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Vorlage - /2018/116  

Betreff: Umgestaltung des Marktplatzes - Umgang mit dem Ergebnis der Ausschreibung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
11.06.2018 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Ausschreibung zur Umgestaltung des Marktplatzes wird aufgehoben. Eine Neuausschreibung soll, in Abstimmung mit dem Innenministerium, im Herbst 2018 erfolgen, der Baubeginn im August 2019.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sach- und Problemdarstellung:

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 15.03.2018 folgenden Beschluss zur Drucksache 2018/063 gefasst:

 

„Die Mehrkosten von 221.000,00 € werden durch die Stadtvertretung beschlossen. Sollten sich zusätzliche Mehrkosten ergeben, die über 10 % liegen, wird die Verwaltung erneut eine Beschlussvorlage einreichen.

Der Empfehlung des Beschwerdegremiums, hier die Bauzeitenverschiebung, wird gefolgt und beschlossen, dass ein Baubeginn für die anstehende Umbaumaßahme erst ab August 2018 erfolgt. Sollten bis dahin die erforderlichen Genehmigungen nicht vorliegen, erfolgt der Baubeginn im August 2019. Eine Teilung der Baumaßnahme in zwei Bauabschnitte erfolgt nicht.“

 

Die Submission für die Tiefbauarbeiten fand am 16.05.2018 statt. Obwohl im Vorfeld der beschränkten Ausschreibung sieben Firmen ihr Interesse an der Ausschreibung bekundet hatten, gingen nur 3 Angebote ein, von denen eines nicht gewertet werden konnte.

Das günstigste Angebot lag bei 689.145,66 und somit 82.455,70 € (= 13,59 %) über den geschätzten Kosten in Höhe von 606.927,96 €. Nachträgliche Verhandlungen mit dem Bieter sind nicht zulässig.

 

Die Ausschreibung ist mit einer Zuschlags- und Bindefrist bis zum 15.06.2018 behaftet. Das heißt, dass der Auftrag bis zu diesem Zeitpunkt erteilt sein muss. Im Übrigen wäre das auch der allerletzte Zeitpunkt, damit die Firma vor Beginn der Arbeiten Material beschaffen könnte.

 

Problem ist die Finanzierung der Mehrkosten in Höhe von rund 80.000 €. Um hierfür eine Förderung zu bekommen, bräuchte die Stadt die Zustimmung des Innenministeriums. Die müsste vorliegen, bevor der Auftrag erteilt wird. Das ist aufgrund der kurzen Fristen jedoch unrealistisch.

 

Die Zahlung von Zweckentfremdungszinsen, welche bei einer Verschiebung der Maßnahme droht, soll vermieden werden. Dazu soll in noch diesem Herbst erneut ausgeschrieben werden. Falls das Innenministerium darauf besteht, dass in diesem Jahr noch Mittel fließen, besteht die Überlegung, nach Auftragserteilung im Herbst gegen eine Vertragserfüllungsbürgschaft Zahlungen zu leisten (z.B. für die Beschaffung des Materials).

 

Um nicht Gefahr zu laufen, die ca. 82.000 € Mehrkosten aus dem städtischen Haushalt zahlen zu müssen, schlägt die Verwaltung die Aufhebung der Ausschreibung vor. Damit verbindet sich auch die Hoffnung, vielleicht doch noch ein günstigeres Angebot zu bekommen - nicht, weil davon auszugehen ist, dass die Auftragslage für die Firmen im nächsten Jahr entspannter ist, sondern weil die Firmen langfristiger planen können.

 


Finanzielle Auswirkungen:



 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagenverzeichnis:

Keine Anlagen