Vorlage - /2018/120
|
|
Beschlussvorschlag:
Zur Vertreterin der Stadt Glückstadt in den Vorstand der Volkshochschule Glückstadt e. V. und in den Vorstand des Trägervereins der Musikschule Glückstadt e. V. wird
die Bürgermeisterin
und
als Vertreter*in
der / die Leiter*in des Fachbereichs Bürgerdienste
bestellt.
Sach- und Problemdarstellung:
Gemäß § 28 Nr. 20 der Gemeindeordnung (GO) ist es Aufgabe der Stadtvertretung, Vertreter*innen der Stadt in privatrechtlichen Vereinigungen, an denen die Stadt beteiligt ist, zu bestellen. Die Stadtvertretung kann diese Entscheidung gemäß § 28 Nr. 20, 2. Halbsatz, GO auf den Hauptausschuss übertragen. Von diesem Recht hat die Stadtvertretung Gebrauch gemacht. Danach ist der Hauptausschuss für die Bestellung gemäß § 11 Abs. 3 lit. b) der Hauptsatzung, soweit die Beteiligung der Stadt Glückstadt 100.000,- € nicht übersteigt, zuständig.
Bei der Bestellung handelt es sich nicht um eine Wahl, so dass gemäß § 39 Absatz 2 GO offen über vorher schriftlich festgelegte Anträge (§ 39 Absatz 3 GO) abzustimmen ist. Gemäß § 39 Absatz 1 GO werden Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst.
Gemäß § 11 Abs. 1 lit. d) der Satzung der Volkshochschule der Stadt Glückstadt e.V. besteht der Vorstand u.a. aus dem Vertreter der Stadt Glückstadt.
In der Satzung des Trägervereins Musikschule Glückstadt e.V. ist im § 6 Ziffer 1 lit. f) festgelegt, dass der Vorstand u.a. aus einem Vertreter der Stadt Glückstadt besteht.
Seitens der Verwaltung wird angeregt, die Vertretung der Stadt Glückstadt im jeweiligen Vorstand durch die Bürgermeisterin sicherzustellen, da diese regelmäßig Ansprechpartnerin für die Einrichtungen ist.
Bei Verhinderung der Bürgermeisterin wird vorgeschlagen, dass die Vertretung durch die Stadtverwaltung, Leiter*in des Fachbereiches Bürgerdienste, wahrgenommen wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen