Vorlage - /2013/025
|
|
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag: |
Die Entgeltordnung der Stadt Glückstadt für die Nutzung des Detlefsen-Museums (Entgeltordnung Museum) wird in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung erlassen.
Sach- und Problemdarstellung:
Sach- und Problemdarstellung:
1. Zuständigkeit
1.1. Gemäß § 28 Abs. 1 Ziff. 13 GO ist die Stadtvertretung zuständig für die Festsetzung allgemeiner privatrechtlicher Entgelte.
1.2. Vorbereitendes Gremium für kulturelle Angelegenheiten ist der Wirtschaftsausschuss gemäß § 12 Absatz 2 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Glückstadt.
1.3. Dem Hauptausschuss obliegen gem. § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung die Aufgaben des Finanzausschusses als vorbereitendes Gremium
2. Handlungsbedarf/Problemdarstellung
2.1. Mit der Drucksache 2004-170 wurden zuletzt die Entgelte für die Nutzung des Detlefsen-Museums festgelegt.
2.2. Die Entgelte für die Nutzung des Detlefsen-Museums stehen gemäß der Vereinbarung über die Übertragung der Kassenführung von der Stadt Glückstadt auf den Verein der Freunde und Förderer des Detlefsen-Museums bislang dem Förderverein zur Verfügung.
2.3. Die Entgelte sind nunmehr von der Leiterin des Detlefsen-Museums in Zusammenarbeit mit dem Verein der Freunde und Förderer des Detlefsen-Museums e.V. den aktuellen Begebenheiten angepasst sowie in der neuen Entgeltordnung eingearbeitet worden.
3. Finanzierung
Die Beschlussfassung hat keine finanziellen Auswirkungen.
4. Berichtswesen
Über die Ausführung des Beschlusses wird im Rahmen des Berichtswesens gegenüber dem Hauptausschuss berichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagenverzeichnis:
Anlagen:
Anlage 1 - Synopse zur Änderung der Entgeltordnung Museum
Anlage 2 - Entgeltordnung Museum
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Synopse zur Änderung der Entgeltordnung Museum (64 KB) | |||
![]() |
2 | Entgeltordnung Museum (67 KB) |