Vorlage - /2019/072-1
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Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Planungen zum Bau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte mit Erweiterungsmöglichkeit am Standort Königskoppel auszuschreiben, für die Bereiche Hochbau, Haustechnik und Tragwerksplanung.
- Die erforderlichen Planungskosten für die Leistungsphasen 1-4, d.h. bis einschließlich Bauantragstellung in Höhe von grob geschätzt 300.000 € als Ansatz und für die Leistungsphasen 5-9 d.h. Ausführungsplanung bis Bauleitung und Dokumentation als Verpflichtungsermächtigung in Höhe von nochmal grob geschätzt 500.000 €sind im Haushalt 2020 einzustellen bei HHSt. 3.6.5.010/0600.785110 als gesonderte Position.
Sach- und Problemdarstellung:
Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 19.12.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, den Bau und Betrieb einer Kindertagesstätte auf einem städtischen Grundstück auszuschreiben. Für eine externe Beratung und Durchführung der Ausschreibung wurden Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Am 26.06.2019 hat die Stadtvertretung beschlossen, eine sechsgruppige Kindertagesstätte mit Erweiterungsmöglichkeit am Standort Königskoppel zu errichten und den Ausschreibungsunterlagen zugestimmt.
Zwischenzeitlich wurde das entsprechende Vergabeverfahren auf Empfehlung des externen Beraters aufgehoben. Zur näheren Erläuterung wird auf das als n.ö. Anlage 1 beigefügte Schreiben verwiesen.
Weiterhin wurde vom externen Berater empfohlen, kein erneutes VgV-Verfahren zur Suche von Investor und Betreiber durchzuführen, sondern die Verfahren zu trennen. Angesichts der Unabwägbarkeiten bei Baukosten und der KiTa-Reform sollte die Stadt Glückstadt selbst als Investor auftreten und als Bauherrin die KiTa in Eigenregie errichten und anschließend einen Betreiber suchen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Planungsaufgabe ist derzeit noch zu ungenau, um Kosten ermitteln zu können. Daher sollen die Mittel schrittweise eingeworben werden. Gestartet wird mit Mitteln für den Entwurf bis zur Genehmigungsplanng (Phasen 1-4). Die Ermächtigung für die darauf folgenden Leistungsphasen 5-8 wird angeraten, um eine gesicherte Finanzierung für den Abschluss von Honorarverträgen über die gesamten Planungsleistungen abschließen zu können.
Sobald eine Kostenschätzung für den Neubau vorliegt, sollen die Investitionskosten über einen gesonderten Nachtrag 2020 eingestellt werden, voraussichtlich noch in der ersten Jahreshälfte 2020. Eine Kostenschätzung birgt keine Kostensicherheit. Es gilt der Grundsatz: Je weiter die Planungen fortgeschritten und detailliert sind, desto genauer kann die Kostenermittlung ausfallen.
Neben den eingangs erwähnten Planungsleistungen werden weitere Baunebenkosten dazu kommen, z.B. Prüfgebühren, Gutachter, Vermesser. Neben den reinen Baukosten ist darüber hinaus mit nicht unerheblichen Kosten für Erschließung, Ausstattung und Außenanlagen zu rechnen. Diese sind später zu benennen und einzuwerben.
Anlagenverzeichnis:
Empfehlung zur Aufhebung des Verfahrens – nichtöffentlich -