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Vorlage - SV/2018/014  

Betreff: 2. Nachtragshaushaltssatzung des Schulverbandes Glückstadt für das Haushaltjahr 2018
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Schulverbandes Glückstadt
25.10.2018 
Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die der Originalniederschrift beigefügte 2. Nachtragshaushaltssatzung des Schulverbandes Glückstadt für das Haushaltsjahr 2018 wird beschlossen.

 

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Sach- und Problemdarstellung:

Gemäß § 56 Abs. 1 Schulgesetz (SchulG) in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) sowie des § 95 b der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO) hat der Schulverband u.a. dann eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn

 

  • bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen oder

 

  • Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

 

Erhebliche Veränderungen gegenüber den bisherigen Ansätzen ergeben sich durch:

 

  • Eine nachträglich bewilligte Zuwendung für die Erneuerung der Laufbahn an der Sporthalle Nord in Glückstadt in Höhe von insgesamt 163.000,00 €, die noch im Haushaltsjahr 2018 ausgezahlt wird,

 

  • Die zwischenzeitlich durchgeführte Entwurfsplanung mit Kostenberechnung der Außenanlagen am Neubau Herzhorn, die bekanntlich in den bisherigen Kosten nicht kalkuliert wurde und nun mit 405.000,00 beziffert wird. (Davon sind 10.000,00 € für ein Spielhaus und ein Karussell mit einem Sperrvermerk zu versehen.)

 

Bei weiteren Haushaltsstellen sind Veränderungen gegenüber dem prognostizierten Haushaltsansatz eingetreten, die im Rahmen des 2. Nachtragshaushaltes 2018 angeglichen werden. (s. anl. Veränderungsliste und Erläuterungen im Vorbericht)

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Durch Minderaufwendungen und Mehrerträge im Ergebnisplan ist die Schulverbandsumlage anzupassen und unter Berücksichtigung aller Änderungen um insgesamt 87.800,00 € zu reduzieren. Die Verteilung auf die Mitglieder des Schulverbandes ist aus der Anlage 4 zu ersehen.

 

Der Kreditbedarf reduziert sich auf 2.963.200,00 € gegenüber bisher 3.063.200,00 €.

Mit dem 2. Nachtrag 2018 reduzieren sich die liquiden Mittel gegen Ende des Jahres planmäßig auf 61.300,00 €.

 

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Anlagenverzeichnis:

1. Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2018

2. Entwurf 2. Nachtragshaushalt 2018

3. Entwurf Vorbericht

4. Neuberechnung der Schulverbandsumlage 2018


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2018 (499 KB)      
Anlage 3 2 2. Entwurf 2. Nachtragshaushalt 2018 (4082 KB)      
Anlage 4 3 3. Entwurf Vorbericht (588 KB)      
Anlage 2 4 4. Neuberechnung der Schulverbandsumlage 2018 (519 KB)