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Vorlage - /2019/083  

Betreff: Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes für den Kreis Steinburg;
Überplanung des Liniennetzes
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bauausschuss
20.06.2019 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
26.06.2019 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Nach Diskussionsverlauf

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sach- und Problemdarstellung:

Der Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) im Kreis Steinburg beschäftigt sich mit der Überplanung der Linien und der Finanzierung des ÖPNV. Im Allgemeinen Ausschuss des Zweckverbandes ÖPNV Steinburg wurde im Februar 2019 vereinbart, die Ergebnisse der Überplanung sowie das neue Finanzierungsmodell auf fünf Regionalkonferenzen in den Teilnetzen zu präsentieren. Dadurch erhalten neben den Bürgermeistern/innen auch alle weiteren Gemeindevertreter/innen die Möglichkeit, sich über die Ergebnisse der Überplanung zu informieren.

 

Die Regionalkonferenzen fanden im April und Mai 2019 statt. Für das Teilnetz Süd, zu dem die Gemeinden der Ämter Horst-Herzhorn und Krempermarsch und die Stadt Glückstadt gehören, fand die Regionalkonferenz am 14.05.2019 um 18.30 Uhr im Verwaltungsgebäude des Amtes Horst-Herzhorn in Horst statt. Von den Gutachtern Stefan Luft vom Urbanus Ingenieurbüro für Verkehrsplanung aus Lübeck und Claudius Mozer, Geschäftsführer der SVG Südholstein Verkehrsservice GmbH wurde der Abschlussbericht zur Entwicklung des ÖPNV im Kreis Steinburg vorgestellt. Rund 70 Bürgermeister/innen und Gemeindevertreter/innen aus den Ämtern und der Stadt Glückstadt nahmen an der Veranstaltung teil.

 

Der Entwurf des Abschlussberichtes ist auf der Website des Zweckverbandes ÖPNV Steinburg unter folgendem Link zu finden: http://www.öpnvsteinburg.de/veroeffentlichungen/downloads/

Die darin enthaltenen Ausführungen zur Überplanung des südlichen Kreisgebietes werden ab der Seite 82 dargestellt.

 

Durch die Überplanung des Liniennetzes wird aus Sicht der Gutachter eine Grundlage zur wesentlichen Verbesserung des Gesamtsystems des ÖPNV im Kreisgebiet geschaffen. Das bisherige System orientiert sich im Wesentlichen an der Sicherstellung des Schülerverkehrs und stellt für wahlfreie Verkehrsteilnehmer keine wirklich überzeugende Mobilitätsalternative dar. Dies soll mit Hilfe des überplanten Liniennetzes zum Positiven verändert werden.

 

Im Rahmen dieser Überplanung wurde von den Gutachtern das Konzept der Grundnetzlinien bzw. der „Starken Linien“ entwickelt. Ziel dieses Konzeptes ist es, alle Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnern entweder über den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) oder den Regionalverkehr (ÖPNV) durch die starken Linien zu erschließen.

 

Die starken Linien zeichnen sich durch folgende Eigenschaften aus:

 

 Transparenz durch strukturierte und übersichtliche Linienverläufe und Fahrpläne,

 Steigerung der Angebotsqualität durch vertaktete Angebote (Minimum: 120 Minuten Taktung) und Bedienung auch in verkehrlichen Randzeiten,

 Vernetzung durch systematische Verknüpfung von Bus und Bahn sowie zum Individualverkehr,

 Verbesserung des Erscheinungsbildes durch hochwertige Fahrzeuge, Haltestellen und professionelles Marketing.

 

Sollte sich der Zweckverband für die Umsetzung der Überplanung entscheiden, bestünde das zukünftige ÖPNV Netz im Kreisgebiet aus den eben dargestellten Grundnetzlinien und aus dem Ergänzungsnetz, welches im Wesentlichen den Schülerverkehr umfasst.

