Vorlage - /2018/104
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Beschlussvorschlag:
Für die Mitgliederversammlung des Städtebundes Schleswig-Holstein werden
als Delegierte | als Ersatzdelegierte | als Gastdelegierte |
1. Walter Alpen | 1. Lars Kasten | 1. Stefan Goronczy |
2. Birgit Steup | 2. Dr. Siegfried Hansen |
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3. N. N. | 3. N. N. |
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4. Bürgermeister*in | 4. Leiter*in Fachbereich Verwaltungsdienste |
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bestellt.
Sach- und Problemdarstellung:
Gemäß § 28 Nr. 20 der Gemeindeordnung (GO) ist es Aufgabe der Stadtvertretung, Vertreter*innen der Stadt in privatrechtlichen Vereinigungen, an denen die Stadt beteiligt ist, zu bestellen. Die Stadtvertretung kann diese Entscheidung gemäß § 28 Nr. 20, 2. Halbsatz, GO auf den Hauptausschuss übertragen. Von diesem Recht hat die Stadtvertretung Gebrauch gemacht. Danach ist der Hauptausschuss für die Bestellung gemäß § 11 Abs. 3 lit. b) der Hauptsatzung, soweit die Beteiligung der Stadt Glückstadt 100.000,- € nicht übersteigt, zuständig.
Nach § 9 Abs. 2 der Satzung des Städtebundes Schleswig-Holstein, in der zurzeit gültigen Fassung, entsenden die ordentlichen Mitglieder mit bis zu 15.000 Einwohner*innen 4 stimmberechtigte Vertreter*innen in die Mitgliederversammlung des Städtebundes Schleswig-Holstein.
Maßgebend für die Bestimmung der Zahl der stimmberechtigten Vertreter*innen ist die vom Statistikamt Nord nach dem 31. März des vergangenen Jahres fortgeschriebene Einwohnerzahl.
Die Bestellung von Ersatzvertreter*innen sowie von Gastdelegierten ohne Stimmrecht ist zulässig.
Bei der Bestellung der Mitglieder handelt sich nicht um eine Wahl, so dass gemäß § 39 Absatz 2 GO offen über vorher schriftlich festgelegte Anträge (§ 39 Absatz 3 GO) abzustimmen ist. Gemäß § 39 Absatz 1 GO werden Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst.
Ein Antrag auf Verhältniswahlrecht nach Sainte-Laguë (entsprechend der Stärke der Fraktionen in der Stadtvertretung) ist nicht vorgesehen.
Die Bestimmungen des § 15 Gleichstellungsgesetz (GstG) zur Gremienbesetzung wurden berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen