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Vorlage - /2019/069-1  

Betreff: Kindertagesstätten
Sachstandsbericht zur Kita-Reform des Landes Schleswig-Holstein, Haushaltsplanung 2020

Status:öffentlich  
Art:MitteilungBezüglich:
/2019/069
Beratungsfolge:
Sozialausschuss
03.12.2019 
Sitzung des Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   
Hauptausschuss
09.12.2019 
Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sach- und Problemdarstellung:

Derzeit wird ein Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (KiTa-Reform-Gesetz) im Landtag beraten. Das Gesetz soll im Dezember 2019 beschlossen und zum 01.08.2020 in Kraft treten.

 

Im Übergangszeitraum von August 2020 bis Ende 2024 zahlen das Land und die Wohngemeinden einen Finanzierungsanteil pro betreutes Kind nach SQKM an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier: Kreise). Die Kreise zahlen diese Fördermittel als pauschale Gruppenförderung an die jeweilige Standortgemeinde. Die Standortgemeinde fördert die Einrichtungen von freien Trägern wie gewohnt weiter über individuelle (noch anzupassende) Finanzierungsvereinbarungen. Die Eltern zahlen die gedeckelten Elternbeiträge ebenfalls direkt an die Träger.

 

Die Haushaltsplanung 2020 der Stadt Glückstadt für die Kinderbetreuung muss daher für die Zeiträume vor der Reform (01.01.2020 bis 31.07.2020) und ab Beginn der Reform(01.08.2020 bis 31.12.2020) dargestellt werden.

 

Um die künftigen finanziellen Auswirkungen der Kita-Reform 2020 nachvollziehbar zu machen, hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein (MSGJFS) zwei Prognose-Dateien zur Verfügung gestellt. Die zu leistenden Finanzierungsanteile als Wohnortgemeinde und die Höhe des „Refinanzierungsbeitrages“ als Standortgemeinde (Förderbeitrag SQKM) wurden auf Grundlage dieser Berechnungstools ermittelt. Es handelt sich hierbei zunächst um eine Prognoseberechnung.

 

Die folgenden Zahlen sind nicht abschließend und können sich aufgrund von diversen Faktoren ständig verändern und sind somit nicht verlässlich.

 

01.01.2020 bis 31.07.2020:

Die Stadt Glückstadt zahlt 7/12 des Betriebskostenzuschusses an die KiTa-Träger:

 

Produktkonto

KiTa-Einrichtung

HH-Plan 2020 ganzjährig (derzeitiges Recht)

Prognose 2020 (01-07/2020)

3.6.5.010.531855

Bole

149.959,50 €

87.476,38 €

3.6.5.010.531850

Burggraben

243.789,50 €

142.210,54 €

3.6.5.010.531858

Nordlichter

361.421,50 €

210.829,21 €

3.6.5.010.531852

Nordmarkstraße

183.399,50 €

106.983,04 €

3.6.5.010.531853

Deichbande

143.641,45 €

83.790,85 €

3.6.5.010.531859

Elbbande

239.628,20 €

139.783,12 €

3.6.5.010.531851

Sonnige Spielstube

108.200,48 €

63.116,95 €

 

Gesamt:

1.430.040,13 €

834.190,08 €

 

In diesem Zeitraum erhält die Stadt Glückstadt noch anteilig 7/12 der Konnexitätsmittel des Landes für die Mehrbelastung durch die Schaffung von Krippenplätzen sowie der Erstattung für Mehrkosten zur Betreuung von Flüchtlingskindern:

 

Produktkonto

KiTa-Einrichtung

HH-Plan 2020 ganzjährig (derzeitiges Recht)

Prognose 2020 (01-07/2020)

3.6.5.010.414100

Zuweisung vom Land

233.800 €

136.300 €

 

01.08.2020 bis 31.12.2020:

Die Träger haben in Absprache mit der Verwaltung ihre Wirtschaftspläne für das ganze Kalenderjahr 2020 auf der bisherigen gesetzlichen und vertraglichen Grundlage erstellt. Da die Kita-Träger ab dem 01.08.2020 keine Landes- und Kreiszuweisungen sowie Kostenausgleichszahlungen erhalten, dürfen diese bei der Ermittlung des Betriebskostenzuschusses nicht mehr defizitmindernd berücksichtigt werden. Zu berücksichtigen sind die prognostizierten gedeckelten Elternbeiträge sowie zusätzliche Personalkosten für die Qualitätsverbesserungen (Verbesserung Betreuungsschlüssel in Regelgruppen, Erhöhung Leitungsstunden):

 

Produktkonto

KiTa-Einrichtung

HH-Plan 2020 - ganzjährig (Kita-Reform)

Prognose 2020 (08-12/20)

3.6.5.010.531855

Bole

316.257,38 €

131.773,91 €

3.6.5.010.531850

Burggraben

410.429,14 €

171.012,14 €

3.6.5.010.531858

Nordlichter

771.426,74 €

321.427,81 €

3.6.5.010.531852

Nordmarkstraße

357.026,84 €

148.761,18 €

3.6.5.010.531853

Deichbande

298.892,25 €

124.538,44 €

3.6.5.010.531859

Elbbande

405.012,35 €

168.755,14 €

3.6.5.010.531851

Sonnige Spielstube

182.745,48 €

76.143,95 €

 

Gesamt:

2.741.790,18 €

1.142.412,57 €

 

Als Wohnortgemeinde zahlt die Stadt Glückstadt einen gesetzlich festgelegten Satz pro betreutes Kind (in Glückstädter Kitas, auswärtigen Kitas, sowie in Tagespflege) an den Kreis Steinburg (5/12 in 2020):

 

Produktkonto

 

Prognose 2020 (08-12/2020)

3.6.5.010.545220

Finanzierungsanteil Wohnsitzgemeinde

601.027,99 €

 

Darüber hinaus muss die Stadt Glückstadt für die Unterbringung der Kinder in der Tagespflege die Kosten übernehmen (5/12 in 2020):

 

Produktkonto

 

Prognose 2020 (08-12/20)

3.6.5.010.545200

Tagespflege

33.371,82 €

 

Als Standortgemeinde erhält die Stadt Glückstadt zur Refinanzierung des ab 01.08.2020 zu entrichtenden Wohngemeindeanteils die gruppenbezogenen Fördersätze vom Kreis Steinburg auf der Grundlage des SQKM für alle Glückstädter Kitas (5/12 in 2020):

 

Produktkonto

KiTa-Einrichtung

Gruppenfördersatz - ganzjährig

Gruppenfördersatz (08-12/2020)

3.6.5.010.414250

Bole

327.931,00 €

136.637,92 €

3.6.5.010.414200

Burggraben

352.071,79 €

146.696,58 €

3.6.5.010.414280

Nordlichter

776.588,00 €

323.578,33 €

3.6.5.010.414220

Nordmarkstraße

352.936,00 €

147.056,67 €

3.6.5.010.414230

Deichbande

328.731,00 €

136.971,25 €

3.6.5.010.414290

Elbbande

476.214,00 €

198.422,50 €

3.6.5.010.414210

Sonnige Spielstube

197.774,00 €

82.405,83 €

 

Gesamt:

2.812.245,79 €

1.171.769,08 €

 

Der Drucksache beigefügt sind eine Kurzfassung mit Hinweisen und einer ersten Einschätzung zu eventuellen Auswirkungen zum KiTa-Reform-Gesetz (Anlage 1) und die Langfassung des Gesetzentwurfes als Synopse (Anlage 2).

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagenverzeichnis:

 

1.) 2. Entwurf KiTa-Reform-Gesetz – Kurzfassung

2.) 2. Entwurf KiTa-Reform-Gesetz - Synopse

 

(Hinweis: Um Kosten und Ressourcenverbrauch gering zu halten, wird darauf verzichtet, der gedruckten Version der Sitzungsunterlage die Anlage 2 beizufügen. Die Anlage kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden. Auf Nachfrage werden gedruckte Exemplare zur Verfügung gestellt.)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1.) 2. Entwurf KiTa-Reform-Gesetz - Kurzfassung (703 KB)      
Anlage 2 2 2.) 2. Entwurf KiTa-Reform-Gesetz - Synopse (2313 KB)