Vorlage - /2020/077
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Beschlussvorschlag:
1) Die Leitlinien aus dem Sportentwicklungskonzept (Anlage) werden als Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Freizeitsports in Glückstadt beschlossen.
2) Die im Zuge des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
3) Folgende Maßnahmen werden weiterverfolgt:
(nach Beratungsverlauf)
4) Folgende Maßnahmen werden nicht umgesetzt:
(nach Beratungsverlauf)
5) Ziel ist es, in den Haushaltsberatungen eine mit Kosten bezifferte Prioritätenliste der unter 3) aufgeführten Maßnahmen zu erarbeiten. Die Verwaltung wird gebeten, für diese nähere Informationen beizubringen. Folgekosten sowie die Beschlüsse betroffener Vereine sind zu berücksichtigen.
Sach- und Problemdarstellung:
Nach dem Beschluss der Stadtvertretung vom 19.12.2018 wurde Prof. Dr. Jens Flatau vom Institut für Sportwissenschaft an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit der Aufstellung eines Sportentwicklungsplanes beauftragt. Der Abschlussbericht (Anlage 1) liegt nun vor und die Empfehlungen sind in den städtischen Gremien zu beraten.
1 Ergebnis der Stärken-/Schwächenanalyse:
Mit dem Ziel, aktuelle wie zukünftige Herausforderungen zu identifizieren und erste Handlungsempfehlungen zu formulieren, wurden zunächst die Ergebnisse der empirischen Untersuchungen in Form einer Stärken-Schwächen-Analyse zusammengeführt. Stärken werden dabei als besondere Vorteile verstanden, die das Untersuchungsgebiet im Bereich des Sports aufweist. Sie finden sich dort, wo Ressourcen effektiv und effizient genutzt werden. Wo hingegen Ressourcen fehlen oder ungenutzt bleiben, lassen sich Schwächen lokalisieren, welche es in Zukunft zu bearbeiten gilt.
Alles in allem kann konstatiert werden, dass einige Grundvoraussetzungen für eine gute Sportversorgung der Bevölkerung in Glückstadt und umliegenden Gemeinden erfüllt sind. Dies ist vor allem auf das hohe Engagement der Verwaltung sowie der ortsansässigen Sportvereine zurückzuführen. Allerdings besteht noch erhebliches Entwicklungspotenzial.
Als Schwächen wurden benannt:
Aus der Analyse zum Sportangebot/Sportvereine/andere Sportanbieter
• einige Sportwünsche, vor allem nach Hallen und Seniorensport, der Bevölkerung sind nicht erfüllt
• Bevölkerung bewertet Informationen zum Sportangebot als verbesserungswürdig.
• Bevölkerung sieht Verbesserungspotenzial bei der Flexibilität der Trainings- und Übungszeiten.
• Sportarten können mangels fehlender spezifischer Sportstätten teils nicht angeboten werden. Es fehlen insbesondere eine Tennishalle und ein Fitnessraum.
• Sportarten können mangels Übungsleiter teils nicht angeboten werden.
• Volkshochschule benötigt Hallenzeit für ihr Sportangebot
Aus der Analyse der Schulen:
• Anzahl der Schulsportstunden entspricht nicht durchgängig der Empfehlung der Kultusministerkonferenz.
• VHS: keine Sporthallennutzungszeit
Aus der Analyse der Kindertagesstätten:
• keine hinreichenden Nutzungszeiten in den Schulsporthallen
Aus der Analyse der Sportstätten:
• teils keine freien Nutzungszeiten in den Sporthallen am Abend
• Mangel an kleineren Sporthalleneinheiten
• Rundlaufbahn Marineviertel unbenutzbar
• Tennisplätze mit Sanierungsbedarf
• keine Lagermöglichkeiten für die Stühle in der Bürgerschule
Zur Schwächenanalyse ist als Anlage 2 eine Tabelle mit aus Sicht der Verwaltung möglichen Maßnahmen beigefügt.
Die auf den Seiten 25 bis 27 des Gutachtens ermittelten Mängel werden in Zusammenarbeit mit dem Schulverband noch einmal näher betrachtet und auf erforderliche Sanierungsmaßnahmen überprüft. Der Hallenboden der Sporthalle Nord wurde zwischenzeitlich bereits erneuert.
2. Leitlinien und Handlungsempfehlungen
Ausgehend von den Ergebnissen der Stärken- und Schwächenanalyse schloss sich der partizipative Teil des Planungsprozesses mit einem Workshop und einigen qualifizierten Interviews mit Sportvereinen als weitere Grundlage für Leitlinien und Handlungsempfehlungen an.
2.1 Leitlinien
Neben den Empfehlungen konkreter Maßnahmen wurden folgende Leitlinien formuliert, die als eine allgemeine, übergeordnete Grundlage der Sportentwicklung und somit der Handlungsempfehlungen zu verstehen und zu beschließen sein sollten:
• Sport für alle Bürgerinnen und Bürger
Alle Bürgerinnen und Bürger des Untersuchungsgebiets sollten einen Zugang zum Sport haben. Die Stadt Glückstadt unterstützt und fördert daher alle Sport- und Bewegungsformen der Menschen.
• Sportentwicklung als Teil der Stadtentwicklung
Sportentwicklungsplanung sollte nicht unabhängig von der allgemeinen Stadtentwicklungsplanung erfolgen, sondern in sie integriert werden. Sie richtet sich daher nicht zuletzt auch an übergeordneten Zielen der Stadt aus.
• Sport als Mittel der sozialen Integration
Sport stiftet im besonderen Maße durch gelungene Begegnungen und gemeinsame Erlebnisse soziale Beziehungen zwischen den Menschen als Grundlage der Integration von Menschen verschiedenen Alters, unterschiedlicher sozialer Milieus und unterschiedlicher Herkunft. Deshalb unterstützt die Stadt Glückstadt in besonderem Maße integrative, inklusive und gemeinschaftsbildende Sportangebote.
• Sport und Räume
Sport- und Bewegungsräume bilden die Grundlage für den Sport. Die Stadt Glückstadt stellt für den normierten wie informellen Sport sowohl Sportstätten als auch öffentliche Sport- und Bewegungsräume zur Verfügung
• Ehrenamt und Sport
Das ehrenamtliche Engagement in Sportvereine ist ein Grundpfeiler des Sportangebots. Die Stadt Glückstadt unterstützt die Vereine dabei insbesondere durch infrastrukturelle Maßnahmen.
• Sport und Lebensqualität
Sport ist für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil ihres Lebens. Gute Bedingungen für das Sporttreiben gehören daher zu den Aspekten der Attraktivität einer Kommune und ein Kriterium bei der Wahl Glückstadts als Wohn- und Lebensort
2.2. Handlungsempfehlungen
Auf Grundlage der Ergebnisse der empirischen Untersuchungen (Bestand- und Bedarfsanalysen) sowie dem Verlauf des kooperativen Planungsprozesses wurden Maßnahmen erarbeitet, welche die Weiterentwicklung des Sports der Stadt Glückstadt und den ebenfalls an dieser Untersuchung teilnehmenden umliegenden Gemeinden gewährleisten sollen. Die Handlungsempfehlungen sind in der Reihenfolge ihrer Nennung priorisiert. Sie umfassen Maßnahmen zu Sport- und Bewegungsräumen, also den baulichen und räumlichen Voraussetzungen des Sporttreibens, zu den Sport- und Bewegungsangeboten, die Sportvereine betreffen sowie allgemeine Empfehlungen zum Sportentwicklungsprozess. Neben der Dringlichkeit des Bedarfs ist dabei die Anzahl der (zukünftigen) Nutzer ein wesentliches Kriterium der Priorisierung, unter dem Vorbehalt der Realisierbarkeit.
Folgende vorrangige Maßnahmen werden empfohlen:
1. Bau einer multifunktional nutzbaren Tennishalle
2. Entwicklung eines multifunktional nutzbaren Sportplatzes
3. Nutzung der Rasenspielfelder und allgemeine Ertüchtigung des ehemaligen Bundeswehrsportgeländes am Admiralsweg
4. Ausbau der Docke (Glückstadts Fischpark) zum öffentlichen Sportpark
5. Ausbau von Seniorensportanlagen und Schaffung entsprechender Raumkapazitäten
6. Erhalt und Ausbau von Reitsportanlagen
7. Bau eines DLRG-Schulungsraumes
8. Unterstützung des Segelsports
Weitere Maßnahmen:
9. Einsatz eines Sportbusses
10. Beteiligung an Kosten der Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Übungsleiter*innen
11. Errichtung einer Flutlichtanlage auf dem Willi-Holdorf-Platz
12. Prüfung der Einführung innerhalb der Bevölkerung zunehmend nachgefragter Sportangebote
Zu diesen Handlungsempfehlungen werden in der Anlage 3 ergänzende Hinweise der Verwaltung zur Umsetzung gegeben.
Für eine übergreifende Kooperation aller Stakeholder wird empfohlen, eine „Arbeitsgemeinschaft Sport“, in der sich Vertreter *innen der verschiedenen Organisationen regelmäßig treffen, Probleme diskutieren, Lösungen bzw. Maßnahmen erarbeiten und Verantwortlichkeiten festlegen, zu formalisieren.
3. Ergänzende Anregungen außerhalb des Gutachtens
Neben den im Gutachten benannten Empfehlungen sind zwischenzeitlich noch folgende Anregungen eingegangen:
Der Centrumsleiter der Vitanas hat mitgeteilt, dass der Eigentümer einen großen Umbau bzw. Ausbau des jetzigen Standortes in der Grillchaussee plant, wobei dies noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Daher können zurzeit keine entsprechenden Räumlichkeiten angeboten werden. In der Planung steht eine größere Multifunktionshalle, wo diverse Freizeit- oder auch Sportangebote stattfinden können.
Da der Bau einer multifunktional nutzbaren Tennishalle keinen Aufschub duldet, kann auf mögliche Angebote hier vorhandener Raumkapazitäten kaum gewartet werden.
In der Drachenboot AG bei den Sportlehrer*innen des Detlefsengymnasiums ist die Idee entstanden,-4 Juniorboote anzuschaffen und diese zu nutzen für:
- das Angebot einer Drachenboot AG als schulische Veranstaltung (Sommer paddeln, Winter Wartungsarbeiten)
- evtl. Nutzung im Wasser Sportverein, je nach Bedarf (Sommer paddeln, Winter Wartungsarbeiten)
- evtl. Nutzung einer Betriebssportgruppe je nach Bedarf (Sommer paddeln, Winter Wartungsarbeiten)
- Nutzung der Boote für die Durchführung des Drachenboot Fun Cups
Die Finanzierung sollte über Sponsoring und einen Zuschuss der Stadt erfolgen.
3. Umsetzung der Empfehlungen
Als erster Schritt sollten die Leitlinien als künftige Grundlage der Sportentwicklungsplanung beschlossen werden.
Daneben wäre ein Beschluss zu treffen, welche der Handlungsempfehlungen überhaupt verfolgt und kurz- oder langfristig umgesetzt werden sollen (wenn möglich mit Priorisierung) und welche für eine Umsetzung nicht in Frage kommen.
Die Verwaltung sollte dann für die weiter zu verfolgenden Maßnahmen weitergehende Informationen sammeln und aufbereiten. Hierzu sind die vage formulierten Maßnahmen zu konkretisieren und Kostenermittlungen (einschließlich Folgekosten) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten durchzuführen. Letztere sind begrenzt! Beschlüsse betroffener Vereine sind zu berücksichtigen. Teilweise befinden sich die Flächen in Privateigentum. Verzögerungen in dder Bearbeitung sind nicht auszushließen.
Ziel sollte jedoch sein, eine vollständige mit Kosten bezifferte Prioritätenliste der weiteren Maßnahmen wäre im Rahmen der Haushaltsberatungen gemeinsam mit den Gremien zu erarbeiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt 2020 steht bei der Kostenstelle 4.2.1.010-531813 ein Betrag i.H.v. 30.000 € für kleinere Maßnahmen der Umsetzung aus dem Sportentwicklungsplan bzw. Planungsmaßnahmen zur Verfügung.
Anlagenverzeichnis:
1. Abschlussbericht Sportentwicklungsplanung
2. Liste Maßnahmen zur Behebung benannter Schwächen
3. Anmerkungen zu den Handlungsempfehlungen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 1. Abschlussbericht Sportentwicklungsplanung (5258 KB) | |||
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2 | 2. Liste Maßnahmen zur Behebung benannter Schwächen (918 KB) | |||
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3 | 3. Anmerkungen zu den Handlungsempfehlungen (942 KB) |