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Vorlage - /2018/022-2  

Betreff: Kindertagesstättenbedarfsplanung
Ausbau des Betreuungsangebotes (Grundsatzbeschluss)
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
/2018/022
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
23.04.2018 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Nach Beratungsverlauf

 

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Sach- und Problemdarstellung:

Vor dem Hintergrund der fehlenden Betreuungsplätze in den Glückstädter Kindertagesstätten wurde die Verwaltung mit Beschluss des Hauptausschusses vom 19.02.2018 beauftragt, Alternativen zur dauerhaften Erweiterung des Betreuungsangebotes zu prüfen und Kosten zu ermitteln sowie befristete Übergangslösungen umzusetzen, sofern sich akute Betreuungsbedarfe ergeben.

 

Sachstand Bedarfsplanung

Gemäß der vorläufigen Auswertung / Fortschreibung der Bedarfsplanung wurde festgestellt, dass unter Berücksichtigung wegfallender Regelplätze durch das Vorhaben des Kreises, bei ambulanten Fördermaßnahmen die Gruppengröße zu reduzieren, kurzfristig 3 Gruppen (2 Gruppen u3, 1 Gruppe ü3) und mittelfristig 5 Gruppen (2 u3, 3 ü3) fehlen werden(siehe Drucksache 2018/022-1 Anlage 3).

 

Seitens der Heimaufsicht steht weiterhin die Aussage im Raum, dass das Vorhaben, grundsätzlich ab dem 01.08.2018 umzusetzen ist, wobei auch der Heimaufsicht wohl bewusst ist, dass es in der Praxis gewisse Übergangszeiten geben muss. Im Rahmen des Kreisverwaltungsgespräches am 24.04.2018 ist beabsichtigt, eine Klärung zur Vorgehensweise und Umsetzbarkeit herbeizuführen.

 

Die konkrete Vergabe der Betreuungsplätze zum 01.08.2018 (Kita-Jahr 2018/2019) ist mittlerweile in Abstimmung mit allen Kindertagesstätten erfolgt, die „neue Vorgabe“ des Kreises wurde dabei nicht berücksichtigt. Das Aufnahmeverfahren ist zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht gänzlich abgeschlossen, da noch einige verbindliche Zusagen zur Annahme des angebotenen Platzes fehlen. In diesem Jahr erfolgte die Vergabe der Plätze fast ausschließlich an Kinder, deren Eltern erwerbstätig sind und einen Betreuungsbedarf nachgewiesen haben. Alle anderen Kinder blieben vorerst unberücksichtigt. Freie Plätze zum 01.08.2018 sind nicht mehr vorhanden.

 

Aktuelle Wartelistensituation

 

U 3

Kinderzahl

Ü 3

Kinderzahl

01.08.18

11

01.08.18

6

01.09.18

3

01.09.18

0

01.10.18

2

01.10.18

2

01.11.18

3

01.11.18

1

01.12.18

0

01.12.18

2

Zwischensumme

19

Zwischensumme

11

01.01.19

6

01.01.19

3

01.02.19

0

01.02.19

0

01.03.19

3

01.03.19

3

01.04.19

1

01.04.19

2

01.05.19

1

01.05.19

7

01.06.19

1

01.06.19

0

01.07.19

0

01.07.19

0

Gesamt

31

 

26

 


Daraus ergibt sich grundsätzlich folgendes zusätzliches Betreuungsangebot

 

ab 01.08.2018

 

 

Anzahl Plätze u3 von/ bis

Anzahl Plätze ü3 von/ bis

2 altersgemischte Gruppen*

2-18

4-36

*in altersgemischten Gruppen verringert sich die Gruppengröße von 20 Kindern um jeweils einen Platz je aufgenommenes U 3-Kind, d.h., ein U 3-Kind belegt 2 Plätze. Die Grenze liegt hier bei neun Kindern U 3 und zwei Kindern Ü 3 (insgesamt 11 Kinder)

 

ab 01.01.2019

 

 

Anzahl Plätze u3 von/ bis

Anzahl Plätze ü3 von/ bis

1 altersgemischte Gruppen

1-9

2-18

 

 

Anzahl Plätze u3 von/ bis

Anzahl Plätze ü3 von/ bis

Gesamt

3-27

6-54

 

 

Der Verwaltung liegen zwischenzeitlich folgende Angebote zum weiteren Ausbau des Betreuungsangebotes vor:

 

 

  1. Angebot Dr. Kurt und Ilse Nölke GmbH

 

Die Dr. Kurt und Ilse Nölke GmbH (Investor) bietet der Stadt Glückstadt (Stadt) an, einen Mietvertrag für ihre Gebäude in der Stadtstr. 11 und 13 mit einem anerkannten und kompetenten Betreiber von Kindertageseinrichtungen abzuschließen.

 

Diese Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche von ca. 1.300 qm sind nach erster Einschätzung der Verwaltung, der Unfallkasse Nord, möglichen Betreibern und Architekten grundsätzlich für den Betrieb als Kindertagesstätte für mindestens 6 Gruppen (zzgl. Bewegungsraum) sehr geeignet.

 

Hierfür müssten allerdings Umbaumaßnahmen in nicht unerheblichem Umfang durchgeführt werden, um allen Vorschriften für den Betrieb als Kita (inkl. barrierefreier Zugang, Brandschutz, spezielle Sanitär- und Wickel-Räume etc.) zu genügen.

 

Eine Inbetriebnahme des Gebäudes in der Stadtstr. 13 (ehemalige Sparkasse) mit 2 Gruppen wäre zum 01.01.2019 umsetzbar. Eine Inbetriebnahme des Gebäudes in der Stadtstraße 11 (ehemalige Bürogebäude) voraussichtlich zum 01.08.2019.

 

Der Investor würde die notwendigen Maßnahmen auf eigene Rechnung und ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln durchführen. Dies vor dem Hintergrund, dass die zu erwartenden Förderquoten für 2019 in ihrer Höhe nicht vorherbestimmbar sind. Zudem wird seitens des Investors mit einem nicht unerheblichen Einsparpotenzial (Ausgleich der Fördermittel) aufgrund der freihändigen Vergabemöglichkeit der Bauleistungen gerechnet.

 

 

Hinweis der Verwaltung

Die Antragsfrist für die Inanspruchnahme von Fördermitteln für 2018 ist bereits abgelaufen. Förderanträge für etwaige Vorhaben können jedoch eingereicht und 2019 berücksichtigt werden, ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wäre unschädlich.

 

Als Mietpreis bietet der Investor dem Betreiber € 9,30 mtl./qm Brutto-Grundfläche an. Im nichtverhandelten Mietpreis enthalten sind alle baulichen Herrichtungskosten (innen wie außen) sowie alle festen Ausstattungen/Einbauten/Außenspielgeräte, nicht die Betriebs- und Heizkosten.

 

Um die angestrebten Inbetriebnahme-Termine zu erreichen, ist der Investor bereit, schon vor Abschluss eines Mietvertrages einen Architekten zu beauftragen (Entwurf, Genehmigungsplanung, Brandschutzkonzept, Ausführungsplanung, Preisumfrage mit Beauftragung). Parallel dazu würden Gespräche mit einem geeigneten und anerkannten Betreiber (nach Möglichkeit mit einem für Glückstadt interessanten Konzept) aufgenommen bzw. fortgesetzt.

 

Um dem Investor - im Hinblick auf die bereits in der Planungsphase anfallenden, nicht unerheblichen Kosten - eine gewisse Investitionssicherheit zu gewährleisten, muss sich die Stadt schon jetzt im Rahmen einer per Beschluss abzugebenden Absichtserklärung gegenüber dem Investor bereit erklären, mit einem solchen anerkannten Betreiber eine Finanzierungsvereinbarung auf Grundlage der o. g. Mietvertragskonditionen abzuschließen.

 

Bewertung der Verwaltung

Die Refinanzierung der Investitionskosten erfolgt über die Mietzahlung durch den zukünftigen Träger ab Inbetriebnahme der Einrichtung. Bei positiver Beschlussfassung verpflichtet sich die Stadt Glückstadt in Form einer Absichtserklärung bzw. über eine Finanzierungsvereinbarung mit einem zukünftigen Träger, die Mietkosten für die Gebäude in der Stadtstraße 11 und 13 in Abhängigkeit von der jeweiligen Belegung zu (re-) finanzieren.

 

  • Für die 1. und 2. Gruppe, deren Räume spätestens ab 01.01.2019 anzumieten sind, betragen die Mietkosten je Gruppe 20 % der Gesamtmietkosten.

 

  • Für die 3. und 4. Gruppe, deren Räume spätestens ab 01.08.2019 anzumieten sind, betragen die Mietkosten je Gruppe 15 % der Gesamtmietkosten.

 

  • Für die 5. Gruppe, deren Raum spätestens ab 01.08.2020 anzumieten ist, betragen die Mietkosten 12,5 % der Gesamtmietkosten.

 

  • Für die 6. Gruppe, deren Raum spätestens ab 01.08.2021 anzumieten ist, betragen die Mietkosten 12,5 % der Gesamtmietkosten.

 

  • Für eine 7. Gruppe, für die nach endgültiger Planung wahrscheinlich ein Raum geschaffen werden kann, betragen die Mietkosten 5% der Gesamtmietkosten. Eine Verpflichtung zur Anmietung besteht nicht. Dies bedeutet, dass bei Nichtanmietung eine Mietzahlungsquote von 95 % bestehen bleibt.

 

Vorteilhaft an dieser, nach dem tatsächlichen Bedarf gestaffelten Miete ist es, dass in den nächsten bis zu 3 Jahren eine bedarfsgerechte Betreuung angeboten werden kann. Zudem könnten seitens der Stadt Glückstadt nicht sofort benötigte Plätze den Umlandgemeinden zur Deckung ihres Bedarfs angeboten werden. Derzeit werden entsprechende Anfragen abschlägig beantwortet. Die auswärtige Vergabe der Plätze würde die Zusammenarbeit mit dem Umland befördern, jedoch zusätzlichen Aufwand für das Kotenausgleichsverfahren bedeuten.

 

Ausgehend davon, dass mit einem zukünftigen, der Verwaltung noch nicht bekannten Träger, eine Finanzierungsvereinbarung analog der (im Rahmen der Gleichbehandlung aller Träger in Glückstadt) bestehenden Konditionen abzuschließen wäre, werden die „Mietkosten“ im Rahmen der Betriebskostenförderung zu 95% von der Stadt und 5 % vom Träger getragen werden.

 

Die Bruttomiete beträgt lt. Angebot

 

  • für 2 Gruppen ca. 58.032 € (9,30 €/mtl. x ca. 1.300 qm x 12 Monate x 40%)
  • Anteil Träger 5 %: ca. 2.902 €/p.a.
  • Anteil Stadt Glückstadt 95 %: ca. 55.130 €/p.a. (= Ø € 27.565 je Gruppe)

 

  • für 4 Gruppen ca. 101.556 (9,30 €/mtl. x ca. 1.300 qm x 12 Monate x 70%)
  • Anteil Träger 5 %: ca. 5.078 €/p.a.
  • Anteil Stadt Glückstadt 95 %: ca. 96.478 €/p.a. (= Ø € 24.119 je Gruppe)

 

  • für 5 Gruppen ca. 119.691 (9,30 €/mtl. x ca. 1.300 qm x 12 Monate x 82,5%)
  • Anteil Träger 5 %: ca. 5.985 €/p.a.
  • Anteil Stadt Glückstadt 95 %: ca. 113.706 €/p.a. (=Ø € 22.741 je Gruppe)

 

  • für 6 Gruppen ca. 137.826 (9,30 €/mtl. x ca. 1.300 qm x 12 Monate x 95%)
  • Anteil Träger 5 %: ca. 6.891 €/p.a.
  • Anteil Stadt Glückstadt 95 %: ca. 130.935 €/p.a. (= Ø € 21.822 je Gruppe)

 

  • für 7 Gruppen ca. 145.080 € (9,30 €/mtl. x ca. 1.300 qm x 12 Monate x 100%)
  • Anteil Träger 5 %: ca. 7.254 €/p.a.
  • Anteil Stadt Glückstadt 95 %: ca. 137.826 €/p.a. (=Ø € 19.689 je Gruppe)

 

Zur Finanzierung der Investitionskosten (ohne Erstausstattung an beweglichem Inventar etc.) werden keine städtischen Haushaltsmittel benötigt.

 

Für die notwendige Erstausstattung (einschließlich Spiel- und Beschäftigungsmaterial) wäre dem zukünftigen Träger von der Stadt ein Investitionszuschuss in Höhe von 95 % der tatsächlich anfallenden Ausstattungskosten zu gewähren. Grob geschätzt ist pro Gruppe von rd. 15.000 € für den Innen- und rd. 5.000 € für den Außenbereich auszugehen.

 

Erstausstattung (Innen- und Außenbereich) bei vorerst 3 Gruppen: rd. 60.000 €

 

  • Anteil Träger 5 %: rd. 3.000 €
  • Anteil Stadt Glückstadt 95 %: rd. 57.000 €

 

 

Der Betrag ist nach Vorlage einer verlässlichen Kostenschätzung des Trägers als einmaliger Zuschuss im Nachtragshaushalt 2018 bzw. im Haushalt 2019 einzustellen. Ein Produktkonto ist im Finanzplan neu zu bilden.

 

Neben der zu zahlenden Miete werden die weiteren Betriebskosten (Betriebskosten nach BetrKV, Heizkosten, Personal- und Sachkosten etc.) für zwei Gruppen ab dem 01.01.2019 zu berücksichtigen sein. Diese Kosten können derzeit nicht beziffert werden. Grob geschätzt belaufen sich die Kosten auf 161.500 €/p.a. und erhöhen sich entsprechend bei der Inbetriebnahme weiterer Gruppen. Diese Betriebskosten wären ebenfalls zu 95% von der Stadt und 5 % vom zukünftigen Träger zu tragen.

 

Der Betriebskostenzuschuss (ohne Mietkosten) beträgt 161.500 €/p.a., davon

 

  • Anteil Träger 5 %: rd. 23.000 € bis 8.075 /p.a.
  • Anteil Stadt Glückstadt 95 %: rd. 153.425/p.a.

 

Der zukünftige Kita-Träger wird die Betriebskosten verlässlich kalkulieren müssen. Ab dem Haushaltsjahr 2019 werden neben (vorerst anteiligen) Mietkosten weitere Mittel für die Zuschussgewährung einzustellen sein. Ein entsprechendes Produktkonto wäre neu zu bilden.

 

 

  1. Angebot des Kita-Werkes:

 

Seitens des Kita-Werkes wurden Ideen für den kurz- und langfristigen Ausbau des Betreuungsangebotes zusammengestellt (siehe Anlage 1 zur Drucksache). Das Kita-Werk ist bereit, einzelne Optionen gemeinsam mit der Verwaltung weiter zu denken und Umsetzungskonzepte zu konkretisieren, so dass zeitnah dem kurzfristigen und weiteren Bedarf an Betreuungsplätzen Rechnung getragen werden kann.

 

In einem 1. Schritt wurde vereinbart, kurzfristig die Varianten 1, 4, und 5 zu konkretisieren. Das Kita-Werk hat aktuelle Sachstände und erste Kostenschätzungen vorgelegt, die nach einem Besichtigungstermin mit der Heimaufsicht am 17.04.2018 ggf. noch anzupassen sind.

 

2.1 Variante 1 - Erweiterung des Angebotes in der Kita-Nordmarkstraße

von 2 auf 3 Gruppen

 

Eine Umsetzung ist zum 01.08.2018 realisierbar.

 

Investitionskosten für sachgerechte Umbauarbeiten: 5.000 €

 

  • Anteil Träger 5 %: rd. 250  €
  • Anteil Stadt Glückstadt 95 %: rd. 4.750 €

 

Der Betrag wäre als einmaliger Zuschuss im Nachtragshaushalt 2018 beim Produktkonto 3.6.5.010/0510.781802 einzuplanen.

 

Die Kalkulation des Betriebskostenzuschuss beträgt für den Zeitraum 01.08.2018 bis 31.12.2018 15.870 €, davon

 

  • Anteil Träger 5 %: rd. 794 €.
  • Anteil Stadt Glückstadt 95 %: rd. 15.077 €.

 

Diese Kosten können nicht aus dem Kita-Budget 2018 finanziert werden und müssen im Nachtrag 2018 eingeworben werden.

 

Ergänzend zur Anlage wäre das Kita-Werk bereit, sowohl in der Nordmarkstraße als auch in der Kita-Nordlichter jeweils eine altersgemischte Nachmittagsgruppe einzurichten.

 

Eine Umsetzung ist zum 01.08.2018 realisierbar. Es sind keine Investitionen für einen Umbau bzw. zur Ausstattung notwendig.

 

Kita-Nordmarkstraße

Der Kalkulation des Betriebskostenzuschuss beträgt für den Zeitraum 01.08.2018 bis 31.12.2018 rd. 8.795 €, davon

 

  • Anteil Träger 5 %: rd. 493 €.
  • Anteil Stadt Glückstadt 95 %: rd. 8.346 €.

 

Diese Kosten können nicht aus dem Kita-Budget 2018 finanziert werden und müssen im Nachtrag 2018 eingeworben werden.

 

Kita-Nordlichter

Der Kalkulation des Betriebskostenzuschusses beträgt für den Zeitraum 01.08.2018 bis 31.12.2018 rd. 5.995 €., davon

 

  • Anteil Träger 5 %: rd. 300 €.
  • Anteil Stadt Glückstadt 95 %: rd. 5.695 €.

 

Diese Kosten können nicht aus dem Kita-Budget 2018 finanziert werden und müssen im Nachtrag 2018 eingeworben werden.

 

2.2 Variante 4 – institutionelle Tagespflege

 

Eine Umsetzung ist zum 01.08.2018 bei passenden Räumen realisierbar.

 

Das Kita-Werk betreibt die institutionelle Tagespflege nur als Übergangsangebot für zunächst 12 Monate. Danach sollen die Kinder und das Personal in eine neue / erweiterte Einrichtung des Kita-Werkes überführt werden. Zu diesem Zwecke wird bereits Personal eingestellt, dass neben der Zulassung zur Tagespflege auch über eine Grundqualifikation als SPA oder Erzieherin verfügt bzw. dies berufsbegleitend erwirbt.

 

In Frage kommen ggf. Räumlichkeiten des Jugendzentrums, die am Vormittag nicht genutzt werden (Diskoraum). Eine Besichtigung der Räume im Jugendzentrum ist am 17.04.2018 geplant. Ob das Jugendzentrum geeignet ist, kann erst nach  dem Besichtigungstermin abschließend beurteilt werden. Alternativ ist die Anmietung einer Wohnung denkbar.

 

Es werden formal 2 Gruppen mit je 5 Kindern und einer zuständigen Tagespflegeperson eingerichtet. Neben den beiden vorgeschriebenen Tagespflegepersonen ist in der Kalkulation noch eine zusätzliche Vertretungskraft berücksichtigt. Diese ist nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch würde ohne Vertretungskraft das Betreuungsangebot nicht verlässlich sein, da bei Krankheit / Urlaub der Tagespflegeperson die Betreuung „ausfallen“ müsste. Institutionell wird die Tagespflege mit durch die Kita-Fachberatung betreut und durch das Kita-Werk verwaltet und gemanagt. Darüber hinaus soll eine enge Anbindung an eine vorhandene Kita erfolgen.

 

Investitionskosten für sachgerechte Umbauarbeiten: rd. 10.000 €

 

  • Anteil Träger 5 %: rd. 500  €
  • Anteil Stadt Glückstadt 95 %: rd. 9.500 €

 

Der Betrag wäre als einmaliger Zuschuss im Nachtragshaushalt 2018 einzuplanen. Ein Produktkonto ist im Finanzplan neu zu bilden

 

Die Kalkulation des Betriebskostenzuschusses beträgt für den Zeitraum 01.08.2018 bis 31.12.2018 rd. 25.000 €, davon

 

  • Anteil Träger 5 %: rd. 1.250 €.
  • Anteil Stadt Glückstadt 95 %: rd. 23.750 €.

 

Bei Anmietung einer Wohnung sind noch Mietkosten nachzukalkulieren.

 

Diese Kosten können nicht aus dem Kita-Budget 2018 finanziert werden und müssen im Nachtrag 2018 eingeworben werden. Ein Produktkonto ist im Ergebnisplan neu zu bilden

 

2.3 Variante 5 - Turn-Kita, Standort Am Neuendeich

 

Die Einrichtung einer Turn-Kita soll in Kooperation mit dem ETSV zur Nutzung der Sporthalle am Vormittag erfolgen.

 

Zeitschiene: Das Kita-Werk beginnt mit Konkretisierungen, sobald entsprechende Rahmenbedingungen der Stadt bekannt sind.

 

Die Ausnutzung der Halle durch eine KiTa ist sowohl aus Sicht des Kita-Werkes als auch der Verwaltung ein ansprechendes Konzept. Zudem stellt eine Turn-Kita eine Erweiterung des pädagogischen Angebotes dar, verbreitert die Auswahl und die Methodenvielfalt. Auch seitens des Vereines ETSV Fortuna Glückstadt e.V. wird eine weitere Auslastung der Halle sehr begrüßt.

 

Das Konzept eignet sich weniger als kurzfristige Lösung oder Übergangskonzeption. Vielmehr lohnt es sich, dies als dauerhaftes Angebot zu denken und entsprechend zu entwickeln. Das Kita-Werk erarbeitet dazu gerne eine ausführliche Konzeption.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Es kristallisiert sich derzeit heraus, dass die Erschließung der zukünftigen Abschiebhaftanstalt über die Zuwegung zur Sporthalle erfolgen soll.

 

Eine erste grobe Kostenschätzung wurde für 2 Gruppen erstellt. Betriebskosten nach BetrKV, Heizkosten sowie Mietkosten sind unberücksichtigt. Ebenso Kosten für eventuelle Container / Neubauten oder erforderliche Ergänzungs- /Umbauten.

 

Investitionskosten f. Erstausstattung (Innen- und Außenbereich): rd. 25.000 €

 

  • Anteil Träger 5 %: rd. 1.250  €
  • Anteil Stadt Glückstadt 95 %: rd. 23.750 €

 

Der Betrag wäre bei positiver Beschlussfassung voraussichtlich im Haushalt 2019 einzuplanen und um weitere Investitionskosten zu erhöhen. Ein Produktkonto ist im Finanzplan neu zu bilden.

 

Die Kalkulation eines Betriebskostenzuschusses beträgt 120.010 €/p.a., davon

 

  • Anteil Träger 5 %: rd. 6.001 €/p.a.
  • Anteil Stadt Glückstadt 95 %: rd. 114.010 €/p.a.

 

Der Betrag wäre bei positiver Beschlussfassung voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2020 einzuplanen, ggf. anteilig im Haushalt 2019 und um entsprechende Betriebskosten nach BetrKV, Heizkosten sowie Mietkosten zu erhöhen.

 

 Für die Einrichtung von Betreuungsplätzen ab dem 01.08.2018 bis 31.12.2018 wären im Nachtragshaushalt 2018 insgesamt zu berücksichtigen:

 

  • Investitionskosten rd. 14.250 €.
  • Betriebskostenzuschüsse rd. 52.868 €.

 

 

Im 2. Schritt sind langfristige Alternativen zu prüfen.

 

Ergänzend zur Anlage 1 wurde dazu seitens des Kita-Werkes folgender Sachstand zum

 

2.4 Neubau-/Umbauvariante (Nutzung / Sanierung / Neubau) Nordmarkstraße

 

mitgeteilt:

 

Maßnahme

Neubau einer Kita auf dem derzeitigen Gelände mit 4 Gruppenräumen (Ganztagsbetrieb möglich). Die Gesamtfläche des Grundstücks in kirchlichem Eigentum beträgt 2.205 qm. Das Gelände ist für Gebäude und erforderliche Freiflächen groß genug.

 

Erforderliche Schritte:

Das Gebäude ist von der Substanz her auskömmlich und kann voraussichtlich noch 5 Jahre mit überschaubaren Investitionen im Rahmen von Unterhaltungsmaßnamen in die Heizungsanlage und das Dach genutzt werden. Danach stünden umfangreiche Sanierungen an. Problem bei baulichen Veränderungen an der Außenhaut ist die asbesthaltige Fassade. Diese müsste saniert werden. Zudem muss eine vollständige Dacherneuerung erfolgen. Eine neue Heizungsanlage wäre ebenfalls fällig.

 

Auf der bestehenden Fläche ist ein Neubau mit 4 Gruppen problemlos möglich. Es wäre nach Auskunft der Bauingenieurin des Kita-Werkes zu prüfen, ob ein Neubau auch parallel zur bestehenden Einrichtung auf dem Gelände erfolgen kann. So könnte während der Bauzeit der Betrieb im Bestandsgebäude fortgesetzt werden. Das müsste aber ein Architekt planerisch prüfen.

 

Grundsätzlich ist auch denkbar, das Bestandsgebäude durch einen Anbau um 1 Gruppe zu erweitern und das Bestandsgebäude dauerhaft zu erhalten. Dann wären auch die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen sofort vorzunehmen.

 

Sofern die Stadt Glückstadt eine Kostenzusage für die externen Planungskosten (Architekt) gibt, wären folgende drei Planungsoptionen darstellbar, auf deren Basis dann entschieden werden kann:

 

a)     Neubau einer 4-gruppigen Kita auf dem bestehenden Gelände während des laufendes Betriebs (Planungsentwurf, Kostenschätzung, Zeitplanung)

b)     Neubau einer 4-gruppigen Kita auf dem bestehenden Gelände bei parallelem Abriss des Bestands [Übergangslösung nötig] (Planungsentwurf,  Kostenschätzung, Zeitplanung)

c)     Sanierung, Umbau und Erweiterung des Bestandsgebäudes (Planungsentwurf,  Kostenschätzung, Zeitplanung)

 

Die Planungsleistungen könnten vor den Sommerferien beauftragt werden. Nach den Sommerferien können dann die Ergebnisse zur weiteren Planung der Stadt Glückstadt vorgestellt werden.

 

  1. Kirchengebäude, Heinrich-Paulsen-Straße

 

Der Eigentümer prüft einen Verkauf des Gebäudes. Leider gibt es einige Verzögerungen was den Prozess angeht. Derzeit ist nicht absehbar, ob bzw. wann mit einer Vermarktung zu rechnen ist.

 

 

Bewertung der Verwaltung

 

Für die dringend erforderlichen Betreuungsplätze ab dem 01.08.2018 bieten sich die Lösungen des Kita-Werkes an. Die Einrichtung einer dritten Gruppe in der Nordmarkstraße und das Tagespflegeangebot sind grundsätzlich bereits auf Langfristigkeit angelegt. Bei positiver Beschlussfassung wäre das Angebot der Dr. Kurt und Ilse Nölke GmbH jedoch obsolet.

 

Bei positiver Beschlussfassung zum Angebot der Dr. Kurt und Ilse Nölke GmbH wäre voraussichtlich keine ausreichende Kinderbetreuung ab dem 01.08.2018 bis 31.12.2018 sichergestellt.

 

Einerseits müsste geklärt werden, ob und inwieweit das Kita-Werk bereit wäre, in Form von Nachmittagsangeboten eine kurze Übergangslösung sicherzustellen. Andererseits ist fraglich, ob es gelingt, für diesen kurzen Zeitraum entsprechendes Personal zu finden. Nachteilig für die Kinder wäre ein Wechsel nach kurzer Eingewöhnung in eine andere Einrichtung / anderen Träger.

