Vorlage - /2019/076-1
|
|
Beschlussvorschlag:
Zur Absicherung des Sprachangebotes in Glückstadt werden für das Haushaltsjahr 2020 Mittel von 9.000 € zur Verfügung gestellt.
Sach- und Problemdarstellung:
In den Jahren 2017 und 2018 hat der Kreis jeweils Mittel aus dem Vorwegabzug des Integrationsfestbetrages für die Sprachförderung vor Ort weitergeleitet. Auch für 2019 ist es gelungen, aus der Richtlinie „kommunale Vorhaben“ Mittel zu bekommen. Zur näheren Erläuterung wird auf den als Anlage 1 beigefügten E-Mail-Verkehr verwiesen.
Wie der E-Mail zu entnehmen ist, können im Jahr 2020 keine Kurse auf Vertrauen begonnen werden, da noch unklar ist, ob und welche Integrationsmittel der Kreis erhält und wie diese dann ggf. verwendet werde. Die derzeitigen Richtlinien sind befristet bis zum 31.12.2019. Ein Abstimmungsgespräch zur weiteren Vorgehensweise zwischen Kreis und kreisangehörigen Bereich ist in Planung.
Zur Absicherung von zwei Sprachkursen bei der VHS und dem Sprachunterricht der FBS wären Haushaltsmittel von 9.000 € erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt 2020 sind bei der Kostenstelle 3.1.3.010.531860 Mittel entsprechend bereitzustellen.
Anlagenverzeichnis:
Ausdruck E-Mail-Verkehr
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Ausdruck E-Mail-Verkehr (605 KB) |