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Vorlage - /2019/003-8  

Betreff: Umgestaltung des Fleths
"Zebrastreifen"
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
/2019/003
Beratungsfolge:
Bauausschuss
20.06.2019 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sach- und Problemdarstellung:

In der Bauausschusssitzung vom 23. April 2019 wurde beschlossen, dass die aktuell mit „Zebrastreifen“ gesicherten Überquerungen der Flethachsen grundsätzlich weiterhin Bestand haben sollen, unter Vorbehalt der verkehrsrechtlichen Zulässigkeit.

 

Am 28. Mai 2019 fand eine Besprechung mit der Verkehrsaufsicht, der Polizei, dem Ordnungsamt und Planern statt, in dem dieser Sachverhalt speziell erörtert wurde. Im Ergebnis steht fest, dass die Zebrastreifen bei Umsetzung der Maßnahme „Umgestaltung des Fleths“ künftig nicht wieder hergestellt werden sollen.

 

Begründung:

Bei dem neu hergestellten Bereich handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich gem. StVO mit Shared Space-Elementen. Die Flächen sind höhengleich angelegt, die Fahrspur ist abgesetzt (eingefärbter Asphalt). Im gesamten Bereich soll die Reduzierung der Geschwindigkeit durch gegenseitige Rücksichtnahme erreicht werden. Alle Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt.

 

Bei Beibehaltung der Zebrastreifen würde dieses Konzept an den Zebrastreifen durchbrochen bzw. keine Gültigkeit mehr haben. Die Fußgänger hätten nur bei den Zebrastreifen Vorrang und es entstünde das Gefühl, nur diesen Bereich benutzen zu dürfen. Dem Autofahrer würde suggeriert, nur hier könnten Fußgänger passieren, sonst könne er fahren und hätte Vorrang gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern.

 

Da diese „neue“ Verkehrsführung noch nicht alltäglich ist, wurde sich auf Folgendes verständigt:

Beschilderung Zone 20

 Zusätzliche Beschilderung Einengung

 Fahrspur farblich abgesetzt

 Zusätzliche optische Markierung in den Zufahrten (Beispiel siehe Foto Anlage)

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagenverzeichnis:

Beispiel optische Markierung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beispiel optische Markierung (488 KB)