Vorlage - /2019/123
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Beschlussvorschlag:
Die 5. Nachtragssatzung der Gebührensatzung über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Glückstadt (Feuerwehrgebührensatzung) wird in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung erlassen.
Die Gebührenkalkulation des Abrollbehälters Sandsackfüllmaschine als Grundlage der 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Glückstadt (Feuerwehrgebührensatzung) wird billigend zur Kenntnis genommen.
Sach- und Problemdarstellung:
1.
Gem. § 11 Abs. 1 Hauptsatzung ist der Hauptausschuss in seiner Funktion als Finanzausschuss vorbereitendes Gremium für die Stadtvertretung, die gem. § 28 Zif. 2 GO über den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Satzungen zu entscheiden hat.
2.
Bei der Freiwilligen Feuerwehr handelt es sich um eine kosten- und leistungsrechnende Einrichtung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG), für deren Leistung Benutzungsgebühren zu erheben sind. 2006 wurde erstmalig eine Gebührenkalkulation für die Feuerwehrgebührensatzung erarbeitet, die 4. Nachtragssatzung zur Feuerwehrgebührensatzung trat am 28.03.2018 in Kraft – siehe DS 2018/028. Diese enthielt bereits den Hinweis, dass davon ausgegangen werden kann, dass umliegende Kommunen den „Abrollbehälter Sandsackfüllmaschine“ bei entsprechenden Lagen anfordern werden und eine Gebührenkalkulation bereits in Auftrag gegeben wurde. Diese Kalkulation hat Auswirkungen auf die Feuerwehrgebührensatzung.
Nach dem KAG sind Benutzungsgebühren so zu bemessen, dass die erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung gedeckt sind. Das Kostendeckungsprinzip schließt das Verbot und Kostenüberschreitung und das Gebot der Kostendeckung ein.
Feuerwehrgebühren werden für die Bereitstellung von Fahrzeugen, Geräten und Personal durch die kommunale Körperschaft, hier die Stadt Glückstadt, verlangt.
Die Ergänzungen zur 4. Nachtragssatzung betrifft die nachgeholte Kalkulation des „Abrollbehälter Sandsackfüllmaschine“.
Die Feuerwehrgebührensätze wären durch Verabschiedung der 5. Nachtragssatzung zu ergänzen, hier die Gebühr für den im Jahr 2018 erworbenen „Abrollbehälter Sandsackfüllmaschine“:
Typ | Bisheriger Gebührensatz (in Euro pro Stunde) | Neuer Gebührensatz (in Euro pro Stunde) |
Personal (Feuerwehrleute) | 25,00 | 25,00 |
Drehleiter mit Korb 23/12 (DLK) | 93,00 | 93,00 |
Löschfahrzeug HLF (LF 1) | 73,00 | 73,00 |
Löschfahrzeug LF (LF 2) | 70,00 | 70,00 |
Löschfahrzeug HLF (LF 3) | 67,00 | 67,00 |
Kommandowagen (KdoW) | 78,00 | 78,00 |
Einsatzleitwagen (ELW 1) | 48,00 | 48,00 |
Mannschaftstransportwagen (MTW) | 84,00 | 84,00 |
Wechselladefahrzeug m. Ladekraneinrichtung (WLF) |
263,00 |
263,00 |
Gerätetransportfahrzeug klein (GWT) | 67,00 | 67,00 |
Kleinboot | 58,00 | 58,00 |
Abrollbehälter |
- |
52,00 |
Es wurde von der Gesellschaft für Kommunalberatung und –entwicklung mbH (GeKom) empfohlen, die Gebührensätze auf volle Eurobeträge auf- bzw. abzurunden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Beschlussfassung hat auf die Einnahmesituation finanzielle Auswirkungen. Da der Haushaltsansatz abhängig von den Feuerwehr-Einsatzzahlen ist, kann die Auswirkung jedoch nicht in Euro ausgedrückt werden.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Kalkulation des Abrollbehälters Sandsackfüllmaschine für die Stadt Glückstadt a.d.Elbe vom 28.08.2019
Anlage 2: 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Glückstadt (Feuerwehrgebührensatzung)