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Vorlage - /2018/207
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Beschlussvorschlag:
Sach- und Problemdarstellung:
Siehe Anlage
Hinweis der Verwaltung:
Nach § 16c Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) ist die Stadtvertretung bei öffentlichen Sitzungen verpflichtet, eine Einwohnerfragestunde durchzuführen. Die Regelungen zur Einwohnerfragestunde sind Pflichtbestandteile der Geschäftsordnung (§ 16c Abs. 4 GO). Die Ausgestaltung liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Stadtvertretung.
Die Empfehlung aus der Kommentierung zur GO, die Dauer der Fragestunde auf 30 Minuten zu beschränken, wurde in § 12 der Geschäftsordnung für die Stadtvertretung und die Ausschüsse der Stadt Glückstadt umgesetzt.
Anlagenverzeichnis:
Antrag der BFG-Fraktion
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Anlagen: | |||||
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1 | Antrag der BFG-Fraktion (519 KB) |