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Vorlage - /2018/090  

Betreff: Wahl der 1. Stellvertreterin oder des 1. Stellvertreters und der 2. Stellvertreterin oder des 2. Stellvertreters der Bürgermeisterin
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
11.06.2018 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Bis zum Ablauf seiner Wahlzeit wird

 

Herr Dr. Siegfried Hansen

 

zum 1. Stadtrat gewählt.

 

  1. Bis zum Ablauf seiner Wahlzeit wird

 

Herr Wolfgang Engemann

 

zum 2. stellvertretenden Bürgermeister gewählt.

 

 

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Sach- und Problemdarstellung:

Gemäß § 62 i.V.m. § 33 Absatz 2 Gemeindeordnung (GO) hat die Stadtvertretung aus ihrer Mitte eine 1. Stellvertreterin oder einen 1. Stellvertreter sowie eine 2. Stellvertreterin oder einen 2. Stellvertreter des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin zu wählen.

 

Die Stellvertretenden vertreten den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin im Fall der Verhinderung in der Reihenfolge ihrer Wahl.

 

Die ersten Stellvertretenden führen die Amtsbezeichnung Erster Stadtrat bzw. Erste Stadträtin.

 

Als Wahlverfahren gilt zwingend das gebundene Vorschlagsrecht nach § 33 Abs. 2 GO; eine Wahl im Meiststimmenverfahren ist nicht zulässig.

Im gebundenen Vorschlagsrecht erhalten die Fraktionen in der Reihenfolge der Höchstzahlen, die sich aus der Teilung ihrer Sitzzahlen durch 0,5-1,5-2,5 usw. ergeben Verschlagsrecht (Verfahren Sainte-Laguë/Schepers).

Für die Wahl gilt § 39 Abs. 1 GO entsprechend, sodass der oder die Gewählte mehr Ja- als Nein-Stimmen auf sich vereinigen muss.

 

Eine Personalunion zwischen dem Vorsitz der Stadtvertretung bzw. der Stellvertretung und der Stellvertretung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters ist ausgeschlossen.

 

Hinweis:

Die aus der Mitte der Stadtvertretung gewählten Stellvertretenden werden für die Dauer der Wahlperiode von der Bürgermeisterin der Stadt Glückstadt zu Ehrenbeamten ernannt und im Anschluss durch den Vorsitzenden der Stadtvertretung vereidigt. Sie leisten den Beamteneid.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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Anlagenverzeichnis:

Keine Anlagen