 

Exkurs

Es ist Aufgabe des Kreises Steinburg als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe bedarfsgerechte Plätze sicherzustellen. Einen entsprechenden Rechtsanspruch müssten Eltern nicht versorgter Kinder beim Kreis Steinburg geltend machen. Diesbezüglich hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil am 20.10.2016 (Az.: III ZR 278/15) einen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Schadensersatz für den entgangenen Verdienstausfall verurteilt, da die Eltern aufgrund mangelnder Platzangebote ihrer Erwerbstätigkeit nicht nachkommen konnten.

 

Mit der Annahme des Angebotes der Dr. Kurt und Ilse Nölke GmbH würde ab Januar 2019 Planungssicherheit mit der Möglichkeit, kurzfristig und flexibel auf tatsächliche Bedarfe zu reagieren, bestehen.

 

Mit der Annahme des Angebots des Kita-Werkes würden akute Betreuungsbedarfe kurzfristig und vorerst mit der dritten Vormittagsgruppe in der Nordmarkstraße eine längerfristige Lösung erreicht. Mehrere unterschiedliche Optionen, die zu einem bedarfsgerechten Ausbau führen könnten, sind zu prüfen und soweit möglich umzusetzen. Planungssicherheit kann kurzfristig nicht erreicht werden.

 

 

 

Schlussbemerkung

Geplant ist, eine aktualisierte Bedarfsplanung bis zum Sommer 2018 zu erarbeiten. Bei dieser werden bisher unberücksichtigte Einflussfaktoren, soweit möglich, zu berücksichtigen sein, insbesondere:

 

  • Rechtsanspruch für alle Kinder ab einem Jahr bis zum Schuleintritt,
  • bedarfsgerechte Sicherstellung der Betreuung für Kinder unter einem Jahr (quasi-Rechtsanspruch, z.B. bei Erwerbstätigkeit),
  • gegenüber bisherigen Prognosen zu sinkenden Kinderzahlen ist mittlerweile wieder ein Anstieg festzustellen, Anstieg der Geburtenrate,
  • nicht vorhersehbare Zuzüge,
  • ungewisser Bedarf bedingt durch die Aufnahme von Flüchtlingsfamilien,
  • (verändertes) Nachfrageverhalten der Eltern, veränderte Betreuungsbedarfe (zeitlich und flexibel), steigende Nachfrage durch positive Bedingungen am Arbeitsmarkt, welche sich auf die Lebensplanung von jungen Familien auswirken,
  • (stetige) Veränderung der Kinderzahlen (u3 / ü3),
  • Problematik voller Gruppen,
  • unterjährig können keine Kinder aufgenommen werden (z.B. bei Zuzügen)
  • Kinder aus den Krippen können nicht in die Regelgruppen wechseln
  • dadurch werden keine Krippenplätze frei.

 

Versorgungs- / Betreuungsquote

Auch wenn Prognosen schwer möglich sind, scheint es doch wahrscheinlich, dass es innerhalb der nächsten Jahre üblich sein wird, das Kind nach Ablauf des ersten Lebensjahres in eine Betreuung zu geben. Das ergäbe dann zwangsläufig eine u3-Versorgungsquote von bis zu 66% (1. und 2. Lebensjahr = 2/3 der u3-Kinder). Dies könnte für Glückstadt langfristig einen Anstieg von weiteren bis zu 90 u3-Plätzen (192 Plätze ./. 102 Plätze) = bis zu 5 Krippengruppen bedeuten.

 

Die Ü3-Betreuungsquote liegt in Glückstadt bei rd. 95 %. Durch die wachsende Betreuungsquote im U3-Bereich wird zukünftig eine Betreuungsquote von über 100% im Bereich des Elementarbereiches notwendig werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Haushalt 2018
    • Angebot Dr. Kurt und Ilse Nölke GmbH:
      • Keine Auswirkungen auf den Haushalt 2018.
    • Angebot des Kita-Werkes: Im Nachtrag 2018 einzustellen sind :
  • Investitionskosten von 14.250 € und.
  • Betriebskostenzuschüsse von. 52.868 €.
  1. Haushalt 2019
    • Laut Vorlage und Beschlussfassung zu ermitteln.

 

 

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Anlagenverzeichnis:

 

Ideenskizze Kita Ausbau - Kita-Werk

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ideenskizze Kita Ausbau - Kita-Werk (736 KB)