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Vorlage - /2014/021  

Betreff: Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt - Investitionen im Quartier"
Städtebauförderungsantrag Programmjahr 2014
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:61 54
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
17.03.2014 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

 

Es wird ein Antrag auf Bewilligung von Städtebauförderungsmitteln aus dem Programm „Soziale Stadt“ in Höhe von 450.000,- € für den Zeitraum von 2014 – 2018 gestellt.

Der Bundes-, Landes- und Eigenanteil der Stadt ist bereits unter Produkt 5.1.1.020, Maßnahme 5025, im Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 90.000,- € eingestellt.

 


Sach- und Problemdarstellung:

Sach- und Problemdarstellung:

 

Die Stadt hat gegenüber dem Innenministerium Schleswig-Holstein die Beteiligung am Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ bekundet, weil der Stadtteil als „Problemstadtteil“ wahrgenommen wird. Dies liegt insbesondere an

  • einer Vielzahl leerstehender Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (MFH)
  • dem schlechten baulichen Zustand diverser MFH und
  • dem hohen Anteil an Transferhilfeempfängern und Menschen mit Migrationshintergrund.

Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund ist mit fast 14 % doppelt so hoch wie in der Gesamtstand (Stand 2009); Vergleichszahlen zu Transferhilfeempfängern liegen nicht vor. Dass dort ein sozialer Brennpunkt ist, wird auch dadurch belegt, dass in Glückstadt –Nord das „Sozialkaufhaus“ und ein Treffpunkt der Diakonie eingerichtet wurden.

 

Die ehemals im Gebiet vorhandenen Versorgungseinrichtungen haben schon vor Jahren geschlossen, lediglich ein kleiner Kiosk versorgt die Bewohnerinnen und Bewohner mit Brötchen und Zeitungen.

 

Die Einwohnerzahlen Glückstadts sind seit 1998 rückläufig. Diese Tendenz wird sich auch in der Zukunft fortsetzen und entsprechende Folgen für den Wohnungsmarkt haben. Der Schwerpunkt der Wohnungsnachfrage wird sich zwar vom freistehenden Einfamilienhaus in Richtung „seniorengerechtes Wohnen“ bewegen, die leerstehenden Wohnungen in Glückstadt-Nord werden aber in ihrem derzeitigen Zustand (weder barrierefrei noch energieeffizient) nicht in der Lage sein, die Nachfrage sein, die Nachfrage zu befriedigen.

 

Vor dem Hintergrund der derzeit laufenden Erarbeitung des Zukunftskonzeptes Daseinsvorsorge und der Aufforderung zur Interessenbekundung hat die Stadt sieben Wohnungsbauunternehmen bzw. Wohnungsverwaltungen mit größeren Beständen angeschrieben und vorgeschlagen, gemeinsam nach Steuerungsmöglichkeiten hinsichtlich der Wohnungsentwicklung zu suchen. Von vier dieser Unternehmen gibt es eine positive Resonanz.

Das Städtebauförderungsreferat im Innenministerium des Landes des Landes Schleswig-Holstein hat sich aufgrund der städtischen Interessenbekundung und bei einem Ortstermin einen Überblick über die städtebaulichen und sozialen Problemlagen im Gebiet Glückstadt-Nord verschafft. Das Gebiet kommt für eine konkrete Antragstellung zum Programmjahr 2014 in Betracht.

 

Die Stadt wurde vom Innenministerium aufgefordert, sofern weiteres Interesse an der Teilnahme am Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ besteht, einen Antrag zu stellen. Einen Bescheid auf diesen Antrag wird es voraussichtlich im Sommer 2014 geben.

 

Erste Maßnahme in dem Programm wäre die Durchführung sogenannter „Vorbereitender Untersuchungen“. In diesen Untersuchungen werden die funktionalen Schwächen des Stadtteils unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der zuständigen Behörden beschrieben. Erst danach können konkrete Einzelmaßnahmen benannt werden.

 

Einzelmaßnahmen können erst benannt werden, wenn die vorbereitenden Untersuchungen für ein noch festzulegendes Gebiet durchgeführt wurden – siehe hierzu auch Drucksache 2014/018.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Städtebauförderungsmittel werden auf jährlich zu stellende Anträge hin jeweils über 5 Jahre bewilligt.

Bei einer Antragstellung in Höhe von 450.000,- € hat die Stadt einen jährlichen Eigenanteil von 30.000,- € zu leisten, über die Gesamtlaufzeit von 2014 – 2018 also 150.000,- €. Der  städtische Anteil für das Haushaltsjahr 2014 steht unter Kostenstelle 5.1.1.020/5022.781700 zur Verfügung.

 

Neben den städtischen Mitteln sind jährliche Bearbeitungsentgelte an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (ca. 2,07 % der bewilligten Fördermittel) zu zahlen, d.h. durchschnittlich 1.240,- €/p.a., für die Gesamtlaufzeit 6.200,- €. Die Mittel wurden im Haushalt 2014 bereits unter Kostenstelle 5.1.1.020.543160 eingestellt.

 

Für 2014 ist vorgesehen, die vorbereitenden Untersuchungen von den ggf. bewilligten Städtebauförderungsmitteln zu finanzieren.

 

Nach den voraussichtlich ab 01.07.2014 geltenden neuen Städtebauförderungsrichtlinien hat die Stadt 50% der Kosten für einen Sanierungsträger zu leisten. Da eine Beauftragung eines Sanierungsträgers erst nach den vorbereitenden Untersuchungen und nach Festlegung des Sanierungsgebietes möglich ist, wird dieser städtische Anteil erst in den Haushalt 2015 eingestellt werden.

 


Anlagenverzeichnis:

Anlagenverzeichnis

 

Keine Anlagen