 

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es zu keiner Verschlechterung des ÖPNV-Angebotes kommen wird. Insbesondere im Schülerverkehr bleibt in jedem Fall der aktuelle Stand erhalten oder wird bei Bedarf sinnvoll ergänzt und ausgebaut. Die Aussage zu den freigestellten Schülerverkehren ist durchaus kritisch zu sehen. Begrüßenswert ist das dann einheitliche Verfahren in der Abrechnung (nach Anzahl der Schülerfahrkarten). Allerdings könnte es eine Einschränkung hinsichtlich der bisher individuell gestalteten Haltestellen bedeuten. Zurzeit werden derzeit die Haltestellen im Schülerverkehr nach Abstimmung zwischen dem Schulträger, dem Beförderungsunternehmen und der Schulleitung zu Beginn eines jeden Schuljahres überprüft und ggfs. neuen Routen angepasst (Die Wohnorte der Schüler*innen verändern sich schuljährlich durch neu eingeschulte und zur weiterführenden Schule wechselnde Kinder). Daneben wird sich der ÖPNV an die Vorschriften der Schülerbeförderungssatzung des Kreises anpassen, so dass lediglich eine Beförderung im Rahmen der Vorgaben in der Schülerbeförderungssatzung (Wartezeiten vor und nach dem Unterricht und eine 2 km Grenze Schulweg) gewährleistet sein wird.

 

Nach einer Entscheidung in der Verbandsversammlung am 26.06.2019 für die Überplanung, würde die betriebliche Umsetzungsplanung beginnen. Die Ausarbeitungen der Gutachter, u. a. Entwürfe für Fahrpläne, würden im Zuge dessen an die Busunternehmen weitergeleitet und umgesetzt. Während dieses Vorgangs können noch Feinheiten angepasst werden.

Herr Claudius Mozer erläuterte im Anschluss die Finanzierung des „zukünftigen“ ÖPNV im Kreis Steinburg. Nach aktuellem Stand ist bei der Umsetzung der Überplanung jährlich mit zusätzlichen Kosten von insgesamt 2,5 Millionen Euro zu rechnen. Für das Teilnetz Süd (Glückstadt, Amt Horst-Herzhorn, Amt Krempermarsch) beläuft sich die Summe der Verbandsumlagen für das Jahr 2019 auf 252.182,90 €. Nach der Überplanung ergibt sich eine Erhöhung der Verbandsumlagen auf 666.743,32 €. Das entspricht einer Erhöhung von 414.560,42 €. Diese Erhöhung kann durch eine Erhöhung des Kreisanteils zu einem geringen Teil kompensiert werden. Die eintretende Qualitätssteigerung ist diesen Kosten gegenüberzustellen, so Claudius Mozer. Die eintretende Qualitätssteigerung ist diesen Kosten gegenüberzustellen. Die Verbesserungen, dargestellt nach Gemeinden, ist der beigefügten Anlage II „ Darstellung der Qualitätssteigerung“ je Gemeinde zu entnehmen.

Bewertet werden sollte auch der Zuwachs von 20 % an Nachfrage. Je nach Potenzialbereich läge der Anteil dann bei 6-10 % und damit immer noch in einem Bereich der unterproportionalen Nutzung des ÖPNV.

 

Insgesamt sind keine einheitlichen Entscheidungen der Kommunen zu erwarten, teils zeichnen sich erhebliche Widerstände ab. Sofern Glückstadt sich gegen die „Optimierung“ entscheidet, würde dies nach Rückfragen auf Verwaltungsebene keineswegs als Zeichen gegen eine Zusammenarbeit gewertet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Für Glückstadt führt die Überplanung zu einem geringen Mehrangebot im Wochenendverkehr, jedoch zu einer deutlichen Kostensteigerung von 96.000 € auf 223.000 €. Unbeachtet bleiben bei dieser Finanzbetrachtung jedoch die Auswirkungen aus reduzierten Kostenanteilen aus der Schülerbeförderung und erhöhten Kreisumlagen. Auch die finanziellen Auswirkungen des Ausbaus der alternativen Bedienformen sind aktuell nicht abschätzbar.

 

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Anlagenverzeichnis:

 

  1. Aufstellung über die Kostenentwicklung
  2. „Darstellung der Qualitätssteigerung“ je Gemeinde

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Aufstellung über die Kostenentwicklung (714 KB)      
Anlage 2 2 2."Darstellung der Qualitätssteigerung" je Gemeinde (707 KB)