Vorlage - /2020/220
|
|
Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Ausgabe im KiTa-Budget in Höhe von 96.333,27 € bei der Buchungsstelle 3.6.5.010.531858 wird zugestimmt.
Sach- und Problemdarstellung:
Aufgrund der vorliegenden Verwendungsnachweise 2019 ist ein Betrag von 145.911,48 € nachzuzahlen. Demgegenüber stehen Erstattungen von 162.496,06 €.
Im 3. Nachtrag 2020 wurde für Nachzahlungen aufgrund der Verwendungsnachweise 2019 ein Betrag von 50.000 € im Ausgabe-Budget (Nachzahlungen./.Einnahmen) eingestellt. Hierbei wurde nicht bedacht, dass Einnahmen und Ausgaben getrennt voneinander zu veranschlagen sind.
Dementsprechend ist nunmehr eine überplanmäßige Ausgabe von 96.333,27 € (145.911,48 €./.Restbetrag Budget 49.578,21 €) entstanden.
Überplanmäßige Aufwendungen und Ausgaben sind gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Da der im § 3 der Haushaltssatzung der Stadt Glückstadt festgelegte Betrag für überplanmäßige Aufwendungen und Ausgaben für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung gemäß § 95 d GO erteilen kann, überschritten wird, ist ein Beschluss der Stadtvertretung erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch die Mehreinnahmen im Kita-Einnahme-Budget bei der Haushaltsstelle 3.6.5.010.414100.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen