Vorlage - SV/2020/004
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Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss einer "Vereinbarung über die Übernahme der IT-Betreuung für das Förderzentrum Steinburg Süd-West durch die Stadt Glückstadt" auf Grundlage der beiliegenden Anlage wird zugestimmt.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmungen der Schulverbände Wilstermarsch und Krempermarsch sowie der Stadt Glückstadt.
Sach- und Problemdarstellung:
Seit 2012 bestand eine Vereinbarung, dass die Stadt Glückstadt die IT-Betreuung für das Förderzentrum übernimmt. Diese Vereinbarung wurde dahingehend "gelebt", dass der Support usw. von der städt. IT-Abteilung übernommen wurde. In der Vergangenheit wurde jedoch festgestellt, dass die getroffenen Regelungen dieser Vereinbarung nicht vollständig umgesetzt wurden und daher eine neue Vereinbarung erforderlich war.
Vor diesem Hintergrund fanden mit den betroffenen Schulträgern entsprechende Abstimmungsgespräche statt (Anlage 1). Bezüglich der vertraglichen Ausgestaltung, finanziellen Auswirkungen und weiteren Rechten und Pflichten der einzelnen Vertragspartner wird auf die umfangreichen Anlagen "Konzept Förderzentrum" (Anlage 2) sowie den Entwurf der Vereinbarung hingewiesen (Anlage 3).
Gemäß §§ 10 sowie 18, 19a des Gesetzes zur kommunalen Zusammenarbeit in Verbindung mit § 28 der Gemeindeordnung ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags vorbehaltene Aufgabe der Stadtvertretung. bzw. der Schulverbandsversammlung.
Die " Vereinbarung über die Übernahme der IT-Betreuung für das Förderzentrum Steinburg Süd-West durch die Stadt Glückstadt" zwischen der Stadt Glückstadt sowie den Schulverbänden Wilstermarsch, Krempermarsch und Glückstadt erfolgt gemäß des § 19a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in Verbindung mit § 121 des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein (LVwG).
Finanzielle Auswirkungen:
Für die entsprechenden Kostenerstattungen und Kostenbeteiligungen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der o.a. Aufgabe und Betreuung der IT-Förderzentrum wurden bereits Buchungsstellen im Haushalt 2020 vorgesehen:
Buchungsstelle | 2.2.1.010.527110 | für die Bewirtschaftung | = 900 EUR |
Buchungsstelle | 2.2.1.010.527111 | für die Unterhaltung | = 400 EUR |
Buchungsstelle | 2.2.1.010/0535.783100 | für die Beschaffung von Anlagevermögen | = 0 EUR |
Buchungsstelle | 2.2.1.010/0536.783200 | für die Beschaffung von Anlagevermögen | = 0 EUR |
Buchungsstellen für die Erstattungsbeträge gemäß § 5 dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Stadt | 1.1.1.080.448310 | = 16.600 EUR |
Schulverband | 2.2.1.010.545200 | = 5.500 EUR |
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Gesprächsvermerk vom 22.10.2019 –nichtöffentlich-
Anlage 2: Konzept Betreuung IT-Förderzentrum
Anlage 3: Vereinbarung über die Übernahme der IT-Betreuung für das Förderzentrum Steinburg Süd-West durch die Stadt Glückstadt
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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2 | 2. Konzept Betreuung IT-Förderzentrum (969 KB) | |||
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3 | 3. Vereinbarung über die Übernahme der IT-Betreuung für das Förderzentrum Steinburg Süd-West durch die Stadt Glückstadt (916 KB) |