Vorlage - /2018/159
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Beschlussvorschlag:
- Nach Vorprüfung der am 06.05.2018 durchgeführten Gemeindewahl wird festgestellt, dass keiner der unter den Nummern 1 bis 3 des § 39 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz genannten Fälle vorliegt.
- Die Gemeindewahl vom 06.05.2018 wird für gültig erklärt.
Sach- und Problemdarstellung:
Die neue Stadtvertretung hat nach Vorprüfung durch einen von ihr gewählten Ausschuss (Wahlprüfungsausschuss) über die Gültigkeit der Wahl sowie über Einsprüche gemäß § 39 Gemeinde-und Kreiswahlgesetz (GKWG) zu entscheiden (siehe Anlage Rechtsgrundlagen):
- War eine Vertreterin oder ein Vertreter nicht wählbar, so ist ihr oder sein Ausscheiden anzuordnen.
- Sind bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflusst haben könnten, so ist die Wahl der Entscheidung entsprechend zu wiederholen ( § 41 GKWG).
- Ist die Feststellung des Wahlausschusses fehlerhaft, so ist sie aufzuheben und eine neue Feststellung anzuordnen (§ 42 GKWG).
- Liegt keiner der unter den Nummern 1 bis 3 genannten Fälle vor, so ist die Wahl für gültig zu erklären.
Der Wahlprüfungsausschuss macht der Stadtvertretung einen Vorschlag über den von ihr im Wahlprüfungsverfahren zu fassenden Beschluss. Die Stadtvertretung soll ihre Entscheidung unverzüglich, möglichst bereits in der zweiten Sitzung, treffen.
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 08.05.2018 das Ergebnis der Gemeindewahl in der Stadt Glückstadt festgestellt und verkündet. Das festgestellte Ergebnis wurde am 16.05.2018 öffentlich bekannt gemacht. Während der sich anschließenden Monatsfrist gemäß § 38 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) in Verbindung mit § 64 Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) sind keine Einsprüche bei der Gemeindewahlleiterin eingegangen. Eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 37a GKWG wurde nicht festgestellt.
Die Vorprüfung hat keine Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung der Gemeindewahl 2018 ergeben. Die Niederschriften der Wahlvorstände wurden durch die Verwaltung und dem Gemeindewahlausschuss auf ihre Richtigkeit hin überprüft und für richtig befunden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagenverzeichnis:
Rechtsgrundlagen (Auszug GKWG, GKWO)
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Anlagen: | |||||
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1 | Rechtsgrundlagen (Auszug GKWG, GKWO) (103 KB) |