Vorlage - /2018/124-1
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Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage beigefügte Resolution wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Resolution an den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags zu übersenden.
Sach- und Problemdarstellung:
Nach nunmehr zehnjähriger Arbeit an der Erfüllung der anspruchsvollen Qualitätsstandards hat der Landesverband der Musikschulen Schleswig-Holstein mit Schreiben vom 07.05.2018 mitgeteilt, dass die Glückstädter Musikschule e.V. mit Wirkung zum 01.01.2019 in den Verband deutscher Musikschulen aufgenommen wird.
Eine Aufnahme in die Landesförderung gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Musikschulen in Schleswig-Holstein (FördMS SH) steht jedoch unter dem Vorbehalt zusätzlicher Landesmittel ab 2019.
Die Verabschiedung der Resolution soll der Unterstützung der Musikschule e.V., die sich bereits für eine Aufstockung der Landesmittel engagiert, dienen.
Hinweis der Verwaltung
Für das Jahr 2019 liegt ein Antrag auf eine städtische Zuwendung in Höhe der Vorjahre 2017 und 2018 bereits vor. Hierzu erfolgt eine gesonderte Drucksache zu den Haushaltsberatungen 2019.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagenverzeichnis:
Resolution zur Landesförderung der Musikschulen
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Anlagen: | |||||
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1 | Resolution zur Landesförderung der Musikschulen (21 KB) |