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Vorlage - /2018/089  

Betreff: Wahl der 1. Stellvertreterin oder des 1. Stellvertreters und der
2. Stellvertreterin oder des 2. Stellvertreters der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
11.06.2018 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Zum 1. stellvertretenden Bürgervorsteher wird

 

Herr Jörn Gehrig

 

gewählt.

 

  1. Zur 2. stellvertretenden Bürgervorsteherin wird

 

Frau Christine Berg

 

gewählt.

 

 

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Sach- und Problemdarstellung:

Zuständig für die Wahl der Stellvertretenden der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers ist die Stadtvertretung gemäß § 33 Absatz 1 GO. Die Wahl erfolgt unter der Leitung der zuvor neu gewählten und verpflichteten Bürgervorsteherin oder des zuvor neu gewählten und verpflichteten Bürgervorstehers.

 

Das Wahlverfahren entspricht der Wahl des Vorsitzenden der Stadtvertretung wie in Drucksache 2018/088 beschrieben.

 

Wenn alle Mitglieder der Stadtvertretung einverstanden sind, kann die Wahl der Stellvertretungen en bloc durchgeführt werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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Anlagenverzeichnis:

Keine Anlagen