Vorlage - /2018/096
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Beschlussvorschlag:
1. Zu Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse werden gewählt
Vorsitzender des Hauptausschuss | Dirk Glienke |
Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses | Peer Rieck |
Vorsitzender des Bauausschusses | Dr. Manfred Lück |
Vorsitzende des Sozialausschusses | Birgit Steup |
Vorsitzende des Kommunalausschusses | Katharina Wilke |
2. Zu stellvertretenden Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse werden gewählt
Stellvertretende Vorsitzender des Hauptausschusses | Birgit Steup |
Stellvertretender Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses | Marcel Ulrich |
Stellvertretender Vorsitzender des Bauausschusses | Jörn Ehlers |
Stellvertretende Vorsitzende des Sozialausschusses | Nicole Evers |
Stellvertretende Vorsitzende des Kommunalausschusses | Susanne Kreth |
Sach- und Problemdarstellung:
In der konstituierenden Sitzung der Stadtvertretung, die bis zum 30. Tag nach Beginn der Wahlzeit vom bisherigen Bürgervorsteher einzuberufen ist (§ 34 Absatz 1 Satz 1 der GO), sind u. a. die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse zu wählen.
Wählbar sind alle Mitglieder des Ausschusses. Stellvertretende Mitglieder des Ausschusses können nicht zu Vorsitzenden gewählt werden.
§ 46 Abs. 5 GO sieht zwingend vor, dass die Ausschussvorsitzenden unter Berücksichtigung der Stärkeverhältnisse der Fraktionen zu wählen sind. Dieses sog. Zugriffsverfahren wird durch Teilung der Sitzzahlen der Fraktionen durch 0,5 – 1,5 – 2,5 usw. ermittelt (Verfahren Sainte-Laguë/Schepers).
Bei gleicher Höchstzahl entscheidet das Los über die Reihenfolge des Zugriffs, wobei der Losentscheid nur erforderlich ist, wenn die Fraktionen auf den gleichen Sitz zugreifen wollen. Das Los zieht die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher.
Das Abstimmungsverfahren richtet sich nach § 39 Abs. 1 GO. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, wenn auf sie mehr Ja- als Nein-Stimmen entfallen. Das Vorschlagsrecht verbleibt unentziehbar bei der berechtigten Fraktion.
Dasselbe Verfahren gilt für die Wahl der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.
Eine gemeinsame Wahl der Vorsitzenden und Stellvertreter*innen ist nur möglich, wenn kein Stadtvertreter widerspricht.
Die Ausschussvorsitzenden und ihre Stellvertretungen können bei Einigkeit en bloc gewählt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagenverzeichnis:
Höchstzahlenberechnung nach Sainte-Laguë/Schepers
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Anlagen: | |||||
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1 | Zugriffsliste nach Sainte-Laguë/Schepers (467 KB) |