Vorlage - /2018/209-1
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Beschlussvorschlag:
Die 2. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Glückstadt wird in der der Originalniederschrift anliegenden Fassung beschlossen.
Sach- und Problemdarstellung:
Der Antrag der Fraktionen zur Änderung der Entschädigungssatzung (Anlage 1) wurde in der Sitzung der Stadtvertretung am 19.12.2018 beraten und beschlossen (Anlage 2).
Der Beschluss beinhaltet
- die Anpassung der Aufwandsentschädigungen für
• Bürgervorsteherin und Bürgervorsteher einschl. Stellvertreter*innen,
• Stadtvertreter*innen,
• Vorsitzende und Vorsitzender des Hauptausschusses sowie
- die Anpassung der Sitzungsgelder für
• Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter,
• Bürgerliche Ausschussmitglieder einschl. Stellvertreter*innen und
• Stellvertretende Mitglieder des Hauptausschusses
an die Höchstsätze der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung – EntschVO).
Der beigefügte Entwurf der 2. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung (Anlage 4) berücksichtigt diese Änderungen. Zusätzlich sind die in der Anlage zum fraktionsübergreifenden Antrag enthaltenen Erhöhungen der Aufwandsentschädigung für die Fraktionsvorsitzenden und des Sitzungsgeldes für die Mitglieder der Beiräte auf die Höchstsätze der EntschVO enthalten. Diese wurden in der Beschlussfassung vom 19.12.2018 nicht berücksichtigt.
Die Sitzungsgelder für die Teilnahme des I. Stadtrates an Arbeitssitzungen der Verwaltung (Dienstbesprechungen) sowie für die Teilnahme der Delegierten an den Veranstaltungen des Städtetages / Gemeindetages wurden nicht aufgenommen. Gemäß Rückmeldung der Kommunalaufsicht kann keine entsprechende Rechtsgrundlage für die Zahlungen aus der Entschädigungsverordnung abgeleitet werden.
Die Änderungen bzw. die einzelnen Beträge sind der beigefügten Synopse (Anlage 3) zu entnehmen.
Zusätzlich schlägt die Verwaltung vor, einen neuen Parapraphen - Verarbeitung von personenbezogenen Daten – aufzunehmen, der auf die Bestimmungen der Hauptsatzung verweist, anstatt einen gleichlautenden Text in der Entschädigungssatzung aufzunehmen.
Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 28 Ziffer 2 Gemeindeordnung (GO) über den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mehrausgaben in Höhe von ca. 7.000 € wurden im Haushalt 2019 eingeplant.
Anlagenverzeichnis:
- Gemeinsamer Antrag der Fraktionen zur Entschädigungssatzung
- Protokollauszug Stadtvertretung
- Synopse über Entschädigungssätze
- Entwurf des 2. Nachtrages zur Entschädigungssatzung