Vorlage - /2018/101
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Beschlussvorschlag:
Für das Beschwerdegremium werden
1. Martin Meiners |
2. Harro Burghold |
3. Dirk Glienke |
4. Christine Berg |
5. Karl-Ludwig Böhlen |
bestelllt.
Sach- und Problemdarstellung:
Die Stadtvertretung regelt ihre inneren Angelegenheiten gemäß § 34 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) durch eine Geschäftsordnung.
§ 10 dieser Geschäftsordnung beinhaltet, dass ein Beratungsgremium gebildet wird, das aus je einem Mitglied der der Stadtvertretung angehörenden Fraktionen besteht und zur Vorbereitung von Anregungen und Beschwerden dient, mit denen sich Einwohner*innen gemäß § 16 e GO an die Stadtvertretung wenden können.
Das Beratungsgremium wird in der konstituierenden Sitzung der Stadtvertretung durch diese gewählt. Den Vorsitz übernimmt die Vertreterin oder der Vertreter der in der Stadtvertretung am stärksten vertretenden Fraktion. Das Gremium tagt nicht öffentlich.
Bei der Bestellung der Mitglieder für das Beschwerdegremium handelt sich nicht um eine Wahl, so dass gemäß § 39 Absatz 2 GO offen über vorher schriftlich festgelegte Anträge (§ 39 Absatz 3 GO) abzustimmen ist. Gemäß § 39 Absatz 1 GO werden Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst.
Ein Antrag auf Verhältniswahlrecht nach Sainte-Laguë (entsprechend der Stärke der Fraktionen in der Stadtvertretung) ist nicht vorgesehen.
Die geschlechterparitätische Besetzung nach § 15 Gleichstellungsgesetz (GstG) konnte nicht hergestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen