Vorlage - /2019/156
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Beschlussvorschlag:
Für die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.20 „Tegelgrund“ werden der Entwurf und die Begründung in der der Originalniederschrift beigefügten Fassung gebilligt. Auf Grundlage des § 13 a BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 13 BauGB wird eine öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und eine Beteiligung in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Geltungsbereich umfasst das Teilgebiet „Wiebeke-Kruse-Straße 5 und 7 bzw. die Flurstücke 58/57 und 58/58, Flur 5, Gemarkung Blomesche Wildnis.
Sach- und Problemdarstellung:
In der Sitzung des Bauausschusses vom 16.05.2019 wurde grundsätzlich grünes Licht gegeben für eine Weiterentwicklung des aktuellen Aldi-Markt-Standortes im Tegelgrund (vgl. Drucksache 2019/051). Um das Projekt bauplanungsrechtlich zu ermöglichen, ist die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.20 „Tegelgrund“ nötig.
Für den geplanten Neubau liegt ein Lageplan des Vorhabenträgers vor. Dieser entstand in Abstimmung mit der Verwaltung und diente als Grundlage für den Bebauungsplan-Entwurf.
Es handelt sich um ein Bebauungsplanverfahren zur Innenentwicklung, das den verfahrenstechnischen Vereinfachungen des § 13a Baugesetzbuch (BauGB) unterliegt. Das heißt, dass auf einen Aufstellungsbeschluss, die frühzeitige Bürgerbeteiligung und einen Umweltbericht verzichtet werden kann.
Schallschutz:
Sowohl im ursprünglichen Bebauungsplan aus dem Jahr 1996 als auch in der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.20 aus demselben Jahr ist das aktuelle Plangebiet als Gewerbegebeiet festgesetzt, in dem nur das Wohnen nicht wesentlich störende Nutzungen zulässig sind.
Der Schallschutz wird in der Begründung thematisiert.
Geplante Bebauung:
Wesentliche hochbauliche Merkmale des Neubaus sind ein Flachdach mit kräftiger Attika und Photovolataikanlagen darauf. Für die Fassade ist im Wesentlichen rotbunter Klinker vorgesehen. Ein Vertreter des Nutzers hat sich für die Sitzung des Bauausschusses am 26.11.2019 angekündigt und wird für Fragen zur Verfügung stehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Bebauungsplanänderung werden vom Vorhabenträger getragen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 Übersichtskarte Plangeltungsbereich
Anlage 2 Entwurf der Planzeichnung mit Legende, DIN A4
Anlage 3 Entwurf der Textlichen Festsetzungen
Anlage 4 Entwurf der Begründung
Anlage 4a Berichtigung FNP
Anlage 4b Fachbeitrag Artenschutz
Anlage 4c Verträglichkeit Einzelhandel