Vorlage - /2019/120
|
|
Beschlussvorschlag:
Zur Fortführung des Städtebauförderungsprogrammes „Kleine Städte und Gemeinden“ (KSG) wird ein Antrag auf Bewilligung von Städtebauförderungsmitteln in Höhe von 3.500.000,00€ für das Programmjahr 2020, d.h. für den Zeitraum 2020 – 2024 gestellt.
Der Bundes-, Landes- und Eigenanteil der Stadt wird unter Produkt 5.1.1.020, Maßnahme 5038, in den Haushaltsjahren 2020-2024 mit je 700.200,00€/p.a. bereitgestellt.
Ebenfalls werden städtische Eigenanteile für:
-die Kosten eines Sanierungsträgers in Höhe von ca. 100.000,00€ (Programmlaufzeit insgesamt ca. 461.000,00€) unter Kostenstelle 5.1.1.020.543150,
-die Bearbeitungsentgelte in Höhe von ca. 37.716,00€ p.a. (Programmlaufzeit insgesamt ca. 144.000,00€) unter Kostenstelle 5.1.1.020.543160,
-die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 5.000,00€ (Programmlaufzeit insgesamt 96.700,00€) unter Kostenstelle 5.1.1.020.529100
zur Verfügung gestellt.
Sach- und Problemdarstellung:
Seit Juni 2018 steht der Stadt die BIG als Sanierungsträger zur Seite. In Abstimmung mit der BIG und Berücksichtigung der Priorisierungen zu den Drucksachen (DS) 2015/017-1, 2015/017-2 sollen mit den zu beantragenden Städtebauförderungsmitteln und den bereits zur Verfügung stehenden Mitteln die Maßnahmen:
- Modernisierungszuschüsse – siehe DS 2016/053, 2016/053-1 und 2019/038
- Barrierearme Gestaltung Am Fleth
- Barrierearme und energetische Ertüchtigung Jugendzentrum
- Barrierearme Gestaltung Bücherei
- Planung barrierearme und energetische Ertüchtigung Fortuna Bad
- Gutachterverfahren Bahnhofstraße und Königsdeich
- Tag der Städtebauförderung 2020
begonnen, vorbereitet, beendet bzw. umgesetzt werden. Es handelt sich bei der Aufzählung nicht um eine Rangfolge. Jede Einzelmaßnahme wird dem entsprechenden Ausschuss zur Genehmigung vorgelegt und mit den Kosten konkret belegt werden.
Neben diesen Maßnahmen müssen auch die Kosten des Sanierungsträgers aus den zu beantragenden Mitteln gezahlt werden.
Der Antrag auf Städtebauförderungsmittel für das Programmjahr 2020 hat bis spätestens 28.02.2020 beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration vorzuliegen. Sollte sich bis zu diesem Zeitpunkt abzeichnen, dass einzelne Maßnahmen -aus welchen Gründen auch immer- nicht umgesetzt werden können, würde dies bei der Antragstellung entsprechend berücksichtigt werden. Die städtischen Gremien würden dann ensprechend informiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Stadt erhält bereits seit dem Programmjahr 2011 Städtebauförderungsmittel aus dem KSG-Programm und seit dem Programmjahr 2014 zusätzlich aus dem Programm Soziale Stadt. Die Zusammenstellung der einzelnen Laufzeiten und der Summen ergibt sich aus der Anlage.
Mit der Drucksache 2018/136 wurde der Antrag für das PJ 2019 mit einer Höhe von 2.610.000,00 € beschlossen. Dem Antrag wurde seitens des Fördermittelgebers nur zum Teil entsprochen. Mit Ankündigungsschreiben vom 31.07.2019 teilt der Fördermittelgeber mit, dass Städtebauförderungsmittel in Höhe von 1.779.000,00 € für das Jahr 2019 bereitgestellt werden.
Weitere Städtebauförderungsmittel sollen der Stadt in 2019 aus sogenannten Umschichtungsmitteln gewährt werden. Der Zuwendungsbescheid der IB.SH liegt noch nicht vor.
(Hinweis: für das Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt ist ebenfalls die Beantragung von Städtebauförderungsmittel für das Programmjahr 2020 vorgesehen – siehe DS 2019/121. Diese Mittel wurden ebenfalls in der Aufstellung berücksichtigt.)
Neben den städtischen Mitteln sind jährliche Bearbeitungsentgelte an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (derzeit 2,4% der bewilligten Fördermittel) zu zahlen, d.h. durchschnittlich ca. 37.716,00 EUR/p.a., für die Gesamtlaufzeit ca. 144.000,00 EUR.
Bei einer Antragstellung für das Programmjahr 2020 hat die Stadt zu den bereits zu leistenden Eigenanteilen jährlich voraussichtlich 100.000,00 EUR Sanierungsträgervergütung zusätzlich aufzubringen. Nach den seit 2015 geltenden Städtebauförderungsrichtlinien hat die Stadt 50% der Kosten für einen Sanierungsträger aus Eigenmitteln zu tragen.
Anlagenverzeichnis:
Aufstellung Städtebauförderungsmittel
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Aufstellung Städtebauförderungsmittel (504 KB) |