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Vorlage - /2018/181-1  

Betreff: Aktion gegen Katzenelend
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
/2018/181
Beratungsfolge:
Bauausschuss
28.10.2019 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss
11.11.2019 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Glückstadt nimmt an der Aktion gegen Katzenelend auch in 2020 teil.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sach- und Problemdarstellung:

Freilebende Katzen können sich jederzeit ungehindert vermehren. Dies hat zur Folge, dass sie sich immer mehr verbreiten. Und das geschieht rasch:

Weibliche Katzen können innerhalb eines Jahres bis zu 12 Jungen bekommen, diese sind selber auch nach 6 Monaten geschlechtsreif. Bedeutet also, dass von einer Katze und ihren Jungen in einem Jahr mit bis zu 35 Nachkommen gerechnet werden kann. Die hohe Vermehrungsrate führt dazu, dass viele freilebende Katzen ihr Leben unter schlechten, tierschutzwidrigen Bedingungen führen müssen und es besteht die Gefahr von Inzucht. Durch die vielen Krankheiten sind sie zudem erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden ausgesetzt. Durch die Teilnahme an der Aktion, das heißt durch Kastration der freilebenden Katzen, kann dieses Elend gemindert werden.

 

Auch in Glückstadt fallen freilebende Katzen auf. In Glückstadt-Nord, insbesondere in der Flensburger Straße, kam es zu einer Häufung der freilebenden Katzen.

 

Aus diesen Gründen macht es für die Stadt Glückstadt weiterhin Sinn, bei der Aktion gegen Katzenelend teilzunehmen.

 

Und so funktioniert es:

In einem bestimmten Zeitraum (ca. vier Wochen) wird, nach Hinweis der Bevölkerung, der Kommunale Service die Katzen zum Tierarzt bringen und kastrieren lassen. Die Hinweisgeber versichern beim Abgeben, dass es sich um eine freilebende Katze handelt. Die dabei entstehenden Kosten werden über einen von der Tierärztekammer Schleswig-Holstein verwalteten Fonds, der im Rahmen des Vorgehens gegen das Katzenelend ins Leben gerufen wurde, abgerechnet.

 

Die Stadt Glückstadt hat sich bereits im Frühjahr 2019 an der Aktion gegen Katzenelend beteiligt, die aufgrund des noch vorhandenen finanziellen Volumens eine Fortsetzung im Herbst 2019 findet. Das dazugehörige Schreiben sowie die Auswertung der Frühjahrsaktion des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Fraglich ist, warum die Aktion gegen Katzenelend grundsätzlich auf einen Zeitraum von nur vier Wochen begrenzt ist. Zumal weitere finanzielle Mittel zur Verfügung stünden. Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag prüft kurzfristig, ob eine Verlängerung des Zeitraumes für die Aktion gegen Katzenelend 2020 möglich ist. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die für 2020 geplanten Haushaltsmittel werden nach derzeitigem Stand für die Teilnahme an der Aktion gegen Katzenelend 2020 als ausreichend betrachtet.

 

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Anlagenverzeichnis:

Rundschreiben des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages inklusive Auswertung der Frühjahrsaktion gegen Katzenelend 2019

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rundschreiben SHGT inklusive Auswertung der Frühjahrsaktion gegen Katzenelend 2019 (1860 KB)