Vorlage - /2020/052
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Beschlussvorschlag:
Die Stadt wird ermächtigt, die Ausschreibung für eine Machbarkeitsstudie Gründer- und Innovationszentrum zu den in dieser Vorlage beschriebenen Rahmenbedingungen zu betreiben.
Sach- und Problemdarstellung:
Die Stadtvertreterversammlung hat am 19.12.19 zur DS 2019/126-5 beschlossen, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben. Dies soll mit folgendem Leistungsbild ausgeschrieben werden.
Leistungsbeschreibung für eine Machbarkeitsstudie Gründer- und Innovationszentrum in Glückstadt an der Elbe
1. Ausgangslage und Zielsetzung:
In der 2018 von der Regionalen Kooperation Westküste beauftragten Studie „ERFOLGSFAKTOREN FÜR INNOVATIVE UNTERNEHMENSGRÜNDUNGEN AN DER WESTKÜSTE“ war die Zielsetzung, das Gründungspotenzial der Region Westküste einschätzen zu lassen sowie aktuelle und zukünftige Anforderungen an Unterstützungsstrukturen für Gründer*innen zu definieren. Es ist festgestellt, dass neue Unternehmen wichtige Motoren für die wirtschaftliche Entwicklung in Städten und Regionen sind. Sie schaffen neue Arbeitsplätze und leisten mit ihren Produkten, Dienstleistungen und Prozessen einen entscheidenden Beitrag für die Fortentwicklung der Wirtschaftsstruktur.
Obwohl die Potenziale für ein Gründer- und Innovationszentrum in der Studie für die Stadt Glückstadt für nicht sehr vielversprechend gehalten wurden, strebt die Stadt dennoch grundsätzlich die Errichtung eines Gründerzentrums an, um ein niedrigschwelliges Angebot für Existenzgründer*innen sowie für die Ansiedlung von kleineren Unternehmen zu schaffen und somit die regionale Wirtschaftskraft zu stärken.
Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist es, den Bedarf und die Umsetzungsoptionen zu beschreiben und zu bewerten.
2. Arbeitspakete:
2.1. Prüfung und Dokumentation der Verfügbarkeit von in Frage kommenden Grundstücken oder Gebäuden im weiteren Innenstadtbereich und Bahnhofsnähe durch jegliche Vertragsform.
2.2. Prüfung und Darstellung der Zielgruppen/-branchen für Glückstadt
2.3. Prüfung und Machbarkeit jeglicher Form von Kooperationen mit
• dem Kreis Steinburg,
• der Industrie- und Handelskammer und regionaler Kreditinstitute
• Unternehmensverbandes Unterelbe-Westküste e.V.
• Entwicklungsgesellschaft Brunsbüttel mbH (egeb)
• Gesellschaft für Technologieförderung Itzehoe mbH (IZET)
2.4. Formulierung von Anforderungen an die Organisation und den räumlichen Umfang des Gründer- und Innovationszentrums
2.5. Ableitung von Maßnahmen zur Umsetzung
3. Zeitplan, Sitzungen, Berichte und Präsentationen
Zeitplan
Beschlussfassung WirtA | 05.05.2020 |
Versendung der Ausschreibungsunterlagen: | 15.05.2020 |
Ablauf der Angebotsfrist: 11:30 Uhr | 15.06.2020 |
Angebotspräsentation bis zum | 30.06.2020 |
Auftragserteilung | 09.07.2020 |
Zwischenbericht | 04.09.2020 |
Abschlusspräsentation | 09.11.2020 |
Folgende schriftlichen Berichte und Präsentationen werden erwartet:
• Angebotspräsentation
• Präsentation und Diskussion Zwischenbericht (Wirtschaftsausschuss)
• Abschlusspräsentation und Endbericht (Hauptausschuss)
Die Abschlusspräsentation und der Endbericht sind als kopierfähige Unterlage in Papierform farbig gedruckt (drei Exemplare) vorzulegen, sowie zusätzlich digital in einem üblichen, noch zu vereinbarenden Dateiformat.
4. Angebot und Vergütung
Es wird ein in Arbeitspakete gegliedertes Angebot erwartet. Die Leistungen in den einzelnen Arbeitspaketen sind in der Kalkulation detailliert zu beschreiben und mit Kosten zu hinterlegen.
Die Vergütung erfolgt in Form eines Pauschalhonorars für die gesamte Untersuchung, ein schließlich der Vorbereitung und Berichterstattung und der Teilnahme an Sitzungen und Besprechungen gemäß Ziffer 3. Mit dem Pauschalhonorar sind sämtliche Nebenkosten (insbesondere Fahrt- und Aufenthaltskosten, Druck- und Versandkosten) sowie sämtliche Auslagen abgegolten.
Im Angebot sind die der Kalkulation zugrundeliegenden Beratertage und Tagessätze je Mit arbeiter verbindlich darzulegen. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer bei Bedarf bereit ist, zusätzliche Arbeiten zu übernehmen. Die Vergütung der zusätzlichen Aufgaben erfolgt dann auf der Basis der dargelegten Stunden- bzw. Tagessätze.Die Auszahlung des vereinbarten Honorars erfolgt nach Auftragserteilung (30 Prozent) und nach Abnahme des Endberichts (70 Prozent).
5. Anforderung an den Bieter
Für die Erarbeitung der Studie wird ein fachlich geeigneter Auftragnehmer gesucht, der entweder selbst über die verschiedenen erforderlichen Eignungen bzw. Fachmitarbeiter im eigenen Betrieb verfügt oder diese im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft bzw. Kooperation bereitstellen kann. Bietergemeinschaften sind als Auftragnehmer möglich. Nachfolgende Qualifikationen werden erwartet:
• Erfahrungen mit der Erarbeitung vergleichbarer Aufgabenstellungen (Referenzliste bitte beilegen)
• ausgezeichnete Methodenkenntnisse und fachliche Kompetenz der Bearbeiter (bitte Profile der Bearbeiter beilegen)
• Kenntnisse über Gründerzentren im ländlichen Raum
6. Ausschreibungsverfahren
Für die Bewertung des Angebotes wird die nachfolgende Gewichtung zugrunde gelegt:
• 50 % Qualität des vorgestellten Bearbeitungskonzeptes
• 10 % Präsentation
• 30 % Preis
• 10 % Referenzen, Kenntnisse, Kompetenzen
7. Termin und Verfahren zur Angebotsabgabe
Das Angebot ist in einem geschlossenen als Angebot gekennzeichneten Umschlag bis 15.06.2020 11:30 Uhrzeit an die Stadt Glückstadt zu übermitteln.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Erstellung der Machbarkeitsstudie Gründerzentrum wurden in der HHSt. 5.7.1.010.543150 € 35.000 bereitgestellt.
Anlagenverzeichnis:
BFG und FDP_Antrag zum Haushalt 2020_Gruender
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Anlagen: | |||||
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1 | BFG und FDP_Antrag zum Haushalt 2020_Gruender (1407 KB) |