Vorlage - /2013/026
|
|
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag: |
Die Entgeltordnung der Stadt Glückstadt für die Nutzung des Detlefsen-Museums (Entgeltordnung Museum) wird in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung erlassen.
Sach- und Problemdarstellung:
Sach- und Problemdarstellung:
1. Zuständigkeit
1.1. Gemäß § 28 Abs. 1 Ziff. 13 GO ist die Stadtvertretung zuständig für die Festsetzung allgemeiner privatrechtlicher Entgelte.
1.2. Vorbereitendes Gremium für kulturelle Angelegenheiten ist der Wirtschaftsausschuss gemäß § 12 Absatz 2 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Glückstadt.
1.3. Dem Hauptausschuss obliegen gem. § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung die Aufgaben des Finanzausschusses als vorbereitendes Gremium.
2. Handlungsbedarf/Problemdarstellung
2.1. Bislang sind im Stadtarchiv - wenn überhaupt - geringe Kostenerstattungen durch die jeweiligen Nutzer erfolgt. Größtenteils wurde von den Nutzern keine Kostenerstattung abgefordert, da ihre wissenschaftlichen Arbeiten sehr bedeutsam für die Stadt Glückstadt waren.
2.2. In den letzten Jahren hat die Einsichtnahme von entsprechenden Archivalien zugenommen. Die Zurverfügungstellung der Zeitschriften, Bücher usw. sowie die Beaufsichtigung der BesucherInnen erfolgt auch unter Mithilfe der Mitarbeiter des Vereins der Freunde und Förderer des Detlefsen-Museums e.V. (Förderverein).
2.3. Bedingt durch die vielfältigen und unterschiedlichsten Anfragen sowie Inanspruchnahmen des Personals ist speziell für die Erhebung der Nutzungsentgelte bzw. Kostenerstattungen für das Stadtarchiv eine eigene Entgeltordnung (Anlage 1) zu erlassen, die die einzelnen Tatbestände konkret anführt.
2.4. Die städt. Kraft für das Stadtarchiv ist mit einem Stundenanteil von 3:30 wöchentlich eingestellt (gleichzeitig die Leiterin des Detlefsen-Museums).
2.5. Die zu erhebenden Entgelte für die Nutzung des Stadtarchivs der Stadt Glückstadt stehen ausschließlich dem Stadtarchiv für die Anschaffung von Sachmitteln zur Verfügung.
2.6. Über die Verwendung der Entgelte des Stadtarchivs ist ein Nachweis in Form eines erläuternden Geschäftsberichtes und Jahresabschlusses durch die städt. Archivarin zu erstellen und bei der Stadtverwaltung bis zum 31.03. des Folgejahres einzureichen. Daraus müssen die Einnahmen und Ausgaben detailliert hervorgehen.
2.7. Für die Dauer von 2 Jahren ist über die Verwendung der Entgelte quartalsweise in Form einer Kostenübersicht zu berichten.
3. Finanzierung
Die vermutlich geringen Entgelte werden im städt. Haushalt vereinnahmt.
4. Berichtswesen
Über die Ausführung des Beschlusses wird im Rahmen des Berichtswesens gegenüber dem Hauptausschuss berichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagenverzeichnis:
Anlagen
Anlage 1 – Entgeltordnung Stadtarchiv
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Entgeltordnung Stadtarchiv (67 KB) |