Vorlage - /2019/113
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Sach- und Problemdarstellung:
Im Februar 2019 hat die Stadt Glückstadt die Städtebauförderungsanträge für das Programmjahr 2019 und die Förderprogramme „Soziale Stadt“ (SoS) und „Kleinere Städte und Gemeinden“ (KSG) bei Innenministerium eingereicht (Drucksachen 2018/135 und 2018/136). Mit Schreiben vom 31. 07.2019 hat das Innenministerium mitgeteilt, dass aufgrund der Überzeichnung der Förderprogramme die Anträge der Stadt nicht in voller Höhe bewilligt werden konnten. Es ergeben sich folgende Differenzen:
Programm SoS Antrag: 2.598.000 € Bewilligung: 2.082.000 €
Programm KSG Antrag: 2.610.000 € Bewilligung: 1.779.000 €
Für das Programm SoS werden als Ausgleich für die Differenz sogenannte „Umschichtungsmittel“ (das sind z.B. Rückflüsse aus nicht in Anspruch genommenen Fördermitteln oder Einnahmen aus Zweckentfremdungszinsen) in Aussicht gestellt, für deren Bereitstellung eine gesonderte Bewilligung erfolgt. Für das Programm KSG besteht diese Möglichkeit nicht, daher soll der Förderantrag für das Programmjahr 2020 entsprechend aufgestockt werden.
Für die bereits begonnenen bzw. derzeit in Planung befindlichen Projekte ist die Finanzierung gesichert.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen