Vorlage - /2018/220
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Beschlussvorschlag:
- Ein Sportentwicklungsplan wird in Kooperation mit dem Schulverband Glückstadt aufgestellt.
- Die Kosten für die Aufstellung eines gemeinsamen Sportentwicklungsplanes werden im Verhältnis zu je ½ auf die Stadt Glückstadt und dem Schulverband Glückstadt aufgeteilt.
- Die Verwaltung wird gebeten Fördermittel beim Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten sowie bei der AktivRegion Steinburg zu beantragen.
Sach- und Problemdarstellung:
Aufgrund der veränderten Sport- und Freizeitbedürfnisse der Bevölkerung, des demografischen Wandels und der Veränderungen im Bildungssystem soll geprüft werden, ob der Sport in der Stadt Glückstadt und dem Umland noch zukunftsgerecht aufgestellt ist und welcher Bedarf an Sporthallen und –anlagen erforderlich ist, um den Sport zukunftsgerecht anbieten zu können.
In einem solchen Fall bietet sich eine kommunale Sportentwicklungsplanung an. In einer solchen Planung werden gemeinsam mit allen relevanten Akteuren Leitlinien für die zukünftige Sportpolitik erarbeitet. Darüber hinaus erhalten die Stadt und der Schulverband/das Umland zunächst einen Überblick des Bedarfs an Sportplätzen, leichtathletischen Anlagen, Turn- und Sporthallen sowie Gymnastikräumen. Ferner gehen daraus konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen hervor.
In Anlehnung an eine Kostenschätzung von rd. 24.000 € (Stand 2016 Kellinghusen) ist davon auszugehen, dass aktuell Kosten von rd. 30.000 € anfallen würden. Die Kosten tragen je zur Hälfte die Stadt Glückstadt und der Schulverband Glückstadt.
Die Aufstellung eine Sportentwicklungsplanes wird vom Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten mit 80 % der anderweitig nicht gedeckten Kosten, höchstens jedoch mit 10.000 € gefördert. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Fördermittel bei der AktivRegion Steinburg zu beantragen.
Im Haushaltsjahr 2019 besteht die Notwendigkeit, Kosten in Höhe von 15.000 € auszuweisen, Fördermittel können erst nach tatsächlicher Bewilligung über den Nachtrag 2019 eingestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt 2019 sind bei der Kostenstelle 4.2.1.010.531800 15.000 € für die Aufstellung eines Sportentwicklungsplanes über die Veränderungsliste einzustellen.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen