvorsorge“ bereitgestellt.

 

Das Zukunftskonzept Daseinsvorsorge wird ergänzt durch

        ein Einzelhandelskonzept, das am 25. April 2013 von der Stadtvertretung beschlossen wurde,

        ein Gutachten zur Barrierefreiheit, das in einer Sondersitzung des Bauausschusses am 30.10.2013 öffentlich präsentiert wurde und

        ein Wohnungsmarktkonzept, das gesondert beraten und beschlossen werden soll.

 

Umsetzung des Konzeptes

Das Zukunftskonzept und das Gutachten zur Barrierefreiheit enthalten eine Fülle von Maßnahmenvorschlägen, deren Umsetzung finanzielle und/oder personelle Ressourcen erfordert, die derzeit nicht zur Verfügung stehen. Es ist folgende Vorgehensweise vorgesehen:

 

  1. Die Lenkungsgruppe soll fortbestehen. Sie soll entscheiden, welche Maßnahmen weiterverfolgt werden sollen. Die für die Umsetzung notwendigen Finanzmittel müssen dann nachfolgend in die Haushaltsberatungen eingebracht werden.
  2. Für die Umsetzung einiger Investitionsmaßnahme können evtl. Städtebaufördermittel in Anspruch genommen werden. Über die Durchführung dieser Maßnahmen wird im Rahmen von Städtebauförderungsanträgen entschieden (vgl. Drucksachen 2014/018 - 2014/020).
  3. Die Umsetzung einiger, auch langfristiger, Maßnahmen wird nur unter Mitwirkung bürgerschaftlichen Engagements möglich sein. Hier sind alle Beteiligten aufgefordert, dieses bürgerschaftliche Engagement zu generieren bzw. zu fördern.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten für einzelne Maßnahmen zur Umsetzung des Konzeptes können derzeit noch nicht beziffert werden.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Anlagenverzeichnis

 

Keine Anlagen