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Vorlage - /2018/105  

Betreff: 8. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Glückstadt vom 30.07.2003
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
11.06.2018 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die 8. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Glückstadt vom 30.07.2003 wird in der der Originalniederschrift beigefügten Fassung beschlossen.

 

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Sach- und Problemdarstellung:

Die Änderung von Satzungen zählt gemäß § 28 Nr. 2 Gemeindeordnung (GO) zu den der Stadtvertretung vorbehaltenen Aufgaben. Der Kommunalausschuss bereitet gemäß § 15 Abs. 2 der Hauptsatzung diese Entscheidung vor.

 

Zur näheren Begründung wird auf den gemeinsamen Antrag der BFG-, CDU- und FDP-Fraktion verwiesen.

 

Die Änderungen sind im Entwurf rot markiert.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die mit der 8. Nachtragssatzung  zur Hauptsatzung vorzunehmenden Änderungen haben finanziellen Auswirkungen. Die Mehrkosten würden rund 16.500,00 € betragen.

 

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Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der 8. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Glückstadt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf der 8. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Glückstadt (925 KB)