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Vorlage - /2018/025-1  

Betreff: Festlegung der Elternbeiträge für die Nutzung von Kindertagesstätten in Glückstadt
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
/2018/025
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
23.04.2018 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
28.06.2018 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Zum 01.08.2018 erfolgt keine Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.

 

Alternative:

 

Die Elternbeiträge werden zum 01.08.2018 entsprechend des aktuellen Berechnungsmodells auf der Basis von 30 % der für das Haushaltsjahr 2018 geplanten Betriebskosten der Kindertagesstätten neu festgesetzt. Die Elternbeiträge werden in Höhe der in der Anlage 1 - Tabelle 4 – ausgewiesenen Beträge ab dem 01.08.2018 beschlossen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sach- und Problemdarstellung:

Die Stadtvertretung hat am 22.09.2016 festgelegt, die Elternbeiträge jährlich nach den Planzahlen des aktuellen Jahres zu überprüfen. Sofern sich eine geringere Beteiligung als 30 % ergeben sollte, legt die Verwaltung einen Vorschlag zur Anpassung der Elternbeiträge vor (siehe Drucksache 2016/105).

 

Eine Überprüfung der Planzahlen 2018 aller Kita-Einrichtungen hat ergeben, dass die Elternbeteiligung bei 29,62 % liegt.

 

 

Plankosten

Soll

2018

 

Zielwert

Gebühreneinnahme

30 %

Planzahlen

Elternbeiträge

2018

Deckungsgrad

%

Differenz

Zielwert/

Deckungsgrad

Summe:

2.435.774,72 €

730.732,42 €

724.370,00 €

29,62%

6.362,42 €

 

Berechnungsmodus (siehe Anlage 1, Tabelle 1 zur Drucksache)

Die Berechnung der Elternbeiträge basiert auf der Summe der sich aus den Wirtschaftsplänen ergebenden laufenden Betriebskosten aller Einrichtungen in Glückstadt. Die Gesamtaufwendungen wurden um Kosten bereinigt, die gesondert erstattet oder vergütet werden (z.B. Aufwendungen für Sprachförderung, Integrationsmaßnahmen, Mittagsverpflegung), (Tabelle 1, Spalte 3).

 

Dazu wurde der vereinbarte Deckungsgrad (Zielwert) von 30% errechnet (Tabelle 1, Spalte 4).Dieser Betrag (Zielwert) wurde durch die Anzahl der jährlichen Betreuungsstunden (Tabelle 1, Spalte 7) dividiert, um so einen Stundensatz für den Ü 3 - Bereich zu ermitteln.

 

Dieser Stundensatz (Tabelle 2, Spalte 4) wurde für den Bereich der U 3-Kinder mit

dem Faktor 1,4 multipliziert. Für die Ermittlung des Faktors wurden die derzeitigen Elternbeiträge U3 und Ü3 ins Verhältnis gesetzt (Beitrag U 3 – 167,00 € dividiert durch Beitrag Ü 3 - 116 € = 1,4).

 

Danach ergeben sich folgende Stundensätze (Tabelle 2, Spalte 5):

 

Ü 3 – Kinder

  • Betreuung in Regel- und altersgemischten Gruppen: 29,20 €.

 

Ü 3 – Kinder

  • Betreuung in Krippen- und altersgemischten Gruppen: 40,87 €.

 

Daraus ergibt sich

 

  • für den Ü3-Bereich eine Erhöhung von 1,00 € für eine vier-, fünf- und sechsstündige Betreuung, 2,00 € für eine siebenstündige Betreuung und 3,00 € für eine acht- und neunstündige Betreuung,
  • für den U3-Bereich eine Senkung um 3,00 € für eine vier- und fünfstündige Betreuung und um 1,00 € für eine sechsstündige Betreuung. Bei einer siebenstündigen Betreuung bleibt der Beitrag unverändert. Für eine acht- und neunstündige Betreuung ergibt sich ein Erhöhungsbetrag von 15,00 € bzw. 16,00 €.

 

Im Ergebnis bedeutet dies eine Elternbeitragserhöhung von rd. 0,9 % (Tabelle 3).

 

Im Rahmen der Umsetzung der am 11.01.2018 zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden über finanzielle Entlastungsmaßnahmen geschlossenen Vereinbarung werden auch die Förderbeträge des Landes für die Kindertagesbetreuung erhöht. Danach stellt das Land als besondere Zuweisungen zur Förderung von Kindern unter drei Jahren (sog. Konnexitätsmittel) im Jahr 2018 von 80 Mio. € und im Jahr 2019 von 95 Mio. € bereit. Zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege werden Zuweisungen von bisher 80 Mio. € auf 95 Mio. Euro im Jahr 2018 und 100 Mio. Euro im Jahr 2019 gewährt. Insgesamt erhöhen sich die Zuschüsse des Landes damit in 2018 um 45 Mio. € und steigen in 2019 um weitere 20 Mio. € an.

 

Die Erhöhungen des Lanes sollen der Entlastung der Kommunen und der Kita-Träger dienen und damit auch stabilen Elternbeiträgen. In welcher Höhe eine tatsächliche Entlastung eintreten wird, kann erst mit der Vorlage der Verwendungsnachweise der Kita-Träger zu Beginn des nächsten Jahres festgestellt werden.

 

Ab dem Jahr 2020 soll mit der Neustrukturierung der Kita-Finanzierung eine Gebührendeckelung für Eltern eingeführt werden. Aufgrund des politischen Bekenntnisses des Landes Schleswig-Holstein (stabile Kita-Gebühren bis 2020 durch Erhöhung der Förderbeträge, Entlastung der Eltern im Kindertagesstättenbereich durch Deckelung der Kita-Gebühren) schlägt die Verwaltung vor, die Elternbeiträge zum 01.08.2018 nicht anzupassen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

Alternative:

 

Eine Anpassung der Elternbeiträge könnte zu Mehreinnahmen bei den Kita-Trägern von rd. 6.362,42 € (Zielwert 30 % = 730.732,42 € ./. geplante Einnahmen 2018 724.370,00 €) im Kita-Jahr 2018/2019 führen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagenverzeichnis:

Anlage 1: Kalkulation der Elternbeiträge 2018


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Kalkulation der Elternbeiträge 2018 (508 KB)