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Vorlage - /2018/089
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Beschlussvorschlag:
- Zum 1. stellvertretenden Bürgervorsteher wird
Herr Jörn Gehrig
gewählt.
- Zur 2. stellvertretenden Bürgervorsteherin wird
Frau Christine Berg
gewählt.
Sach- und Problemdarstellung:
Zuständig für die Wahl der Stellvertretenden der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers ist die Stadtvertretung gemäß § 33 Absatz 1 GO. Die Wahl erfolgt unter der Leitung der zuvor neu gewählten und verpflichteten Bürgervorsteherin oder des zuvor neu gewählten und verpflichteten Bürgervorstehers.
Das Wahlverfahren entspricht der Wahl des Vorsitzenden der Stadtvertretung wie in Drucksache 2018/088 beschrieben.
Wenn alle Mitglieder der Stadtvertretung einverstanden sind, kann die Wahl der Stellvertretungen en bloc durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen