Vorlage - /2018/105
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Beschlussvorschlag:
Die 8. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Glückstadt vom 30.07.2003 wird in der der Originalniederschrift beigefügten Fassung beschlossen.
Sach- und Problemdarstellung:
Die Änderung von Satzungen zählt gemäß § 28 Nr. 2 Gemeindeordnung (GO) zu den der Stadtvertretung vorbehaltenen Aufgaben. Der Kommunalausschuss bereitet gemäß § 15 Abs. 2 der Hauptsatzung diese Entscheidung vor.
Zur näheren Begründung wird auf den gemeinsamen Antrag der BFG-, CDU- und FDP-Fraktion verwiesen.
Die Änderungen sind im Entwurf rot markiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Die mit der 8. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung vorzunehmenden Änderungen haben finanziellen Auswirkungen. Die Mehrkosten würden rund 16.500,00 € betragen.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der 8. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Glückstadt
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Anlagen: | |||||
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1 | Entwurf der 8. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Glückstadt (925 KB) |