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Vorlage - /2019/163  

Betreff: Zentrale Vergabestelle;
hier: öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Abwasserzweckverband AZV Südholstein
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
25.11.2019 
Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
09.12.2019 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
19.12.2019 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Dem Abschluss einer "Öffentlich‐rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Glückstadt und dem Abwasserzweckverband AZV Südholstein über die Zusammenarbeit der jeweiligen zentralen Vergabestellen" auf Grundlage der beiliegenden Anlage wird zugestimmt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sach- und Problemdarstellung:

Die Stadt Glückstadt hatte zum 01.11.2018 eine zentrale Vergabestelle eingerichtet. Der Abwasserzweckverband AZV Südholstein, als langjähriger Partner der Stadt, verfügt bereits langfristig über eine eigene Vergabestelle und hat dieses Wissen der Stadt bereits bei der Einrichtung der neuen Vergabestelle zur Verfügung gestellt.

 

Bei dem Aufbau der städt. Zentralen Vergabestelle konnte in der Anfangszeit auf die tatkräftige Unterstützung des AZV zurückgegriffen werden.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Zentrale Vergabestelle lediglich mit einer städt. Mitarbeiterin besetzt ist, wurden mit dem AZV Gespräche geführt, ob und wie eine Vertretungsregelung vereinbart werden könnte.

 

Im Rahmen dieser Gespräche wurde die als Entwurf vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem AZV abgestimmt. Des Weiteren wurde im Vorwege der Entwurf der Kommunalaufsicht zwecks Überprüfung übersandt. Seitens der Kommunalaufsicht wurde mitgeteilt, dass diesbezüglich keine Genehmigung erforderlich ist. Die entsprechenden Anregungen wurden größtenteils aufgenommen.

 

Im Entwurf wird eine Kooperation der Vergabe-, bzw. Submissionsstellen vereinbart, die ihren Schwerpunkt in der Unterstützungsleistung des AZV für die Vergabestelle der Stadt und umgekehrt findet.

 

Gemäß § 18, 19a des Gesetzes zur kommunalen Zusammenarbeit in Verbindung mit § 28 der Gemeindeordnung ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags vorbehaltene Aufgabe der Stadtvertretung.

 

Die "Öffentlich‐rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Glückstadt und dem Abwasserzweckverband AZV Südholstein über die Zusammenarbeit der jeweiligen zentralen Vergabestellen" erfolgt gemäß des § 19a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in Verbindung mit § 121 des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig‐Holstein (LVwG).

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Für eventuelle Vertretungszeiten würden Kostenerstattungen gemäß § 5 dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung anfallen. Diese Kosten sind im Haushalt (unter Gerichts-, Sachverständigenkosten) berücksichtigt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagenverzeichnis:

Öffentlich‐rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Abwasserzweckverband AZV Südholstein über die Zusammenarbeit der jeweiligen zentralen Vergabestellen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt und dem AZV Südholstein (577 KB)