Vorlage - /2019/121
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Beschlussvorschlag:
Zur Fortführung des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ (SoS) wird ein Antrag auf Bewilligung von Städtebauförderungsmitteln in Höhe von 3.500.000 EUR für den Zeitraum von
2020 – 2024 gestellt.
Der Bundes-, Landes und Eigenanteil der Stadt wird unter Produkt 5.1.1.020, Maßnahme 5035, in den Haushaltsjahren 2020 – 2024 mit Tranchen ab 700.200 EUR/p.a. (je nach Aufteilung der Tranchen durch den Fördermittelgeber) bereitgestellt.
Ebenfalls werden städtische Eigenanteile für:
- die Kosten eines Sanierungsträgers in Höhe von ca. 115.000 EUR incl. 15.000 EUR Aufwand für 1. Schritt für ein energetisches Konzept, d. h. Ermittlung technische Umsetzungsrelevanz (Programmlaufzeit insgesamt voraussichtlich 885.000 EUR incl. 15.000 EUR energetisches Konzept) unter Kostenstelle 5.1.1.020.543150,
- die Bearbeitungsentgelte in Höhe von ca. 31.420 EUR für 2020 (Programmlaufzeit insgesamt ca. 271.000 EUR) - von 2,18 % bis ca. 2,4 % der bewilligten Zuwendung - unter Kostenstelle 5.1.1.020 543160 sowie
- die Kosten des Quartiersmanagements in Höhe von ca. 45.000 EUR/p.a. (Programmlaufzeit insgesamt voraussichtlich 355.000 EUR) unter Kostenstelle 5.1.1.020 543150
- die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit ca. 1.500 EUR/p.a. (Programmlaufzeit insgesamt voraussichtlich 20.000 EUR) - unter Kostenstelle 5.1.1.020.529100
zur Verfügung gestellt.
Sach- und Problemdarstellung:
Seit Februar 2019 steht der Stadt die BIG Städtebau als Sanierungsträger zur Seite. In Abstimmung mit der BIG und unter Berücksichtigung der Priorisierung zu der Drucksache (DS 2016/126) sollen mit den zu beantragenden Städtebauförderungsmitteln und den bereits zur Verfügung stehenden Mitteln in dem Zeitraum von 2020 – 2024 die Maßnahmen:
- Planung, Beteiligung und Errichtung Stadtteil-Treff
- Weitere Planungen zur Bahnquerung Tegelgrund
- Bereichsplanung Neue Mitte (städtebaulicher Wettbewerb)
- Gestaltungshandbuch Glückstadt-Nord (Aufforderung zur Angebotsabgabe 10/2019)
- Errichtung Fuß- und Radbrücke Janssenweg (Antragstellung beim Fördermittelgeber IV. Quartal 2019)
- Planung Optimierung Roter Weg
- Planung Wasserlauf Bolritt
begonnen, vorbereitet, beendet bzw. umgesetzt werden. Es handelt sich bei der Aufzählung nicht um eine Rangfolge. Jede Einzelmaßnahme wird dem entsprechenden Ausschuss zur Genehmigung vorgelegt werden.
Neben diesen Maßnahmen müssen auch
- die Kosten des Sanierungsträgers,
- die Kosten des Quartiersmanagements,
- des Verfügungsfonds und
- der Öffentlichkeitsarbeit
aus den zu beantragenden Mitteln gezahlt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Stadt erhält bereits seit dem Programmjahr 2014 Städtebauförderungsmittel aus dem Programm Soziale Stadt. Die Zusammenstellung der einzelnen Laufzeiten und der Summen ergibt sich aus der Anlage.
Mit der Drucksache 2018/135 wurde der Antrag für das PJ 2019 mit einer Höhe von 2.598.000 EUR beschlossen. Dem Antrag wurde seitens des Fördermittelgebers nur zum Teil entsprochen. Mit Ankündigungsschreiben vom 31.07.2019 teilt der Fördermittelgeber mit, dass Städtebauförderungsmittel in Höhe von 2.082.000 EUR für das Jahr 2019 bereitgestellt werden.
Weitere Städtebauförderungsmittel sollen der Stadt in 2019 aus sogenannten Umschichtungsmitteln gewährt werden. Der Zuwendungsbescheid der IB.SH liegt noch nicht vor.
(Hinweis: Für das Städtebauförderungsprogramm Kleinere Städte und Gemeinden ist ebenfalls die Beantragung von Städtebauförderungsmitteln im Programmjahr 2020 vorgesehen – siehe DS 2019/120. Diese Mittel wurden ebenfalls in der Aufstellung berücksichtigt).
Neben den städtischen Mitteln sind jährliche Bearbeitungsentgelte an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (derzeit 2,4% der bewilligten Fördermittel) zu zahlen, d.h. durchschnittlich ca. 31.420 EUR, für die Gesamtlaufzeit ca. 271.000 EUR.
Bei einer Antragstellung für das Programmjahr 2020 hat die Stadt zu den bereits zu leistenden Eigenanteilen jährlich voraussichtlich 100.000 EUR Sanierungsträgervergütung zusätzlich aufzubringen (zzgl. in 2020 Aufwand 15.000 EUR für 1. Schritt für ein energetisches Konzept - Ermittlung technische Umsetzungsrelevanz).
Nach den seit 2015 geltenden Städtebauförderungsrichtlinien SH hat die Stadt 50 % der Kosten für einen Sanierungsträger aus Eigenmitteln zu tragen.
Weiter hat die Stadt die Kosten des Quartiersmanagements in Höhe von im Mittel 45.000 EUR (50% der Kosten) aus Eigenmitteln zu übernehmen.
Anlagenverzeichnis:
Aufstellung Städtebauförderungsmittel
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Anlagen: | |||||
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1 | Aufstellung Städtebauförderungsmittel (504 KB) |